Hallo Boisivon,
woher genau entnehmen Sie den Beitragssatz von 14,96 % zur Rentenversicherung während KTG?
Die Berechnung erfolgt aus 80% des Arbeitsentgeltes oder Arbeitseinkommens, welches zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für einen vollen Kalendermonat erzielt wurde. Hiervon wird der Beitrag dann berechnet indem der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung angewandt wird. Dieser liegt derzeit bei 18,6%.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung