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Experten-Antwort

Rentenbeitragszahlungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

von Dirk23.09.2026 | 07:55
60 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich erreiche im März kommenden Jahres die Regelaltersgrenze. Ich werde dann aber noch ein Jahr als Angestellter weiterarbeiten. Muss ich ab März kommenden Jahres zwingend die reguläre Altersrente beziehen, um von der Beitragszahlung in die Rentenversicherung befreit werden zu können? Vorab besten Dank für entsprechende Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk,

wir können uns der Aussage von "Xaver" nur anschließen.

Bei einer Beschäftigung nach dem Regelalter erfolgt eine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung nur, wenn gleichzeitig eine Altersvollrente bezogen wird.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Uweam 23.09.2026 | 07:58
Sie möchten ein Jahr auf ihre Rente verzichten? Ich hoffe, das haben Sie sich genau durchgerechnet und alles andere möchte ich dem Experten nicht vorgreifen. 👍
Xaveram 23.09.2026 | 07:59
Ja, wenn Sie keine Altersrente beziehen, oder die Altersrente nicht als Vollrente beziehen, besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
Timam 23.09.2026 | 08:01
Schon mal was von Aktiv - Rente in den letzten zwei Jahren gehört? Dass es völlig egal ist , ob man seine Rente bezieht oder nicht, um maximal 2000 € steuerfrei nach Erreichen der Regelltersgrenze hinzuverdienen zu können und dass dann nur KV und PV anfallen? Aktiv abwählen müssen Sie die Rentenversicherungsfreiheit, wenn sie weiter einzahlen wollen.
Hannoam 23.09.2026 | 08:11
Nein, Altersrente müssen Sie ab der Regelaltersgrenze nicht beziehen, aber Sie müssen dem Arbeitgeber gegenüber eine Erklärung abgeben, dass Sie weiter in die Rentenversicherung einzahlen wollen. Dann profitieren Sie auch vom Arbeitgeberanteil. Ohne weitere Einzahlungen würde dieser Anteil der Allgemeinheit zugute kommen.
Dirkam 23.09.2026 | 08:34
Naja, nicht bis auf den letzten Euro genau habe ich das durchgerechnet. Aber je nach dem, was ich noch als Angestellter in diesem Jahr verdiene, wird auch ein nicht unerheblicher Teil der Altersrente wegversteuert. Selbst mit dem Steuervorteil der Aktivrente gehen überschlägig knapp 30% der Altersrente in den Steuersäckel.
qwertam 23.09.2026 | 08:39
Zitat von Hanno anzeigenausblenden
Nein. Ohne Rentenbezug fällt nur die Arbeitslosenversicherung weg. Sonst besteht weiterhin Versicherungspflicht. Zusätzlich gibt es 0,5% Rentenzuschlag pro Monat späterem Rentenbezug.
Fazitam 23.09.2026 | 08:59
Um den ganzen Unsinn der hier verzapft wird, etwas zu sortieren. Sie sind grundsätzlich ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung beitragsfrei, zahlen keine Arbeitslosen-, aber Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Einnahmen aus der Beschäftigung und einer Rente. Sie können allerdings gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten, zahlen dann Beiträge zur Rentenversicherung, die zu einer Rentenerhöhung zum 01.07. des Folgejahres führen. Allerdings macht das kaum jemand, da die Amortisierung erst im hohen Alter eintritt. Dass Sie auf die Rente verzichten wollen, nur damit weniger Steuerzahlungen anfallen, Sie persönlich aber mehr Geld zur Verfügung haben, muss man ja nicht verstehen 🤦‍♂️. Ihre Entscheidung!
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