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Experten-Antwort

Rentenbeiträge aus Wertguthaben nach dem Tod bei 0-Witwenrente

von Pitjes20.08.2025 | 14:59
322 Ansichten
3 Antworten
Wenn ich von meinem verstorbenen Mann nach dem Sterbevierteljahr als Witwe eine 0-Rente der DRV bekomme, da der Grenzbetrag der Hinterbliebenenrente der BG erreicht ist und nachträglich Rentenbeiträge aus Wertguthaben der Altersteilzeit auf das DRV Rentenkonto meines Mannes überwiesen werden, kann ich diese dann auf Antrag zurück erstattet bekommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2025 | 13:01

Grundsätzlich wird im Todesfall das Wertguthaben aufgelöst und (ggf. nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) an die Erben unter Vorlage des Erbscheins ausgezahlt. Die Zahlung der Beiträge an das Rentenversicherungskonto Ihres verstorbenen Ehemanns könnte zu Unrecht erfolgt sein - ohne die Einzelheiten des Falles zu kennen, kann hier jedoch keine verbindliche Aussage dazu getätigt werden. Bitte stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger, damit dies geprüft wird.

Bei weiteren Fragen zum Wertguthaben kann Ihnen auch die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterhelfen. Unter folgendem Link finden Sie unter anderem die Kontaktdaten: www.deutsche-rentenversicherung.de/wertguthaben
 

2 Antworten

Wertguthabenam 20.08.2025 | 15:05
Das sollten Sie direkt mit der Wertguthabenstelle und nicht in einem anonymen Forum klären. Eigentlich logisch, oder? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
Praxisam 21.08.2025 | 05:40
Eine Beitragserstattung wäre nur möglich, wenn die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind. Das ist hier aber nicht der Fall, also gibt es keine Beitragserstattung. Die Beiträge erhöhen dem Grunde nach Ihre Witwenrente. Durch die Anrechnung der Unfallrente wird es aber vermutlich doch eine Nullrente bleiben. Die Rentenversicherung wird die Rente aufgrund der nachträglich zu berücksichtigen Beiträge neu berechnen und einen Bescheid erteilen. Dann sehen Sie, ob sich an der Nullrente etwas ändert.
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