Grundsätzlich wird im Todesfall das Wertguthaben aufgelöst und (ggf. nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) an die Erben unter Vorlage des Erbscheins ausgezahlt. Die Zahlung der Beiträge an das Rentenversicherungskonto Ihres verstorbenen Ehemanns könnte zu Unrecht erfolgt sein - ohne die Einzelheiten des Falles zu kennen, kann hier jedoch keine verbindliche Aussage dazu getätigt werden. Bitte stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger, damit dies geprüft wird.
Bei weiteren Fragen zum Wertguthaben kann Ihnen auch die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterhelfen. Unter folgendem Link finden Sie unter anderem die Kontaktdaten: www.deutsche-rentenversicherung.de/wertguthaben
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