Hallo Lotte,
wir verstehen es so, dass Sie als Selbständige versicherungspflichtig auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Sie können Ihre Versicherungspflicht aufgrund von Krankheit unterbrechen.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, damit durch die Unterbrechung keine Ansprüche verloren gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung