Hallo BabyBoomer,
bis April 1996 galt die gesetzliche Bestimmung, wonach Personen während der Dauer des Studiums aufgrund ihrer Beschäftigung versicherungsfrei waren, daher war es keine Beitragszeit. Eine "Nachentrichtung" von Beiträgen ist für diese Zeit nicht möglich.
Der Gesetzgeber hat durch weitere Reformen die Bewertung von sog. Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung verändert. Aktuell werden für einen Fachschulbesuch unmittelbar Entgeltpunkte vergeben (maximal für 3 Jahre).