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Rentenberater

von Taube21.10.2008 | 15:50
1110 Ansichten
6 Antworten
Was ist ein "privater" Rentenberater? Dürften diese Tätigkeit auch erwerbsgeminderte/frühpensionierte Rentenkassenangestellte tun? Wär ja nicht schlecht wegen der vorhandenen Praxiserfahrung???

6 Antworten

Schadeam 21.10.2008 | 16:07
das ist ein Selbständiger, der eine Zulassung benötigt, die vom Präsidenten des Landgerichtes (?) ausgestellt wird. Möglicherweise fordert der LG Präsident einen Nachweis der Kenntnisse - erkundigen Sie sich dort. Und dann dürfen Sie für die Tätigkeiten "Kohle" verlangen, die die Berater der DRV umsonst machen....
Taubeam 21.10.2008 | 17:11
Hallo Schade, vielen Dank, aber ich selbst interessiere mich gar nicht für die Tätigkeit, sondern wollte lediglich wissen, ob dies ein Tätigkeitsfeld ist, in dem etwa erwerbsgeminderte Rentenangestellte geringfügig tätig werden, denn irgendwelche fachspezifischen Kenntnisse wird man ja sicher haben müssen? Sie selbst scheinen auf diese "Spezies" nicht gut zu sprechen zu sein??Das die Geld bekommen, is doch logo, ein Steuerberater gibt ja auch nicht kostenfrei Infos oder darf man das nicht vergleichen?? Im Übrigen erhalten Sie doch sicher ein Gehalt von Ihrem Dienstherrn..
Schiko.am 21.10.2008 | 18:29
Was soll dieser völlig sinnfreie Beitrag unter Verwendung meines Namens! Ich fordere Sie letztmals auf, diesen Unfug zu unterlassen. Die User suchen hier Rat, und wollen nicht durch unqualifizierte Bemerkungen verunsichert werden. Gruß aus Bayern, der wahre Schiko.
Schiko.am 21.10.2008 | 17:56
Kann ihnen guten gewissens den preiserten "LS" empfehlen . Er liefert auch hier des öf- teren userbeiträge. MfG.
Schiko.am 21.10.2008 | 20:37
Schon das wort "unfug" passt nicht zu mir. Dies ist nicht der wahre schiko sondern die schlechte ware von früher die um 18:29 wie- der als rohrkrepierer aufge- taucht ist. Uhrenkontrolle 20 Uhr 53 M fG.
Chrisam 22.10.2008 | 01:10
Bis zum 30.06.2008 erfolgte die Zulassung zum Rentenberater durch den Präsidenten am Amts- bzw. Landgericht nach nicht genau festgelegten Kriterien. Die Sachkunde musste nachgewiesen werden und das wurde recht unterschiedlich ausgelegt. Eine Tätigkeit bei einem RV-Träger reichte da aber in der Regel aus, ggf. musste aber eine Prüfung beim LSG abgelegt werden. Was hier aber noch erforderlich ist: Eine Genehmigung des Arbeitgebers/Dienstherrn. Ich glaube nicht, dass die in diesen Fällen erteilt wurden.
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