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Rentenberater neutral??

von Lars13.05.2007 | 20:26
2690 Ansichten
10 Antworten
Habe demnächst bei einer Rentenberatungsstelle einen Termin. Sind diese Berater Angestellte der DRV od.freie Mitarbeiter? Kann man sich darauf verlassen, dass diese neutrale Tips und Auskünfte geben? Od.sollen diese (da evtl.Mitarbeiter) gleich abraten v.Rentengesuch? Wer kann Auskunft geben??

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.05.2007 | 11:58

Sie erhalten in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einen umfassenden Beratungsservice. Er erstreckt sich auf alle Fragen im Zusammenhang mit der Rentenversicherung, beinhaltet Auskünfte, eine ausführliche Beratung und auch eine Antragsaufnahme. Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung helfen Ihnen natürlich kostenlos.

9 Antworten

lotscheram 13.05.2007 | 21:15
Hallo Lars, Der Begriff "Rentenberater" ist eigentlich nur zutreffend für Personen, die ähnlich Rechtsanwälten tätig sind, hier aber bezogen auf die Rente und dem Drumherum. Beratung überwiegend kostenpflichtig. . Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält in bestimmten Städten "Auskunfts- und Beratungsstellen". Alle Mitarbeiter dort sind Angestellte dieser Institution. . Grundsätzlich sind sie angehalten, objektiv und zweckbestimmt zu beraten. Auskunft und Beratung ist kostenfrei. . Eine Beratung ist auch bei einem "Versichertenberater" der DRV-Bund kostenfrei möglich, der in Deiner Nähe wohnt. . Auskünfte und Beratungen nehmen auch "Bürgerbüros" der Stadtverwaltungen vor, unentgeltlich. . Unterstelle, Du hast den Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wenn es sich um Auskünfte zu einer bestimmten Rentenart handelt, die Du zu nehmen beabsichtigst, ist das die richtige Stelle. Usermeinung
bekissam 13.05.2007 | 23:43
Die Beraterinnen und Berater, die Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten, geben für Sie kostenfrei neutrale Auskünfte. Das gilt auch für die ehrenamtlich tätigen Versichertenberater oder Versichertenältesten. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Schiko.am 13.05.2007 | 21:42
Dies alles ist seit heute hinfällig, wir haben doch unseren "lotscher". siehe eintrag hier und heute.
Schiko.am 14.05.2007 | 09:23
Vielen dank bekiss für ihren hinweis, dies ist mir schon klar. Mir geht es aber darum, als laie die nunmehr jähr- lich versandten rentenmitteilung zu entschlüsseln. Nur wenn die möglichkeit besteht, dass der versicherte dies auch nachvollziehen kann lohnt sich das jährliche porto. Nenne auch hier ein beispiel meiner tochter, geb. am 31.12.62. Laut rentenmitteilung 2006 sind die verdienste vom 1.9.1982 bis einschliesslich 31.03. 2006 aufgeführt. Wie schon öfters darauf hingewiesen, leider sind die EP. nicht vermerkt. Habe jahr für jahr diese errechnet und kam auf 28,2154 EP. mithin x 26,13 €. 737,27. Die rentenmitteilung weist 28,4637 EP. aus x 26,13 richtig €. 743,76 , dies ist mir nicht erklärbar, sicher keine große abweichung. Rente w. erwerbsminderung ist mit 1.162,75 €. aufgeführt. Wie vollzieht sich hier die hochrechnung bis zum 60.LJ. ? Hochgerechnet b is zum 65. LJ. €. 1.610,83 €, aufgrund der gezahlten beiträge ( EP.???) der letzten fünf jahre. Auch dies führt zu abweichungen, dies liegt sicher an meiner unzu- länglichkeit. Sind vielleicht bei der kleinen differenz von 28,4637 und meiner berechnung mit 28,2154 = 0,2483 EP. x 26,13 €. 6,49 bei der rentenmitteilung für schulausbildung zusätzlich EP. ( 0,2483) dazu- gerechnet ? Gilt die durchschnitts hochrechnung der letzten fünf jahre von 2001- 2005, oder gar vom 1.4. 2001- 31.3. 2006 ? Habe trotz wunder finger noch keine antwort erhalten. Mag ja sein, dass dies in großstädten örtlich zu erfahren ist. Dies muß nicht unbedingt für bayern oder gar die oberpfalz gelten. Vielleicht kann jemand dies hier aufklären, gerne auf wunsch noch weitere erläuterungen. Vielen Dank. MfG.
-am 13.05.2007 | 23:51
Für die „Deutsche Rentenversicherung“ unterhalten die Regionalträger - ehemalige Landesversicherungsanstalten - ein Dienststellennetz zur Auskunft und Beratung. Die Beratung von Versicherten und Rentnern erfolgt in der gesetzlichen Rentenversicherung schon bisher über ein Netz von Auskunfts- und Beratungsstellen auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen der Rentenversicherungsträger untereinander. Mit der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden die Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) für die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung vor Ort zuständig. Bis 2011 wird die vorgesehene Zusammenführung in die Praxis umgesetzt. Siehe z. B. http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/nn_50726/sid_A0… § 131 SGB VI Auskunfts- und Beratungsstellen Die Regionalträger unterhalten für den Bereich der Auskunft und Beratung ein Dienststellennetz für die Deutsche Rentenversicherung. Zum Übergang siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDoc…
lotscheram 14.05.2007 | 14:04
Hallo Schiko, Deinen Bemühungen, einen Abgleich aus eigener Berechnung mit den Angaben in der Renteninformation herzustellen, wird der Erfolg versagt bleiben, wofür es Gründe gibt. Sie bestehen darin, dass der Berechnung in der Renteninformation nicht nur die Verdienste aus den jeweiligen Jahren zugrunde liegen, sondern auch, um nur einige zu nennen, - die Berücksichtigung und Bewertung von Krankheits- und Ausfallzeiten, - die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Kinderbe- rücksichtigungszeiten, - die Ermittlung eines Zuschlages für Kindererziehungszeiten ab 1992, wenn weniger als 75% Bundesdurchschnitt verdient wurde, - die Feststellung eines belegungsfähigen Gesamtzeitraumes und der darin enthaltenen Monate die nicht belegungsfähig sind, - die Ermittlung eines Gesamtleistungswertes, mit dem in einer intern vorhandenen Anlage 4 zusätzliche Entgelt- punkte (EGPT) ermittelt werden, - die Prüfung, ob wegen geringem Arbeitseinkommen zusätz- liche (EGPT) zu vergeben sind, - die Berücksichtigung und Bewertung schulischer und beruf- - licher Ausbildungszeiten nach dem Rechtsstand 01.01.2005 und und. . Du wirst erkennen, dass Du diese Sachverhalte nicht ermitteln kannst, ergo stimmt auch der Vergleich nicht, egal ob mit positivem oder negativem Ausgang. Eine annähernde Übereinstimmung wäre rein zufällig entstanden. . Wert einer späteren Altersrente Der in der Renteninformation genannte Wert für eine spätere Alters- rente basiert auf einer Hochrechnung mit der in der Renteninfor- mation formulierten Annahme, dass in jedem der noch fehlenden Jahre bis zum 65. Lebensjahr ein Verdienst erzielt wird, wie er im Durchschnitt der letzten 5 Jahren erzielt wurde. Einbezogen sind Hier die letzten vollen Kalenderjahre vor Berechnungsdatum. . Wert „volle Erwerbsminderungsrente“ Der in der Renteninformation genannte Betrag für eine „volle Erwerbsminderungsrente“ basiert nicht auf einer Hochrechnung von Verdiensten, wie bei der späteren Altersrente. Als Beginn dieser Rente wird, wie angegeben, der Zeitpunkt der Berechnung angenommen. Enthalten sind zunächst die Werte bis zu diesem Zeitpunkt, entsprechend Meldung Betrieb an Krankenkasse und von dieser an die DRV-Bund. In einem weiteren Rechenschritt wird ein Zuschlag ermittelt, der sich errechnet aus dem (EGPT-Wert) der Gesamtleistungsbewer- tung, multipliziert mit der Anzahl fehlender Monate bis zum Monat der Vollendung des 60. Lebensjahres. Meinung von lotscher
lotscheram 14.05.2007 | 16:05
Hatte in meiner Darlegung vergessen, das der errechnete Betrag für die volle Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation immer auch eine Minderung wegen vorgezogenem Rentenbeginn mit einschließt für Monate, die bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lbj. ab dem 60. bis zur Vollendung des 63. Lbj. liegen, im Fall der Tochter 10,8%. . Schiko, würde vorschlagen in einem neuen Beitrag "Renteninformationen und Wertevergleiche" oder so ähnlich, die Sache neu anzugehen. Ich würde dann meine Beiträge dort auch neu plazieren. Irgendwie gehört das Problem in diesen Beitrag nicht so recht hin. . Meinung von lotscher
Larsam 15.05.2007 | 10:16
Eine Antwort auf meine Frage waren die Beiträge ja fast alle nicht.
Schadeam 15.05.2007 | 14:59
was wollen Sie anderes hören als die Tatsache, dass die eingesetzten Berater natürlich Mitarbeiter der RV sind, die sich allesamt an Gestz und Recht halten und die Beratungen in diesem Rahmen durchführen. Mehr gibts dazu wirklich nicht zu sagen...
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