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Experten-Antwort

Rentenüberbrückung

von Angelika16.10.2025 | 12:31
288 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich werde im Januar 63Jahre und möchte aus gesundheitlichen Gründen kündigen im beiderseitigen Einverständnis.Bekomme ich da eine Sperre vom Arbeitsamt.Und wie lange würde ich Arbeitslosen Geld erhalten.Und Brauch man ein ärztliches Attest?Danke schon im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

bitte klären Sie diese Fragen vor dem Unterschreiben des Aufhebungsvertrages mit der Agentur für Arbeit (+ ggfs. mit einem Fachmann/Fachfrau für Arbeitsrecht für weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis). Außerdem sollte Klarheit über Ihren möglichen Rentenbeginn und der entsprechenden Rentenart bestehen!

 

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

mondkindam 16.10.2025 | 12:36
Das müssen Sie die Agentur für Arbeit oder in einem Forum fragen in dem es um Arbeitslosigkeit geht.
abcdeam 16.10.2025 | 13:49
Bei Eigenkündigung "ohne wichtigen Grund" (aus Sicht der Arbeitsagentur) erhalten sie 12 Wochen ALG I Sperre und eine Verkürzung der Anspruchsdauer um 25%. Mit Alter 63 hätten sie 24 Monate Anspruch , somit bis zu 9 Monate weniger ALG I. Lassen sie sich von der Arbeitsagentur beraten.
Maximilianeam 16.10.2025 | 17:17
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bescheinigen, dass Sie Ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen können. Dann haben Sie nichts zu befürchten
Maximilianeam 16.10.2025 | 20:42
Kann. Muss aber nicht. Aus gesundheitlichen Gründen kann man schon seinen Arbeitsvertrag auflösen. Man sollte sich aber vorher bei der Agentur beraten lassen. Möglich wäre aber auch sich kündigen zu lassen auf Grund von Krankheit.
aaaam 16.10.2025 | 20:42
Gute Idee, erst AU schreiben lassen und dann ALG I beantragen. Da freut sich die Arbeitsagentur, weil keine Sperre verhängt wird, weil schon krank vor Arbeitslosigkeit.
Melissaam 17.10.2025 | 05:42
Natürlich dürfen Arbeigeber Mitarbeiter auf Grund von Krankheit kündigen. "Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen: Eine solche Kündigung ist nur wirksam, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Negative Gesundheitsprognose: Die Krankheit wird voraussichtlich nicht bald enden. Erhebliche Beeinträchtigung: Der Betrieb wird erheblich durch die Krankheit beeinträchtigt. Verhältnismäßigkeit: Es gibt keine milderen Mittel als die Kündigung" Ich vermute mal Ihnen fehlt es an Kentnissen im Arbeitsrecht. Es können sogar Schwerbehinderte nach Rücksprache mit den entsprechenden Stellen und deren Einverständnis gekündigt werden. Also so Abwegig ist das nicht
Deutsche Rentenversicherung
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