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Experten-Antwort

Rentenberechnung / Wohnsitznachweis

von Felix19.10.2024 | 09:34
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit Januar 1990 meinen ständigen Wohnsitz in Bayern, zuvor lebte ich in der DDR. Für den Fall, dass ich in ferner Zukunft den ständigen Wohnsitz wieder in die neuen Bundesländer rückverlege: kommt der §254d Absatz 2 des SGBVI noch zum tragen ? Sind für die korrekte Berechnung der Rente noch die Meldebestätigungen der betreffenden Gemeinden für den Zeitraum vor dem 18.05.1990 notwendig ? Mit frdl.Gruss Felix

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felix,

 

der gewöhnliche Aufenthalt am 18.05.1990 war bisher dafür ausschlaggebend, ob Beitragszeiten vor dem 19.05.1990 in der ehemaligen DDR (Beitrittsgebiet) mit Entgeltpunkten (Ost) oder Entgeltpunkten bewertet wurden. Da es seit 01.07.2024 keine Entgeltpunkte (Ost) mehr gibt, spielt der Wohnsitz nur noch für einen Rentenanspruch vor dem 01.07.2024 eine Rolle. Wenn beispielsweise rückwirkend eine Rente zu bewilligen ist, sind auch die Meldebestätigungen erforderlich.

 

Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18.05.1990 im Altbundesgebiet hatten, wurden für Sie immer Entgeltpunkte ermittelt, also auch für einen Rentenbezug vor dem 01.07.2024.


 

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3 Antworten

Korrektam 19.10.2024 | 15:16
Falls Sie in Zeit vor 1990 in der DDR auch Beiträge in die DRV gezahlt haben, ja.
Felixam 19.10.2024 | 16:24
Danke für Ihre Antwort. Ich erweitere mal meine Fragestellung: gesetzt dem Fall, dass ich meinen Aufenthalt in BY vor dem 18.05.90 nicht nachweisen könnte, mit welchem Rentenfaktor wird dann meine Rente bis zum 01.07.2024 (Ost/West gleich) errechnet ? Gruss Felix
Ultraam 21.10.2024 | 12:19
Für Zeiten in der DDR werden West-Entgeltpunkte berechnet, sofern der Betreffende seinen Wohnsitz am 18.05.1990 in den alten Bundesländern hatte. Inzwischen werden aber sowohl West- als auch Ost-Entgeltpunkte mit dem gleichen Geldbetrag vergütet. Es ist also mittlerweile egal, wo sich der Wohnsitz am Stichtag befand. Auf die Rentenhöhe hat das heute keinen Einfluss mehr.
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