Hallo Felix,
der gewöhnliche Aufenthalt am 18.05.1990 war bisher dafür ausschlaggebend, ob Beitragszeiten vor dem 19.05.1990 in der ehemaligen DDR (Beitrittsgebiet) mit Entgeltpunkten (Ost) oder Entgeltpunkten bewertet wurden. Da es seit 01.07.2024 keine Entgeltpunkte (Ost) mehr gibt, spielt der Wohnsitz nur noch für einen Rentenanspruch vor dem 01.07.2024 eine Rolle. Wenn beispielsweise rückwirkend eine Rente zu bewilligen ist, sind auch die Meldebestätigungen erforderlich.
Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18.05.1990 im Altbundesgebiet hatten, wurden für Sie immer Entgeltpunkte ermittelt, also auch für einen Rentenbezug vor dem 01.07.2024.