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rentenberechnung

von chris15.02.2009 | 10:14
1052 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ab nächsten Monat werde ich in ATZ gehen; 4+4 Jahre. Lt. Rentenauskunft des letzten Jahres würde bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente ein Abschlag von 9,3% anfallen. Nach meiner Berechnung wäre dies ein Abschlag i.H.v 140 Euro der Regelaltersrente. Lt. Berechnung durch meinen AG hätte ich einen Verlust von knapp 400 Euro. Wie hängt dies zusammen?

7 Antworten

Gerdam 15.02.2009 | 13:00
400 Euro Abschlag, dann hätten Sie ja ca. 4000 Euro Rente? Oder verstehe ich Sie nicht richtig?
Schiko.am 15.02.2009 | 15:22
Woher soll der AG. wissen wie hoch Ihre Rente ist bzw. sein wird? Welche Entgeltpunkte haben Sie angenommen und welche Renten- höhe war Ausgangspunkt für den Abzug von 140 Euro? Wann wurden Sie geboren ? Nachdem ja von 4 .000 die Rede war, selbst nach 50 Jahren Höchstver- dienst können es nur 2.350 Bruttorente sein. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 15.02.2009 | 16:51
das naheliegendste wäre doch Sie fragen Ihre Personalabteilung, was die alles "reingerechnet" haben. Und anschließend können Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen und sich das nochmals erklären lassen. Woher soll das ein Forumsteilnehmer wissen?
chrisam 15.02.2009 | 16:56
Ich bin Jahrgang 53. Mein AG hat meine letzte Rentenauskunft von mir bekommen und danach berechnet. Und dies kann ich halt nicht so ganz nachvollziehen. Mit freundlichen Grüssen - vielen DAnk für die Antwort
chrisam 15.02.2009 | 17:36
doch, genau, die 4000 Euro Rente hätte ich natürlich auch gern genommen; doch ich bin von der errechneten Rente zum offiziellen Renteneintritt, in meinem Fall 65 + x-Monate, ausgegangen und habe für mich davon die knapp 10% abgezogen. Wären 140 Euro weniger. Oder ist das eine falsche Berechnung? Gruß und danke für die Antwort
Tanteam 15.02.2009 | 20:56
Die Berechnung erfolgt nur bis zu dem Zeitpunkt des Rentenbeginns, also ggf. bis 63. Von dem Betrag werden die Prozente (in ihrem Fall 9,3%)abgerechnet. Von der Hochrechnung bis bis zur Regelatergrenze wie auf der Renteninfo e kann man nicht ausgehen. Daher ergibt sich dann die große Differenz, denn die Rentenpunkte, die sie von 63 bis 65 sich erarbeitet hätten, haben sie ja nicht gearbeitet.
Wolfgangam 16.02.2009 | 20:08
Hallo chris, Ihr Arbeitgeber wird von dem bis 65 + xx hochgerechneten Brutto-Betrag der Regelaltersrente, die 'fehlenden' Jahre nach Ende der (passiven) ATZ-Phase abgezogen haben, den ab Rentenbeginn folgenden Rentenabschlag angesetzt, ggf. noch die KV/PV-Beiträge abgezogen haben, und so kommen durchaus viele 100 EUR zusammen, die in den paar wenigen Jahren bis zum tatsächlichen Rentenbeginn nicht auf Ihrem Rentenkonto landen. Lassen Sie sich das von der örtlichen Beratungsstelle noch mal hoch/durchrechnen, das Ergebnis dürfte kaum abweichen. Gruß w.
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