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Experten-Antwort

Rentenberechnung

von Frank Miner22.01.2013 | 20:28
1390 Ansichten
3 Antworten
Guten Abend, um nicht auszuschweifen halte ich mich so kurz wie nötig. Meine Frau hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgesetzt bekommen. Dieser sieht eine Umverteilung des Gehaltes auf die Sommermonate vor, sodass die Wintermonate einen sehr geringen Lohn abwerfen. Ihr gegenwärtiges Gehalt war bis jetzt immer Konstant. Der Bruttolohn ist in beiden Verträgen der selbe. Nun weiß ich nicht, ob bei der Rentenberechnung da Unterschiede entstehen. Gleiches gilt für eine evtl., zukünftige Berechnung des Arbeitslosengeldes. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2013 | 11:06

Hallo Frank Miner,

wir schließen uns den Ausführungen von Heinerich an.

2 Antworten

Heinericham 23.01.2013 | 07:46
Hallo Frank Miner, in der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer die Kalenderjahre als ganzes bei den Berechnungen der Entgeltpunkte, aus denen sich die spätere Rentenhöhe ergibt, zugrunde gelegt. Solange die Beschäftigung das genze Jahr über andauert hat dieser neue Vertrag keine negativen Auswirkungen bei der späteren Rente. Wenn die Beschäftigung beendet würde könnten sich Nachteile ergeben. Wenn die Beschäftigung irgendwann einmal im Februar endet ist der Verdienst der ersten beiden Monate niedriger als beim alten Vertrag und die sich ergebende Entgeltpunkte somit auch. In wieweit andere Leistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) darunter leiden, sollten Sie dort erfragen. MfG
Frank Mineram 23.01.2013 | 16:16
Vielen dank für die schnellen Antworten! Sie haben mir wirklich weiter geholfen!
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