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Rentenberechnung

von Ulli28.10.2010 | 09:50
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin 60 Jahre alt und habe über 45 Klebejahre. Schwerbehinderung 70GdB und möchte gerne Rente beantragen. Vom Arbeitgeber bekäme ich eine Abfindung wenn ich früher als mit 63 Jahren gehe. Meine Frage ist kann der Arbeitgeber die Abfindung auf mein Rentenkonto einzahlen , und erhöht sich dadurch meine Rente? Denn ich hätte ja 7,2% Abzug weil ich dann ja mit 61 Jahren Rentner würde. Gruss Kohlepott

2 Antworten

oder soam 28.10.2010 | 10:06
Wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und bereits am 16.11.2000 schwerbehindert/berufs- oder erwerbsunfähig waren, dann ist die AR mit 60 bereits abschlagsfrei. Dann fehlen halt die künftigen Beitragszahlungen zur Rentenhöhe. Es kommt darauf an, wieviel Ihrem AG der vorzeitige Abschied Wert ist ;-) Evtl. ist es sinnvoll, sich vom Rententräger den Abschlag und eine entsprechende Ausgleichszahlung konkret berechnen zu lassen. Der AG zahlt Ihnen dann den Abschlag bei der DRV ein, statt Ihnen eine Abfindung zu zahlen, dafür gibt es auch vor 63 die abschlagsfreie Rente. Ob sich das rentiert kommt darauf an, wie alt Sie werden und ob evtl. ein Hinterbliebener noch davon etwas hat! Steuerfrage für bei Seiten prüfen - und Nachteil: Sie können sich Ihren Ruhestands-Mercedes nicht gleich sondern erst nach X Jahren abschlagsfreier Rente kaufen!
Ulliam 30.10.2010 | 13:17
ich bin am 23.01.50 geboren und habe die Behinderung erst 2004 erhalten. Mit der Abfindung könnte sich die Rente ja vieleicht noch ein bischen mehr erhöhen. Was ja nicht verwerflich wäre. Meinen Mercedes kann ich mir so oder so nicht leisten. Aber grundsätzlich ist es möglich? Vielen Dank für die Antwort Gruß Kohlepott
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