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Experten-Antwort

Rentenberechnung

von Jonny26.08.2021 | 17:33
87 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werden bei derbRentenberechnung die Daten zugrundegelegt, die im Versicherungsverlauf enthalten sind? Oder besteht die Möglichkeit, dass z.B statt voll zu bewertender Arbeitsausfalltage die Zeit lediglich als Krankheitszeit zu 80 % bewertet wird? Wenn ja, wie ist das möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und um Erörterung der Anrechnung der Arbeitsausfalltage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

LittleStevenam 26.08.2021 | 19:58
Gera und Stralsund - nichts ist unmöglich!
W°lfgangam 26.08.2021 | 20:18
Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.
Berateram 27.08.2021 | 05:25
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.
Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonny
Und diesen Individualfall, wenn er denn überhaupt so stimmt, soll hier ein Experte per Ferndiagnose lösen? Jonny bitte! Da wendet man sich doch direkt an den zuständigen Rententräger und lässt das überprüfen. Tatsache ist aber, dass Ausfallzeiten als Anrechnungszeiten bewertet werden (§252a Abs.2 SGB VI i.V.m. §263 SGB VI).
Jonnyam 26.08.2021 | 22:31
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Werden bei derbRentenberechnung die Daten zugrundegelegt, die im Versicherungsverlauf enthalten sind?
Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.
Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonny
Jonnyam 27.08.2021 | 06:14
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Werden bei derbRentenberechnung die Daten zugrundegelegt, die im Versicherungsverlauf enthalten sind?
Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.
Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonny
Und diesen Individualfall, wenn er denn überhaupt so stimmt, soll hier ein Experte per Ferndiagnose lösen? Jonny bitte! Da wendet man sich doch direkt an den zuständigen Rententräger und lässt das überprüfen. Tatsache ist aber, dass Ausfallzeiten als Anrechnungszeiten bewertet werden (§252a Abs.2 SGB VI i.V.m. §263 SGB VI).
Als Berater haben Sie wohl wenig mit Fällen aus er ehemaligen DDR zu tun, oder? Schon mal etwas von ARBEITSAUSFALLTAGEN gehört, nicht Ausfallzeiten aus der RVO vor 30 Jahren!!!
Berateram 27.08.2021 | 12:08
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.
Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonny
Und diesen Individualfall, wenn er denn überhaupt so stimmt, soll hier ein Experte per Ferndiagnose lösen? Jonny bitte! Da wendet man sich doch direkt an den zuständigen Rententräger und lässt das überprüfen. Tatsache ist aber, dass Ausfallzeiten als Anrechnungszeiten bewertet werden (§252a Abs.2 SGB VI i.V.m. §263 SGB VI).
Als Berater haben Sie wohl wenig mit Fällen aus er ehemaligen DDR zu tun, oder? Schon mal etwas von ARBEITSAUSFALLTAGEN gehört, nicht Ausfallzeiten aus der RVO vor 30 Jahren!!!
Im §252a Abs. 2 geht es um AUSFALLTAGE im Beitrittsgebiet. Stellt sich mir die Frage, wer von uns beiden wohl weniger mit Fällen aus der ehemaligen DDR zu tun hat.
Jonnyam 27.08.2021 | 14:31
Zitat von Berater anzeigenausblenden
@Berater Gerne doch: Ich hatte mit ARBEITSAUSFALLTAGEN seit dem ersten Entwurf für das Renten-Überleitungsgesetz im Jahre 1990 zu tun. Aber wir sind uns ja einig: Bei den im SV-Ausweis eingetragenen Arbeitsausfalltagen handelt sich um Anrechnungszeiten; Sie haben wohl versehentlich formuliert: "dass Ausfallzeiten" als Anrechnungszeiten bewertet werden. Und ansonsten haben Sie natürlich Recht. Wenn man jetzt schon den 3. Fall hat, bei dem diese ATA's nur zu 80 % bewertet werden, sollte man höheren Ortes darauf hinweisen. Damit hätte man dann auch einen Beitrag geleistet, dass bei der Rentenberechnung die Daten aus dem VV auch tatsächlich berücksichtigt werden. Viel Spaß noch beim Beraten wünscht Jonny
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