Hallo Jonny,
bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und um Erörterung der Anrechnung der Arbeitsausfalltage.
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Hallo Jonny,
bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und um Erörterung der Anrechnung der Arbeitsausfalltage.
Und diesen Individualfall, wenn er denn überhaupt so stimmt, soll hier ein Experte per Ferndiagnose lösen? Jonny bitte! Da wendet man sich doch direkt an den zuständigen Rententräger und lässt das überprüfen. Tatsache ist aber, dass Ausfallzeiten als Anrechnungszeiten bewertet werden (§252a Abs.2 SGB VI i.V.m. §263 SGB VI).Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonny
Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonnyWerden bei derbRentenberechnung die Daten zugrundegelegt, die im Versicherungsverlauf enthalten sind?Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.
Als Berater haben Sie wohl wenig mit Fällen aus er ehemaligen DDR zu tun, oder? Schon mal etwas von ARBEITSAUSFALLTAGEN gehört, nicht Ausfallzeiten aus der RVO vor 30 Jahren!!!Und diesen Individualfall, wenn er denn überhaupt so stimmt, soll hier ein Experte per Ferndiagnose lösen? Jonny bitte! Da wendet man sich doch direkt an den zuständigen Rententräger und lässt das überprüfen. Tatsache ist aber, dass Ausfallzeiten als Anrechnungszeiten bewertet werden (§252a Abs.2 SGB VI i.V.m. §263 SGB VI).Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonnyWerden bei derbRentenberechnung die Daten zugrundegelegt, die im Versicherungsverlauf enthalten sind?Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.
Im §252a Abs. 2 geht es um AUSFALLTAGE im Beitrittsgebiet. Stellt sich mir die Frage, wer von uns beiden wohl weniger mit Fällen aus der ehemaligen DDR zu tun hat.Als Berater haben Sie wohl wenig mit Fällen aus er ehemaligen DDR zu tun, oder? Schon mal etwas von ARBEITSAUSFALLTAGEN gehört, nicht Ausfallzeiten aus der RVO vor 30 Jahren!!!Und diesen Individualfall, wenn er denn überhaupt so stimmt, soll hier ein Experte per Ferndiagnose lösen? Jonny bitte! Da wendet man sich doch direkt an den zuständigen Rententräger und lässt das überprüfen. Tatsache ist aber, dass Ausfallzeiten als Anrechnungszeiten bewertet werden (§252a Abs.2 SGB VI i.V.m. §263 SGB VI).Hallo Jonny, ehrlich, ich verstehe die Frage nicht /welche Zeiten 'außerhalb' eines VV sollten denn in die Berechnung einfließen? ...was im VV enthalten ist/mit Bescheid anerkannt worden ist, wird im Rahmen der anzuwendenden Berechnungsvorschriften 1:1 umgesetzt - ggf. dann auch mit Alternativberechnungen für beitragsgeminderte Zeiten nach dieser 'ominösen' Gesamtleistungsbewertung. Gruß w.Fakt ist: im VV ist die Zeit vom 9.11.-31.12.1988 als Arbeitsusfalltage enthalten, in der Berechnung ist der beitrgsgeminderte Monat NOV mit dem 80%-Wert für Krankheit bewertet. Und das gilt such für den beitragsfreien Monat DEZ!!! Nicht Gera und auch nicht Stralsund sonder Potsdam! Noch weitere Fragen? Gruß jonny
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