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Experten-Antwort

Rentenberechnung

von ThommyTheBee07.02.2023 | 16:39
123 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich sehe bei der Ermittlung der Gesamtrentenhöhe nicht durch, da zu viele Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind. Folgende Situation (fiktive Zahlen!!!): Renteneintritt: 2029 geschätzte Bruttorente: 900,00€/Monat private Rentenversicherung (SK): 1.100,00€/Monat (seit 2024) Bezug aus Riesterrente: 120,00€/Monat evangelisch Krankenversicherung: freiwillig in der GKV (TK) Mit welchen Abzügen (Steuern, Sozialabgaben, ...) wäre in etwa zu rechnen? Die Infos im Netz sind da etwas widersprüchlich oder nicht einfach zu verstehen. Besonders die freiwillige Krankenversicherung sorgt für Irritationen, insbesondere bezüglich der privaten RV. Die Produktbeschreibung bei der SK sagt u.a.: 5. Wird die private Rente auf die gesetzliche Rente angerechnet? Nein, eine private Rente wird nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Aber Achtung: Haben Sie Ihre private Rente alleine angespart, aber von Ihrem Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge vermittelt bekommen, bei der er als Versicherungsnehmer eingetragen ist? Dann könnte es sein, dass Sie von Ihrer privaten Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Ist dies nicht der Fall, fallen keine Abzüge an. Andererseits heisst es, dass freiwillig krankenversicherte Rentner mit wesentlich grösseren Abzügen als pflichversicherte leben müssen. Wäre schön für die finanzielle Planung, da mal etwas Klarheit zu bekommen. Beste Grüsse ThommyTheBee

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ThommyTheBee,

im Rahmen dieses Forums können wir keine Auskünfte zu abzuführenden Steuerbeträgen und zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung machen.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Finanzverwaltung beziehungsweise einen Steuerberater / Steuerhilfeverein sowie die zuständige gesetzliche Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

ganz einfacham 07.02.2023 | 17:00
KVdR sollte überprüft werden. Gibt es Kinder? Ansonsten zählt für die freiwillige Krankenversicherung alles genannte zu den Beitragspflichtigen Einnahmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die private Rente dürfte nach dem Ertragsanteil besteuert werden. Rechnen sie vereinfacht damit, dass 20% der privaten Rente steuerpflichtig sind oder schauen Sie in der gesetzlichen Tabelle nach. Das Alter fehlt. Mit 65 wären es 18%. Die gesetzliche Rente würde zu 89% besteuert. Riester zu 100%. Taschenrechner selber anwerfen. Alles ohne Gewehr.
ThommyTheBeeam 08.02.2023 | 14:58
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte mir im nachhinein schon so etwas gedacht. Ich habe inzwischen die GKV angeschrieben und um Rat gebeten. Dank an alle Poster. Gruss ThommyTheBee
Deutsche Rentenversicherung
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