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Experten-Antwort

Rentenberechnung

von Ilse03.03.2023 | 09:48
183 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich Rente ab 01.05.25 beantrage, wüsste ich gerne, wie die DR hier die Rente berechnet. Die Jahresmeldung vom AG liegt ja für das Jahr 2025 noch nicht vor.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilse,

der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer Hochrechnung eingeräumt. In diesem Fall wird eine Entgeltmeldung für die Zeit bis maximal den 4. Kalendermonat vor Rentenbeginn vom Rententräger angefordert. Für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn wird dann ein fiktives Entgelt angenommen, das sich aus dem Durchschnitt der davor liegenden 12 Kalendermonate ergibt.

Beispiel:

Rentenbeginn 01.05.2025

Entgeltmeldung wird angefordert für den Januar 2025 = 4. Monat vor Rentenbeginn

Fiktives Entgelt für die Zeit vom 01.02.2025 – 30.04.2025 = Durchschnittsentgelt aus der Zeit vom 01.05.2024 – 30.04.2025

Problem: durch Tarifanpassungen oder evtl. Gehaltserhöhungen oder aussergewöhnlichen beitragspflichtigen Sonderzahlungen innerhalb der 3 Monate vor Rentenbeginn (im Beispiel in der Zeit vom 01.02.2025 – 30.04.2025) könnte der ermittelte Durchschnitt geringfügig niedriger sein als das tatsächliche Entgelt, von dem Sie Beiträge gezahlt haben.

Beantragen Sie diese Hochrechnung, erfolgt aber keine Korrekturberechnung, wenn das echte Entgelt bekannt ist, also nach Ende der Beschäftigung. Es verbleibt bei dem niedrigeren Einkommen.

Vorteil: Ihre Rente wird übergangslos ab dem Monat des Rentenbeginns gezahlt.

Beantragen Sie diese Hochrechnung nicht, wird die Rente erst berechnet, wenn die tatsächlichen beitragspflichtigen Einkünfte bis zum Rentenbeginn (im Beispiel bis einschl. April 2025) bekannt sind. Die Rente wird dann zwar wirklich beitragsgerecht berechnet, aber nicht übergangslos gezahlt werden können. Sie müssten vielleicht 1 – 3 Monate finanziell überbrücken, bis Sie die Rentennachzahlung für die Zeit ab Rentenbeginn (im Beispiel 01.05.2025) überwiesen bekommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilse,

was meinen Sie mit eine „Art“ Übergangsgeld? Eine Sozialleistung der Rentenversicherung / Reha oder von Arbeitsamt oder einer Berufsgenossenschaft? Oder ist es eine Leistung des Arbeitgebers?

Vorsichtig will ich es mal so ausdrücken: wenn die Beitragszahlungen aus dieser „Art“ Übergangsgeld niedriger sind als die Beiträge, die Sie im Durchschnitt des Vorjahres gezahlt haben, können Sie von der Hochrechnung Gebrauch machen (ich gehe jetzt mal von einem Rentenbeginn am 01.05. aus). Ggf. wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle und lassen Sie das die dortigen Kollegen rechnerisch überschlagen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilse,

wenn sonst keine beitragspflichtigen Zahlungen in der Zeit vom 01.02.2025 – 30.04.2025 anstehen, können Sie dann im Antrag die Hochrechnung beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Hochrechnungenam 03.03.2023 | 09:59
Entweder sie kreuzen „Hochrechnung“ an oder eben nicht. Dann müssen Sie eben länger auf die Rente mit den tatsächlichen Zahlen warten.
Ilseam 03.03.2023 | 10:45
Da ich eine Art Übergangsgeld bis zum Renteneintrittsalters bekomme, dass fix ist bis dahin, sollte ich von der Hochrechnung Gebrauch machen. Richtig?
Ilseam 03.03.2023 | 11:11
Ich erhalte seit 4 Jahren 70% meines vorherigen Bruttogehalts bis zum erstmöglichen Renteneintritt von meinem Arbeitgeber, ist eine Beurlaubung, da man ca. 3000 ältere Kollegen heimschicken wollte.
Klausam 03.03.2023 | 11:38
Hallo Ilse, sehr vereinfacht betrachtet bekommen Sie bei der Hochrechnung zum Ende des ersten Rentenmonats die Rente ausbezahlt. Bei Verzicht auf die Hochrechnung entsprechend später. Die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung müssten Sie dann ohne Rente überstehen. Diese wird später natürlich nachbezahlt. Viele Grüße Klaus
Bisschen früham 03.03.2023 | 16:48
Hauptsache Sie vergessen diese Information fast 2 Jahre vor Antragstellung nicht, wenn es dann soweit ist.
Ilseam 03.03.2023 | 18:12
Bestimmt nicht, hab’s mir in meinem Rentenordner notiert
KSCam 03.03.2023 | 19:19
Die DRV berechnet im Jahr 2025 die Rente wahrscheinlich genauso wie heute: nämlich nach gültiger Rechtslage. Sie werden Anfang 2025 Ihren Antrag stellen, sofern dann das Jahr 2024 noch nicht gemeldet ist, wird die Sachbearbeitung diese Daten beim Arbeitgeber anfordern. Ebenso die dann aktuellen Daten von Januar bis April 2025. Das geschieht entweder Ende April oder per Hochrechnung ab Ende Januar. Das entscheiden Sie im Antrag, andere Teilnehmer haben zu diesem Verfahren schon einiges geschrieben. Keine Angst! Das sind für die Verwaltung reine Routinearbeiten, Sie sind nicht die erste die in Altersrente geht. Da geht alles seinen Gang.
Deutsche Rentenversicherung
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