Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, indem die persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert vervielfältig werden. Die Entgeltpunkte (Ost) werden entsprechend mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt. Hat ein Versicherter sowohl persönliche Entgeltpunkte, als auch persönliche Entgeltpunkte (Ost) erzielt, werden zwei Monatsteilbeträge errechnet, die zusammen die Monatsrente ergeben.