Hallo,
habe in der DDR 1977 einen Arbeitsunfall gehabt, der anerkannt wurde
und bezog ab 1978 eine Unfallrente von 80,00 Mark und ab 1984 von 120,00 Mark.
1988 reiste ich in die BRD aus ( Familienzusammenführung ).
1988 Beantragte ich bei der BG meine Unfallrente, welche auf Grund der damaligen Regelungen abgelehnt wurde.
2021 fragte mich ein Freund nach meiner Unfallrente aus der DDR.
Er hatte in der DDR einen Sportunfall und bekam in der DDR auch 120,00 Mark. Er reiste wie ich 1988 in die BRD aus, beantragte die Unfallrente, die auch abgelehnt. 1992 Bekam er Post von der Unfallkasse in Kiel, er bekomme ab sofort seine Unfallrente auf Grund eines Zusatzvertrages zum Einigungsvertrages von 1992 für Unfallrenten in der DDR.
Darauf beantragte ich, 2021 bei der für mich zuständigen BGHM die Unfallrente mit meinen Unterlagen ( SV Ausweiß DDR, Arztbericht, nerkennung durch meine damalige Firma ) neu.
Meine Fragen: Steht mir die Unfallrente zu ?
Und wenn ja wieviel Jahre bekomme ich die
Unfallrente rückwiergend nachbezahlt
Ich bedanke mich für Antworten im voraus. Danke Dieter