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Experten-Antwort

Rentenberechnung Altersrente + Unfallrente Arbeitsunfall aus 1985 DDR

von hvsron14.04.2023 | 21:44
938 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Anknüpfend an diesen in der Überschrift im Archiv vom 05.01.20218 hinterlegten sehr informativen Beitrag habe ich folgende Fragen an die Experten. Für meinem ähnlich gelagerten Fall (Sportunfall 1979 in der DDR mit 30% Körperschaden mit einer ab dem 01.07.1990 gezahlten Unfallrente in Höhe von 228 DM mit den entsprechenden Steigerungen seitdem) is es jetzt bei meinem Renteneitritt zum 01.04.2023 durch das Zusammentreffen der Altersrente mit den Leistungen aus der Unfallversicherung durch die Berechnung des Grenzbetrages dazu gekommen, dass die Regelaltersente gekürzt wurde, weil die Summe aus Regelaltersrente und Unfallrente den berechneten Grenzbetrag überschreitet. Der dazu für den Grenzbetrag bestimmte (fiktive) Jahresverdienst (JAV) wurde mit 30.036,78 benannt. In dem oben benannten Beitrag aus dem Jahr 2018 wird der für den Grenzbetrag herangezogene Jahresarbeitsverdienst (JAV) für solche Rentenansprüche vor dem 1.7.1990 in der Entwicklung von 1990 (13.680) bis 2017 (25.108,98) dargestellt. Wo kann ich den JAV für 2023 nachlesen, bzw. sind die in meiner Berechnung angesetzten 30.036,78 als JAV korrekt? Und liege ich überhaupt richtig mit meiner Annahme, dass für diese Altfälle nicht der konkrete JAV zum Zeitpunkt des Unfalls, sondern der fiktiv hochgerechnete JAV zum Zeitpunkt des Renteneintrittes maßgeblich ist? Und noch ein zweite Frage hinterher: Gilt eine jeweils zum 01.07. vorgenommene Erhöhung der Unfallrente und Regelaltersente für beide Rentenarten oder führt das in dem Fall einer Anrechnung der Unfallrente auf die Regelaltersrente dazu, dass die Erhöhung der Unfallrente zu einer Kürzung der Regelaltersrente führt? Vielen Dank schon vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hvsron,

die umfassenden Antworten von Jonny und Ihr entsprechender Dank erübrigen meine Ausführungen. Ich schließe mich gerne an, weise nur der Vollständigkeit halber darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahrung bezüglich der Anpassungen zum 01.07.2023 noch nicht abgeschlossen ist.

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7 Antworten

Jonnyam 14.04.2023 | 22:20
Guten Abend hsvron, Es ist richtig, dass bei dem im JUL 1990 für alle Bestandsrenten der DDR geltenden Jahresarbeitsverdienst (JAV) von 13.680 DM bei einem Grad der MdE von 30 % seinerzeit eine monatliche Verletztenrente von 228,00 DM zu zahlen war. Seither ist der einheitliche JAV von früher 13680 DM auf 30.036,80 Euro entsprechend den Rentenanpassungsfaktoren angewachsen ist. Das richtete sich nach § 1152 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung. Die monatliche Verletztenrente beträgt deshalb momentan 500,61 €. Zum 1. Juli 2023 wird der JAV auf 31.797,02 € angehoben, die Verletztenrente beträgt dann 529,95 €. Die Anpassungsfaktoren für die Verletztenrente aus der Unfallversicherung und den Renten aus der Rentenversicherung sind immer gleich. Eine Kürzung der Regelaltersrente ist also aus diesem Grunde ausgeschlossen. Treffen beide Renten zusammen, gibt es einen ebenfalls angepassten Freibetrag, der bei 30 % MdE zum 1. Juli 2023 169,95 € beträgt. Lediglich die verbleibenden 360 € an Verletztenrente werden beim Zusammentreffen und Überschreiten von 70 % des JAV (also im Juli 2023 = 1854,83 mtl.) berücksichtigt. Sollte der Rente aus der Rentenversicherung also 1494,83 € betragen(bei 39,7561 persönlichen Entgeltpunkten) kommt es noch nicht zu einem sog. Ruhen der Rente aus der Rentenversicherung. Sie können also ganz beruhigt sein.
hvsronam 16.04.2023 | 14:28
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, zunächst herzlichen Dank für schnelle und erhellende Antwort. Damit habe ich - Dank ihrer Erläuterungen - das Prinzip der Berechnung des Grenzbetrages inhaltlich verstanden und weiß auch, woher die Zahlen zum Grenzbetrag kommen. Damit ist auch klar, dass bei mir die im Rentenbescheid aufgeführte Anrechnung mit den genannten Zahlen korrekt erfolgt ist. Da ich 53,6785 Rentenpunkte einbringe, kommt es unter Anwendung des aktuell geltenden Freibetrages für den 30% Köperschadens (162,81) um eine Verminderung der Regelaltersente in Höhe des Restbetrages aus der Unfallrente (337,80 Euro), da die Summe aus beiden Renten den ermittelten aktuellen Grenzbetrages (errechnet aus dem aktuell zur Anwendung kommenden JAV) in Höhe von 1.752,15 übersteigt. Durch die Rentenanpassung für Regelaltersrente und Unfallrente zum 01.07.2023 ergeben sich für mich zum abschließenden Verständnis noch zwei Fragen, für die ich Sie herzlich um Antwort bitte. Ausgangpunkt sind ihre folgenden Erläuterungen: 1. Frage: Liege ich in dann richtig, dass bei der Neuberechnung meiner Altersrente und Unfallrente ab 01.07.2023 zunächst beide Renten angehoben werden (Altersrente 5,86% für RP Ost und ?? Prozent für Unfallrente) und dann nach Abzug des neuen angepassten Freibetrages (169,95) in der Unfallrente die restlichen 360 Euro der Unfallrente von der neue berechneten Altersrente (Steigerung um 5,86% für RP Ost) abgezogen werden? 2. Frage: In meinem Rentenbescheid wird unter "Mitteilungsplichten und Mitwirkungspflichten" darauf hingewiesen, dass neben der Anzeige von bestimmten Leistungen (u.a. auch Unfallrente) auch jede Veränderung der aufgeführten Leistungen unverzüglich der Rentenversicherung anzuzeigen ist. In meinem Fall ist ja bereits die Unfallrente angezeigt und in die Berechnung eingeflossen. Ergibt sich nun für mich durch die Rentensteigerung zum 01.07.2023 trotzdem noch eine Anzeigepflicht oder erfolgt die Neuberechnung automatisch? Für mich wäre die Automatik logisch, aber Logik muss ja nicht immer richtig sein. In der Hoffnung durch Sie eine abschließende Erläuterung dazu zu erfahren, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen hvsron
Jonnyam 16.04.2023 | 19:05
Jein. Alters- und Unfallrente werden zum 1. 09.2023 angepasst. Das gilt auch für den Freibetrag. Bei der Anpassung der Altersrente spielt aber nicht der Prozentsatz eine Rolle, sondern vielmehr der aktuelle Rentenwert. Und der ist ab 01.07.2023 genau so hoch für sog. EP (Ost) wie für EP (West), nämlich 37,60 € / Monat für 1 persönlichen Entgeltpunkt. Wenn Sie also schon 53,6785 persönliche Entgeltpunkte haben, wird Ihre Altersrente bereits 2018,31 € monatlich betragen und liegt damit über dem 70 % Wert des JAV = 1854,83 mtl.). In solchen Fällen ist der Mindestgrenzbetrag in Höhe der Rente anzusetzen, also 2018,31 €. Da die UV-Rente (529,87) nach Abzug des Freibetrags (169,95) mit noch 359,92 zusammen mit der Rente aus der Rentenversicherung (2018,31) mit 2378,23 € um 359,92 € über dem Mindestgrenzbetrag liegt, wird diese um den Mehrbetrag gemindert. Es verbleiben also zusätzlich zur Unfallrente (529,87) noch 1658,39 € aus der Rentenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind nur für diesen Betrag zu zahlen, nicht für die Unfallrente. Also „netto“ insgesamt knapp 2000 Euro. Und da müssen Sie aus diesem Grunde auch nichts mitteilen.
hvsronam 16.04.2023 | 20:35
Hallo Jonny, noch einmal ein großes Dankeschön für die schnelle und fundierte Antwort inkl. der darin enthaltenen Korrektur meiner eigenen Rechnung. Toll, dass es solch ein Forum mit dieser Expertise gibt. Ich werde es in meinem Freundeskreis weiter empfehlen, da dort bald ebenfalls Renteneintritte anstehen. Mit freundlichen Grüßen hvsron
Dieteram 19.04.2023 | 19:14
Hallo, habe in der DDR 1977 einen Arbeitsunfall gehabt, der anerkannt wurde und bezog ab 1978 eine Unfallrente von 80,00 Mark und ab 1984 von 120,00 Mark. 1988 reiste ich in die BRD aus ( Familienzusammenführung ). 1988 Beantragte ich bei der BG meine Unfallrente, welche auf Grund der damaligen Regelungen abgelehnt wurde. 2021 fragte mich ein Freund nach meiner Unfallrente aus der DDR. Er hatte in der DDR einen Sportunfall und bekam in der DDR auch 120,00 Mark. Er reiste wie ich 1988 in die BRD aus, beantragte die Unfallrente, die auch abgelehnt. 1992 Bekam er Post von der Unfallkasse in Kiel, er bekomme ab sofort seine Unfallrente auf Grund eines Zusatzvertrages zum Einigungsvertrages von 1992 für Unfallrenten in der DDR. Darauf beantragte ich, 2021 bei der für mich zuständigen BGHM die Unfallrente mit meinen Unterlagen ( SV Ausweiß DDR, Arztbericht, nerkennung durch meine damalige Firma ) neu. Meine Fragen: Steht mir die Unfallrente zu ? Und wenn ja wieviel Jahre bekomme ich die Unfallrente rückwiergend nachbezahlt Ich bedanke mich für Antworten im voraus. Danke Dieter
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