Die Auskünfte zu Erwerbsminderungsansprüchen können der Renteninformation entnommen werden. Diese sollten Sie jährlich von Ihrem Rententräger übersandt bekommen.
Damit die Aussagen zu den zu erwartenden Rentenhöhe für Sie verwertbar sind sollten Sie sicherstellen, dass dem Rententräger Ihr vollständiges Rentenleben bekannt ist.
Ggf. sollte ein Kontoklärungsverfahren zur Beseitigung von Lücken und/oder Unstimmigkeiten veranlasst werden.