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Rentenberechnung EU auf Zeit

von Nicole04.03.2010 | 12:21
1087 Ansichten
3 Antworten
Ich wurde ab 31.10.2008 krank und seit dem 01.05.2009 bekomme ich eine EU Rente auf Zeit. Das Arbeitsentgelt ( 6 Wochen L-Fortzahlung vom Arbeitgeber) und das Krankengeld bis 30.04.2009 wurde bei der Rente nicht berücksichtigte. Man hat ab 01.11.2008 eine Zurechnungszeit bescheinigt. Was wird mit Beitragszeiten (01.11.08-30.04.09)? Wann werden Sie berücksichtigt? Bei Weiterzahlung der EU Rente? Was passiert mit den Beitragszeiten?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.03.2010 | 16:26

Gemäß § 75 Abs. 2 SGB VI werden bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, Entgeltpunkte nicht ermittelt. Dafür beginnt aber, genau wie von "Jürgens" erwähnt gemäß § 59 Abs. 2 Nr.1 SGB VI ab Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung die Zurechnungszeit. Als beitragsfreie Zeit wird die Zurechnungszeit nach §§ 71ff SGV VI mit dem Gesamtleitungswert bewertet. Berücksichtigt werden diese Zeiten als Beitragszeiten erst im Rahmen der Umwandlung in eine Altersrente.

2 Antworten

Renten-Fachmannam 04.03.2010 | 13:28
Einer EM-Rente werden nur die Beitragszeiten zugrunde gelegt, die bis zu Ende des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist (hier der 31.10.2009) berücksichtigt. Danach liegende vorhandene, aber auch künftig hinzutretende Beiträhe z.B. aus Minijobs werden bei einer fogenden Alters- und oder Hinterbliebenenrente berücksichtigt.
Jürgensam 04.03.2010 | 15:08
Außerdem wird dieser kurze und - damit absolut zu vernachlässigende Zeitraum -von 6 Monaten ( was die Beiträge zur RV aus dem KK-Geld in der Zeit anbelangt ) durch die Zurechnungszeit mehr als wett gemacht. Ein finanzieller Verlust ( wenn er denn überhaupt entsteht ) wird sich allerhöchstens im Cent Bereich bewegen... Seien Sie im Grunde froh darüber, das man ihnen diese 6 Monate als Zurechnungszeit gewährt hat und eben nicht aus dem Krankengeld berechnet hat .
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