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Experten-Antwort

Rentenberechnung in Falle einer Vorruhestandsregelung

von Marco31.07.2025 | 11:27
208 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Derzeit beruht meine Rentenberechnung auf der Annahme weiterhin in etwa das gleiche zu verdienen wie jetzt. Meine Frage wäre ist die Rentenversicherung beziehungsweise ein Berater in der Lage mir meine Rente auszurechnen wenn ich eine Vorruhestandsregelung meiner Firma in Anspruch nehme das bedeutet ich bekäme dann nur noch 80 % meines Gehaltes habe aber keine Ahnung, wie sich das auf meine zukünftige Rente auswirkt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Marco,

 

ja, ein Berater ist in der Lage, Ihnen die Auswirkungen einer Gehaltsminderung auszurechnen. Sie sollten dazu einen Beratungstermin (telefonisch: 0800 1000 4800 oder einen Videoberatungstermin auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers) vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Schadeam 31.07.2025 | 11:36
das macht ein Profi pi mal Daumen in knapp 5 Minuten. Man weiß was Ihr Lohn mit jedem Jahr bringt und dann sind es halt 20% weniger wenn die Beitrage bei 80% liegen. Ein Durchschnittsverdiener verliert somit mit jedem Jahr knapp 10€........
Nicht schwierigam 31.07.2025 | 11:42
Dazu braucht es definitiv keinen Berater. Wenn Sienur noch 80 Prozent Gehalt erhalten, dann erhalten Sie auch entsprechend nur noch rund 80 Prozent Ihrer bisherigen jährlichen Entgeltpunkte (EP) (vorausgesetzt, Ihr volles Gehalt liegt derzeit nicht über der Beitragsbemessungsgrenze und mit den 80 Prozent dann nicht darunter). Sollte Ihr 80 Prozent-Gehalt auch noch über der Bemessungsgrenze liegen, änder sich an Ihrer Rente gar nichts. Ganz genau 80 % der EP sind das nicht, weil Gehalt und die Kosten pro Entgeltpunkt sich pro Jahr nicht genau gleich erhöhen. Wenn Sie also mit dem jetzigen Gehalt zum Beispiel genau einen Entgeltpunkt erhalten dann erhalten Sie mit 80 Prozent Gehalt dann eben nur noch rund 0,8 EP pro Jahr. Das wäre dann pro Jahr weniger Gehalt beim aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro ein monatlicher Bruttorenten-Verlust von 8,16 Euro. Wenn Sie Ihren "Vorruhestand " als Altersteilzeit organisieren können, ist der Verlust noch geringer, weil dann der Arbeitgeber für die gesamte Laufzeit den Rentenbeitrag auf Basis von mindestens 90 Prozent des vorherigen Gehaltes bezahlen muss.
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