Liegt der Beschäftigungsort bzw. Tätigkeitsort im Beitrittsgebiet (Neue Länder), sind Entgeltpunkte (Ost) zu ermitteln. Diese werden bei der Ermittlung der Rente mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist bis heute niedriger als der aktuelle Rentenwert, welcher für die alten Bundesländer gilt.
Insofern gibt es dann tatsächlich eine „Mixrente“, wenn Beitragzeiten im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden. Dabei werden die Entgeltpunkte getrennt nach Ost und West festgestellt und mit dem jeweiligen aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Summe beider Ansprüche ergibt dann die persönliche Rente.