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Experten-Antwort

Rentenberechnung nur einmal und dann für immer gültig?

von plötzlich-und-unerwartet18.09.2022 | 19:15
143 Ansichten
10 Antworten
Plötzlich und unerwartet mußte ich Altersrente beantragen. Selbst nach drei Monaten habe ich immer noch nicht alle Unterlagen zusammen. Nach 50 Jahren und der Anfag n DDR-Zeit. Ist es möglich, das einzureichen, was ich jetzt habe und weitere Unterlagen später - und wird dann meine Rente neu berechnet - also auch rückwirkend? Hintergrund meiner Frage: Seit mich das JC plötzlich und unerwartet einen Monat rückwirkend aus dem Bezug geschmissen hat (also einen Monat nach Rentenbeginn), kommt nicht mehr genügend Geld rein - für Miete, KV und ... da war doch noch was.. Ach ja, für Essen! Also drängt es jetzt für mich!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2022 | 09:26

Hallo plötzlich-und-unerwartet,

grundsätzlich ist eine spätere Neuberechnung möglich, wenn Unterlagen nachgereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Lange Jahream 18.09.2022 | 22:20
Hat es nicht gedrängt sich um die Spätere Rente zu kümmern, wer beim JC war, dürfte länger als 2 Jahre Alo gewesen sein. Und da kommt die Rente plötzlich und unerwartet? Wenn Sie später noch Unterlagen auftreiben ist das ein Grund für eine Neuberechnung, aber wie wollen Sie an das alte Zeug kommen, wenn Sie sich über Jahrzehnte nicht drum geschert haben?
Janaam 19.09.2022 | 10:58
Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung beantragen. Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.
W°lfgangam 19.09.2022 | 19:35
Jana schrieb

Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung beantragen.

Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.

Dazu liegt m. W. auch ein Gesetzentwurf vor/soll wohl noch dieses Jahr viral gehen, der empfindliche Einbußen der Rente nach sich zieht, sofern nicht rechtzeitig zur Kontenklärung mit Nachfragen zu Versicherungslücken Stellung bezogen wird/Unterlagen vorgelegt werden: Wesentlicher Inhalt: Alter 43 - 1. Anfrage nach 6-Monatsfrist ignoriert = Abschlag 20 % Alter 49 - 2. Anfrage ignoriert = Abschlag 50 % Alter 55 - 3. Anfrage ignoriert = Rentenkonto wird zugunsten der aktiven/mitarbeitswilligen Versicherten gelöscht und die EP prozentual auf alle Versicherten umgelegt. Gleichzeitig wird ein § 187c SGB 6 eingefügt: 'Zahlung von Beiträgen bei Schlampigkeit', um die bis zum jeweiligen Schlampigkeitsalter verlorenen EP nachkaufen zu können. Finde ich ganz okay, um die Verwaltungsgebühren der DRV für den jeweils Betroffen zugunsten aller/belasteten Beitragszahler zu kompensieren und offensichtliche/dokumentierte Ignoranten von der GRV auszuschließen -> DRV = ist mir doch *scheißegal, eben ...dann auch Rentenleistungen aus dem Topf der weiteren Einzahler verwirkt. Gruß w.
Hobbyexperteam 20.09.2022 | 07:15
Ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen: 1.) Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder beim örtlichen Versicherungsamt der Stadtverwaltung ausmachen (möglichst persönlich, hilfsweise telefonisch) 2.) Soweit möglich Unterlagen zusammenstellen, insbesondere der SV Ausweis der DDR (grünes Arbeitsbuch), zu Lücken ohne Nachweise zunächst einfach Stellung nehmen (z.B. gearbeitet bei VEB Pfefferminzia, krankenversichert bei Ohne Sorgen Magdeburg) 3.) Termin wahrnehmen. Der Rentenberater wird sicherlich sagen, ob bestimmte Anträge (wie auf Kindererziehungszeiten) Sinn machen oder nicht, welche Unterlagen noch besorgt werden müssen und bei der Rentenantragstellung helfen. Antragsbestätigung über den Rentenantrag geben lassen 4.) Antrag auf Grundsicherung bei der örtlichen Stadtverwaltung mit der Bestätigung der Rentenantragstellung stellen 5.) Weiterhin versuchen, fehlende Unterlagen (wie mit dem Rentenberater besprochen) zu besorgen. Zeitgleich versucht die Rentenversicherung, an die fehlenden Unterlagen von Amts wegen zu kommen. 6.) Grundsicherungsamt geht in Vorleistung und macht einen Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung geltend 7.) Nach 3 bis 7 (Tagen, Wochen oder Monaten) bekommen Sie einen Rentenbescheid. Die Nachzahlung wird mit dem Grundsicherungsamt verrechnet. Die laufenden Zahlungen werden entsprechend umgestellt. 8.) ggf. mit der Stadtverwaltung besprechen, ob Wohngeld statt Grundsicherung günstiger ist
Mensch W°lfgangam 20.09.2022 | 09:37
W°lfgang schrieb

Dazu liegt m. W. auch ein Gesetzentwurf vor/soll wohl noch dieses Jahr viral gehen, der empfindliche Einbußen der Rente nach sich zieht, sofern nicht rechtzeitig zur Kontenklärung mit Nachfragen zu Versicherungslücken Stellung bezogen wird/Unterlagen vorgelegt werden:

Wesentlicher Inhalt:

Alter 43 - 1. Anfrage nach 6-Monatsfrist ignoriert = Abschlag 20 %

Alter 49 - 2. Anfrage ignoriert = Abschlag 50 %

Alter 55 - 3. Anfrage ignoriert = Rentenkonto wird zugunsten der aktiven/mitarbeitswilligen Versicherten gelöscht und die EP prozentual auf alle Versicherten umgelegt.

Gleichzeitig wird ein § 187c SGB 6 eingefügt: 'Zahlung von Beiträgen bei Schlampigkeit', um die bis zum jeweiligen Schlampigkeitsalter verlorenen EP nachkaufen zu können.

Finde ich ganz okay, um die Verwaltungsgebühren der DRV für den jeweils Betroffen zugunsten aller/belasteten Beitragszahler zu kompensieren und offensichtliche/dokumentierte Ignoranten von der GRV auszuschließen -> DRV = ist mir doch *scheißegal, eben ...dann auch Rentenleistungen aus dem Topf der weiteren Einzahler verwirkt.

Gruß

w.

Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.
Dazu liegt m. W. auch ein Gesetzentwurf vor/soll wohl noch dieses Jahr viral gehen, der empfindliche Einbußen der Rente nach sich zieht, sofern nicht rechtzeitig zur Kontenklärung mit Nachfragen zu Versicherungslücken Stellung bezogen wird/Unterlagen vorgelegt werden: Wesentlicher Inhalt: Alter 43 - 1. Anfrage nach 6-Monatsfrist ignoriert = Abschlag 20 % Alter 49 - 2. Anfrage ignoriert = Abschlag 50 % Alter 55 - 3. Anfrage ignoriert = Rentenkonto wird zugunsten der aktiven/mitarbeitswilligen Versicherten gelöscht und die EP prozentual auf alle Versicherten umgelegt. Gleichzeitig wird ein § 187c SGB 6 eingefügt: 'Zahlung von Beiträgen bei Schlampigkeit', um die bis zum jeweiligen Schlampigkeitsalter verlorenen EP nachkaufen zu können. Finde ich ganz okay, um die Verwaltungsgebühren der DRV für den jeweils Betroffen zugunsten aller/belasteten Beitragszahler zu kompensieren und offensichtliche/dokumentierte Ignoranten von der GRV auszuschließen -> DRV = ist mir doch *scheißegal, eben ...dann auch Rentenleistungen aus dem Topf der weiteren Einzahler verwirkt. Gruß w.
Ich nehme an, dass das Ihre Art von Humor ist, aber vielleicht sollten Sie das nicht so in einem öffentlichen Forum stehen lassen, als könnte es tatsächlich so einen Gesetzesentwurf geben. Sie wissen doch auch, dass es hier häufiger Personen gibt, die Ihnen so etwas sofort abkaufen würden.
W°lfgangam 20.09.2022 | 20:50
Mensch W°lfgang schrieb

Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert. [/quote]

Dazu liegt m. W. auch ein Gesetzentwurf vor/soll wohl noch dieses Jahr viral gehen, der empfindliche Einbußen der Rente nach sich zieht, sofern nicht rechtzeitig zur Kontenklärung mit Nachfragen zu Versicherungslücken Stellung bezogen wird/Unterlagen vorgelegt werden:

Wesentlicher Inhalt:

Alter 43 - 1. Anfrage nach 6-Monatsfrist ignoriert = Abschlag 20 %

Alter 49 - 2. Anfrage ignoriert = Abschlag 50 %

Alter 55 - 3. Anfrage ignoriert = Rentenkonto wird zugunsten der aktiven/mitarbeitswilligen Versicherten gelöscht und die EP prozentual auf alle Versicherten umgelegt.

Gleichzeitig wird ein § 187c SGB 6 eingefügt: 'Zahlung von Beiträgen bei Schlampigkeit', um die bis zum jeweiligen Schlampigkeitsalter verlorenen EP nachkaufen zu können.

Finde ich ganz okay, um die Verwaltungsgebühren der DRV für den jeweils Betroffen zugunsten aller/belasteten Beitragszahler zu kompensieren und offensichtliche/dokumentierte Ignoranten von der GRV auszuschließen -> DRV = ist mir doch *scheißegal, eben ...dann auch Rentenleistungen aus dem Topf der weiteren Einzahler verwirkt.

Gruß

w.[/quote]

Ich nehme an, dass das Ihre Art von Humor ist, aber vielleicht sollten Sie das nicht so in einem öffentlichen Forum stehen lassen, als könnte es tatsächlich so einen Gesetzesentwurf geben. Sie wissen doch auch, dass es hier häufiger Personen gibt, die Ihnen so etwas sofort abkaufen würden.

...die Ausgangsfrage ist offensichtlich schon 'humorös'. hmm ...vielleicht hätte ich noch ein paar Dutzend *g*g*g ankleben sollen, damit nicht irgendein Forrest Gump das als 'Heiligen Gral' vom Foren-Trödelmarkt mitnimmt ;-) Gruß w. ...obwohl, der Gesetzentwurf liegt mir handschriftlich nachweislich vor - muss ich nur in den Bundestag einbringen. Rente ohne pointierte Bemerkungen wäre doch langweilig /jede Beraterstelle wäre unbesetzt = alle im Burnout - oder? ;-)
plötzlich-und-unerwartetam 21.09.2022 | 21:22
UND [b]Vielen Dank für die sachliche und schwätzerfreie Antwort![/b}
plötzlich-und-unerwartetam 21.09.2022 | 21:31
Jana schrieb

Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung beantragen.

Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.

Vielen Dank für den Hinweis! Ich habe KEINE jahrzehntelangen regelmäßigen Rentenauszüge bekommen!! Ich weiß von einem [b]einzigen[/b] Schreiben, welches Jahre nach meinem Auszug in der Wohnung meine Ex ankam, wovon sie mir wochen später erzählte: "Ach, da war mal was wg Rente... wohl irgendeine Werbung.. Habe sie weggeschmissen. "
Na klaram 22.09.2022 | 06:51
plötzlich-und-unerwartet schrieb

Vielen Dank für den Hinweis!

Ich habe KEINE jahrzehntelangen regelmäßigen Rentenauszüge bekommen!!

Ich weiß von einem [b]einzigen[/b] Schreiben, welches Jahre nach meinem Auszug in der Wohnung meine Ex ankam, wovon sie mir wochen später erzählte: "Ach, da war mal was wg Rente... wohl irgendeine Werbung..

Habe sie weggeschmissen. "

Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung beantragen. Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.
Vielen Dank für den Hinweis! Ich habe KEINE jahrzehntelangen regelmäßigen Rentenauszüge bekommen!! Ich weiß von einem [b]einzigen[/b] Schreiben, welches Jahre nach meinem Auszug in der Wohnung meine Ex ankam, wovon sie mir wochen später erzählte: "Ach, da war mal was wg Rente... wohl irgendeine Werbung.. Habe sie weggeschmissen. "
Vermutlich hatten Sie es nicht mal nötig, der Rentenversicherung Ihre Adressänderung mitzuteilen. Dass Sie dann keine Schreiben (auch im Hinblick auf die Klärung Ihres Versicherungskontos erhalten haben, verwundert nicht. Leute wie Sie, sind in jeder Hinsicht eine „Freude“ für die Rentenversicherung und auch das Grundsicherungsamt wird Sie mit viel Freude begrüßen. Ein Tipp nur. S I E sind es, der durch seine jahrelange Gleichgültigkeit alles verzögert und kompliziert. Ein wenig Zurückhaltung bei Leistungsforderungen würde Ihnen sicher gut stehen und käme dann auch besser an. Viel Erfolg.
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