Hallo plötzlich-und-unerwartet,
grundsätzlich ist eine spätere Neuberechnung möglich, wenn Unterlagen nachgereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung beantragen.
Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.
Dazu liegt m. W. auch ein Gesetzentwurf vor/soll wohl noch dieses Jahr viral gehen, der empfindliche Einbußen der Rente nach sich zieht, sofern nicht rechtzeitig zur Kontenklärung mit Nachfragen zu Versicherungslücken Stellung bezogen wird/Unterlagen vorgelegt werden:
Wesentlicher Inhalt:
Alter 43 - 1. Anfrage nach 6-Monatsfrist ignoriert = Abschlag 20 %
Alter 49 - 2. Anfrage ignoriert = Abschlag 50 %
Alter 55 - 3. Anfrage ignoriert = Rentenkonto wird zugunsten der aktiven/mitarbeitswilligen Versicherten gelöscht und die EP prozentual auf alle Versicherten umgelegt.
Gleichzeitig wird ein § 187c SGB 6 eingefügt: 'Zahlung von Beiträgen bei Schlampigkeit', um die bis zum jeweiligen Schlampigkeitsalter verlorenen EP nachkaufen zu können.
Finde ich ganz okay, um die Verwaltungsgebühren der DRV für den jeweils Betroffen zugunsten aller/belasteten Beitragszahler zu kompensieren und offensichtliche/dokumentierte Ignoranten von der GRV auszuschließen -> DRV = ist mir doch *scheißegal, eben ...dann auch Rentenleistungen aus dem Topf der weiteren Einzahler verwirkt.
Gruß
w.
Ich nehme an, dass das Ihre Art von Humor ist, aber vielleicht sollten Sie das nicht so in einem öffentlichen Forum stehen lassen, als könnte es tatsächlich so einen Gesetzesentwurf geben. Sie wissen doch auch, dass es hier häufiger Personen gibt, die Ihnen so etwas sofort abkaufen würden.Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.Dazu liegt m. W. auch ein Gesetzentwurf vor/soll wohl noch dieses Jahr viral gehen, der empfindliche Einbußen der Rente nach sich zieht, sofern nicht rechtzeitig zur Kontenklärung mit Nachfragen zu Versicherungslücken Stellung bezogen wird/Unterlagen vorgelegt werden: Wesentlicher Inhalt: Alter 43 - 1. Anfrage nach 6-Monatsfrist ignoriert = Abschlag 20 % Alter 49 - 2. Anfrage ignoriert = Abschlag 50 % Alter 55 - 3. Anfrage ignoriert = Rentenkonto wird zugunsten der aktiven/mitarbeitswilligen Versicherten gelöscht und die EP prozentual auf alle Versicherten umgelegt. Gleichzeitig wird ein § 187c SGB 6 eingefügt: 'Zahlung von Beiträgen bei Schlampigkeit', um die bis zum jeweiligen Schlampigkeitsalter verlorenen EP nachkaufen zu können. Finde ich ganz okay, um die Verwaltungsgebühren der DRV für den jeweils Betroffen zugunsten aller/belasteten Beitragszahler zu kompensieren und offensichtliche/dokumentierte Ignoranten von der GRV auszuschließen -> DRV = ist mir doch *scheißegal, eben ...dann auch Rentenleistungen aus dem Topf der weiteren Einzahler verwirkt. Gruß w.
Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert. [/quote]
Dazu liegt m. W. auch ein Gesetzentwurf vor/soll wohl noch dieses Jahr viral gehen, der empfindliche Einbußen der Rente nach sich zieht, sofern nicht rechtzeitig zur Kontenklärung mit Nachfragen zu Versicherungslücken Stellung bezogen wird/Unterlagen vorgelegt werden:
Wesentlicher Inhalt:
Alter 43 - 1. Anfrage nach 6-Monatsfrist ignoriert = Abschlag 20 %
Alter 49 - 2. Anfrage ignoriert = Abschlag 50 %
Alter 55 - 3. Anfrage ignoriert = Rentenkonto wird zugunsten der aktiven/mitarbeitswilligen Versicherten gelöscht und die EP prozentual auf alle Versicherten umgelegt.
Gleichzeitig wird ein § 187c SGB 6 eingefügt: 'Zahlung von Beiträgen bei Schlampigkeit', um die bis zum jeweiligen Schlampigkeitsalter verlorenen EP nachkaufen zu können.
Finde ich ganz okay, um die Verwaltungsgebühren der DRV für den jeweils Betroffen zugunsten aller/belasteten Beitragszahler zu kompensieren und offensichtliche/dokumentierte Ignoranten von der GRV auszuschließen -> DRV = ist mir doch *scheißegal, eben ...dann auch Rentenleistungen aus dem Topf der weiteren Einzahler verwirkt.
Gruß
w.[/quote]
Ich nehme an, dass das Ihre Art von Humor ist, aber vielleicht sollten Sie das nicht so in einem öffentlichen Forum stehen lassen, als könnte es tatsächlich so einen Gesetzesentwurf geben. Sie wissen doch auch, dass es hier häufiger Personen gibt, die Ihnen so etwas sofort abkaufen würden.
Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung beantragen.
Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.
Vielen Dank für den Hinweis!
Ich habe KEINE jahrzehntelangen regelmäßigen Rentenauszüge bekommen!!
Ich weiß von einem [b]einzigen[/b] Schreiben, welches Jahre nach meinem Auszug in der Wohnung meine Ex ankam, wovon sie mir wochen später erzählte: "Ach, da war mal was wg Rente... wohl irgendeine Werbung..
Habe sie weggeschmissen. "
Vermutlich hatten Sie es nicht mal nötig, der Rentenversicherung Ihre Adressänderung mitzuteilen. Dass Sie dann keine Schreiben (auch im Hinblick auf die Klärung Ihres Versicherungskontos erhalten haben, verwundert nicht. Leute wie Sie, sind in jeder Hinsicht eine „Freude“ für die Rentenversicherung und auch das Grundsicherungsamt wird Sie mit viel Freude begrüßen. Ein Tipp nur. S I E sind es, der durch seine jahrelange Gleichgültigkeit alles verzögert und kompliziert. Ein wenig Zurückhaltung bei Leistungsforderungen würde Ihnen sicher gut stehen und käme dann auch besser an. Viel Erfolg.Wenn das Geld nicht reicht Grundsicherung beantragen. Wobei es mir ein Rätsel ist, wie man jahrzehnte lang die regelmäßigen "Rentenauszüge" ignorieren kann und sich erst jetzt drum kümmert.Vielen Dank für den Hinweis! Ich habe KEINE jahrzehntelangen regelmäßigen Rentenauszüge bekommen!! Ich weiß von einem [b]einzigen[/b] Schreiben, welches Jahre nach meinem Auszug in der Wohnung meine Ex ankam, wovon sie mir wochen später erzählte: "Ach, da war mal was wg Rente... wohl irgendeine Werbung.. Habe sie weggeschmissen. "
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