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Experten-Antwort

rentenbescheid

von Margit10.04.2014 | 22:20
1398 Ansichten
3 Antworten

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Hallo an alle forumschreiber Gegen einen Rentenbescheid kann man einspruch einlegen. was ist aber wenn man denkt es ist alles richtig und man findet erst nach 2 Monaten dass etwas falsch berechnet wurde. kann man da noch etwas machen? bin kein Expertin und bin davon ausgegangen dass alles in Ordnung ist. man hat doch vertrauen. mein enkel hat aber nun etwas entdeckt was nicht sein kann. was sollen wir nun tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein rechtswidriger Rentenbescheid korrigiert werden. Sie können einen Überprüfungsantrag stellen und darin auf den möglichen Fehler hinweisen. Die zuständigen Mitarbeiter werden die Entscheidung überprüfen und ggf. eine Neuberechnung Ihrer Rente vornehmen.

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2 Antworten

Konrad Schießlam 10.04.2014 | 23:30
Da taucht doch die Frage auf, was hat der Enkel entdeckt? Bin sicher, wenn die Rentenversicherung grobe Fehler nachweisbar sind. kann man dies regeln. Dies zu klären sollten Sie nicht nur als Gewinn für sich selber zu betrachten, vielmehr aus- schließen, dass der viel gescholtenen RV nichts angehängt wird. MfG.
Mitleseram 11.04.2014 | 07:47
Hallo Margit, wenn - beispielsweise - erst Jahre später auffallen sollte, dass eine rentenrechtliche Zeit übersehen wurde, dann wird auch nach bindender Bewilligung ihrer Rente diese rückwirkend für das laufende und die vorangegangenen vier Kalenderjahre gemäß § 44 SGB X neu festgestellt.
Deutsche Rentenversicherung
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