Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein rechtswidriger Rentenbescheid korrigiert werden. Sie können einen Überprüfungsantrag stellen und darin auf den möglichen Fehler hinweisen. Die zuständigen Mitarbeiter werden die Entscheidung überprüfen und ggf. eine Neuberechnung Ihrer Rente vornehmen.