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Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Sunny07.11.2013 | 13:06
2739 Ansichten
12 Antworten

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Hallo! Kurze Frage, wie komme ich nach Zusendung des Rentenbescheides, an die Informationen aufgrund welcher Erkrankungen die Rente zugesprochen worden ist? Dieser Teil fehlt im Rentenbescheid, aber ich möchte gerne wissen, welche Erkrankungen von mir in die Beurteilung eingeflossen sind. Danke für Eure Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny, die schriftliche Anfrage an die DRV ist der richtige Weg. Ansonsten stimme ich gerne den Beiträgen von rosebud bzw. X zu.

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11 Antworten

Xam 07.11.2013 | 14:00
Alle Erkrankungen die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen werden berücksichtigt. Sie können aber natürlich Akteneinsicht beantragen und sich die Gutachten anschauen.
Sunnyam 07.11.2013 | 14:09
Vielen Dank, dann wende ich mich schriftlich an die DRV.
egal (der Erste)am 07.11.2013 | 13:54
Sollten Sie nicht eigentlich am besten wissen, welche Krankheiten Sie haben???
rosebudam 07.11.2013 | 13:59
In Bewilligungsbescheiden werden medizinische Diagnosen grundsätzlich nicht aufgeführt. Wozu auch, wenn Ihnen antragsgemäß eine Rente bewilligt wurde? Nichtsdestotrotz haben Sie natürlich die Möglichkeit, bei Ihrem RV-Träger nachzufragen. Im Rahmen Ihres Rechts auf Akteneinsicht wird Ihnen - ggf. kostenpflichtig - eine Kopie des Gutachtens/Reha-Entlassungsberichtes übersandt.
egal (der Erste)am 07.11.2013 | 14:52
Gut, das stimmt schon, man bekommt nicht für alle Krankheiten eine Rente. Aber genauen Aufschluß werden Sie selbst mit Akteneinsicht vermutlich nicht erhalten. Da werden Sie nur Aufschluß über sämtliche der DRV bekannten (!) Krankheiten bekommen. In der Regel wird da nicht stehen : Sunny bekommt die Rente, weil er/sie Husten hat (war jetzt nur ein nicht ganz ernst gemeintes Beispiel). Aus den vorliegenden Befunden gehen normalerweise sämtliche vorhandenen (!) Diagnosen hervor - welche jetzt aber genau für die Rente ausschlaggebend waren sicherlich nicht!
oder soam 07.11.2013 | 15:45
Lasse Sie die gesamte Akte zu Ihrer örtlichen Gemeinde/Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Landratsamt kommen (Versicherungsamt) und nehmen Sie dort persönlich Einsicht - dann sehen Sie nicht nur, was die DRV Ihnen zeigen will... (Auch nicht beim Sprechtag oder bei der A+B-Stelle AKteneinsicht nehmen...!) Bei kleineren Gemeinden eher über das staatliche Versicherungsamt beim Landratsamt machen, auf dem Dorf kennt man sich... ;-)
ebenizi hoplatamam 07.11.2013 | 18:39
und wie formulliert man so ein schreiben? ein musterschreiben wäre echt klasse vielen dank
=//=am 08.11.2013 | 10:40
Da brauchen Sie sich doch nicht zu verkünsteln! Schreiben Sie an die DRV, dass Sie gerne Akteneinsicht nehmen würden und ob dies in einer Auskunfts- und Beratungsstelle geschehen kann (oder in der Hauptstelle, wenn diese in Ihrer Stadt oder in der Nähe ist). Sie können die Akteneinsicht sogar telefonisch beantragen. Oder Sie fragen nach, ob es die Möglichkeit gibt, das Gutachten, welches zur Berentung geführt hat, kostenfrei kopiert zu bekommen. Manche Rentenversicherungsträger verlangen keine Kosten für die Kopien.
=//=am 08.11.2013 | 10:34
Zitat von oder so anzeigen
Vielen Dank, dann wende ich mich schriftlich an die DRV.
Lasse Sie die gesamte Akte zu Ihrer örtlichen Gemeinde/Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Landratsamt kommen (Versicherungsamt) und nehmen Sie dort persönlich Einsicht - dann sehen Sie nicht nur, was die DRV Ihnen zeigen will... (Auch nicht beim Sprechtag oder bei der A+B-Stelle AKteneinsicht nehmen...!) Bei kleineren Gemeinden eher über das staatliche Versicherungsamt beim Landratsamt machen, auf dem Dorf kennt man sich... ;-)
Weshalb sollte der Mitarbeiter dem Rentner nur das zeigen, was er (der MA) zeigen will? Welchen Grund sollte es hierfür geben? Ist mir zu hoch. Der Rentner kann sich die GESAMTE Akte inklusive Gutachten ansehen - was immer es ihm auch bringt, weil er die meisten Dinge/Abläufe eh nicht versteht. Mit der Akteneinsicht beim Rathaus - gerade in kleineren Orten, wo jeder jeden kennt - wäre ich eher vorsichtig. Denn der Rathausangestellte, der vielleicht auch noch ein Nachbar ist, braucht meine Krankheiten nicht unbedingt zu kennen, oder? Und muß auch nicht wissen, dass ich eine EM-Rente bekomme. Datenschutz hin oder her, aber mir wäre das unangenehm.
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