Hallo Bomberundpaganini,
da in diesem Fall die vorzeitige Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass eine Renteninformation bzw. eine Rentenauskunft zugegangen ist.
In diesen Auskünften werden Ihnen Bruttobeträge inklusive der bereits abgezogenen Abschläge genannt.
Für jeden Monat früherer Inanspruchnahme betragen die Abschläge 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Würde diese Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen, ist sie abschlagsfrei.
Von dem Bruttobetrag müssen jedoch noch die individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
Hallo,
ich vermute, dass Sie eine Renteninformation erhalten haben. Dort sind ausschließlich Bruttobeträge ausgewiesen. Ab dem 01.07.2009 betragen die Abzüge für die gesetzliche Krankenversicherung 7 % zuzügl. 0,9 % und für die gesetzliche Pflegeversicherung 1,95 % bei Vorliegen der Elterneigenschaft und 2,2 % bei Kinderlosen.
Hallo peterwag,
sofern ein deutscher Staatsbürger ins Ausland übersiedelt, wird seine Rente weiterhin in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Land handelt welches der europäischen Union angehört oder um einen Staat mit dem Deutschland keinerlei Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Abzüge, die aufgrund einer früheren Inanspruchnahme der Rente beruhen, sind bei allen Rentnern vorzunehmen. Dabei ist der Wohnsitz nicht von Interesse.
Bei Wohnsitz im Ausland (außerhalb der EU) werden von der deutschen Rente keine Krankenversicherungsbeiträge einbehalten. Hierfür bedarf es auch keines gesonderten Antrages. Was die Steuer betrifft, verhält es sich so, dass ein Abzug von Steuern auf die deutsche Rente durch durch die deutschen Rentenversicherungsträger nicht vorgenommen wird. Allerdings sind die deutschen Rentenversicherungsträger verpflichtet, alle gezahlten Rentenbeträge jährlich der deutschen Finanzverwaltung zu melden. Wer letzten Endes dann der deutschen oder der Steuerpflicht seines Wohnstaates unterliegt, entscheiden die Finanzbehörden. Genauere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den örtlichen Finanzbehörden ihres Wohnstaates oder in Deutschland beim Finanzamt Neubrandenburg, Postfach 110164, 17014 Neubrandenburg, E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de.
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