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Experten-Antwort

Rentenbescheid 2014

von Lisa29.12.2014 | 19:09
1532 Ansichten
3 Antworten
Hallo, auf meinen rentenbescheid ist folgendes geschrieben: bisher haben wir für ihr rentenkonto folgende beiträge erhalten: von ihnen: es steht ein betrag dort von arbeitgebern: es steht ein betrag dort von öffentlichen kassen: es steht ein betag dort für kindererziehungszeiten wurden von bund pauschale beiträge gezahlt. Hier steht auf einmal kein betrag dort!! Wieso?? Dann stehen als letztes die Entgeltspunkte dort. bei höhe der zukünftigen altersrente steht ein betrag. sind in diesen betrag die entgeltspunkte und somit der betrag der kindererziehungszeiten schon drin? im rentenversicherungsverlauf stehen bei kindererziehungszeiten auch kein betrag dort. wieso? Aber die Zeiten der Kindererziehung sind korrekt. auch habe ich einen bescheid bekommen über kindererziehungszeiten für mein kind das vor 1992 geboren wurde. auch diese zeit ist korrekt. meine vermutung ist, das kindererziehungszeiten erst bei renteneintritt (bei mir 2034) mit beträgen errechnet werden und in diesen rentenbescheiden die jährlich kommen dieser betrag für kinder noch gar nicht enthalten bzw. ermittelt ist. liege ich da richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.12.2014 | 09:13

Hallo Lisa,

ich kann mich "KSC" und "Sozialröchler?" anschließen.

Da die Kinder im Versicherungsverlauf aufgeführt sind, sind sie in der Rentenversicherung anerkannt und sind auch bei den Rentenbeträgen enthalten.

Pro Jahr an Kindererziehungszeiten wird - vereinfacht ausgedrückt - 1 Entgeltpunkt berücksichtigt. Dies entspricht einer Rentensteigerung von derzeit 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten.

2 Antworten

KSCam 29.12.2014 | 19:48
Sie liegen falsch! Der Wert der Kindererziehung ist im Betrag der Renteninformation 2014 Schon drin, es ist nicht vorgesehen, dass für Kinder im Versicherungsverlauf Werte stehen.
Sozialröchler?am 29.12.2014 | 22:54
Eine differenzierte Beitragsleistung für Kindererziehungszeiten durch den Bund im Einzelfall erfolgt nicht und wird daher auch nicht angegeben (Zahlung pauschaler Beiträge). Wenn die Kindererziehungszeiten richtig aufgeführt worden sind, sind sie auch bei der Berechnung berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt wird für die Kindererziehungszeit pro Jahr ein Entgeltpunkt angerechnet.
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