Hallo Alexander,
wie Miley C. schon geschrieben hat, liegen beitragsgeminderte Zeiten immer dann vor, wenn eine echte Beitragszeit (z.B. Beschäftigung) mit bestimmten anderen Tatbeständen zusammentrifft.
Anders als die etwas irreführende Bezeichnung vielleicht glauben lässt, wird in dieser Zeit nicht ein vermindertes Entgelt angerechnet oder ähnliches. Es erfolgt vielmehr eine Art Günstigerprüfung: Wenn Sie mit dem anderen Tatbestand (z.B. einer Anrechnungszeit wegen Krankheit) mehr Entgeltpunkte erreichen als mit der Beitragszeit, dann erhält dieser Monat noch einen Entgeltpunktezuschlag.