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Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Holger22.01.2020 | 12:11
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6 Antworten

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Hallo ich habe am 5.12.19 einen Rentenscheid bekommen zum/ab 1/20 Nun stehen mir auch Zeiten aus Spanien zu, die ich noch für das Jahr 2019 durch freiwillige Beiträge auffüllen kann/möchte. Muss ich meinen genehmigten Rentenantrag zurückziehen, oder ist die Frist schon verstrichen. Oder kann ich in Spanien einen neuen Rentenantrag stellen, falls dieser durch die fehelenden Zeiten abgelehnt wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holger,

Ihr Rentenbescheid vom 05.12.2019 ist mittlerweile bestandskräftig und kann nicht "einfach" zurückgezogen werden. Ein Verzicht auf die Rente für die Zukunft wäre jedoch möglich.

Hinsichtlich der Frage der Auswirkung Ihres Rentenbezugs aus Deutschland auf die spanische Rente wenden Sie sich bitte direkt an den spanischen Rentenversicherungsträger. Zum dortigen nationalen Recht kann hier keine verbindliche Auskunft erteilt werden.

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5 Antworten

Valzuunam 22.01.2020 | 13:07
Es mag klugscheisserisch klingen, könnte aber in diesem Zusammenhang wichtig sein: Es ist nur der Verzicht auf die RentenZAHLUNG möglich, nicht aber auf den RentenANSPRUCH (Stammrecht).
Holgeram 22.01.2020 | 13:43
Und was bedeutet das??
Valzuunam 22.01.2020 | 15:16
Erstmal nur dass Sie auch dann noch Rentner sind wenn sie auf die Auszahlung der Rente verzichten. Ob dies bzgl. Ihrer ursprünglichen-auf Spanien bezogenen Frage- tatsächlich von Relevanz kann letztlich nur dort geklärt werden.
W*lfgangam 22.01.2020 | 21:43
Hallo Valzuun, auch klugscheisserisch: würde das Stammrecht nicht erlöschen/umgehender Entzug des Rentenanspruchs ab Folgemonat, wenn ich der DRV einen erwarteten Hinzuverdienst von 250.000 EUR (könnte wohl fiktiv etwas weniger sein *g) mitteilen würden? - natürlich nur bei einer vorgezogenen Rente. Nur so wegen kleiner Tricksereien und formalen DRV-Folgewirkungen ;-) Gruß w.
Valzuunam 23.01.2020 | 09:53
Selbstverständlich kann auch das Stammrecht erlöschen, wenn die Voraussetzungen für den Rentenbezug nicht mehr vorliegen, z.B. durch einen zu hohen Hinzuverdient bei vorgezogener Altersrente. Nur ein schlichter Verzicht aus freier Entscheidung ist eben nicht möglich. Und was vorsätzlich falsche Angaben bzw. Prognosen betrifft - solche Tipps (direkt oder indirekt) hat hier doch niemand nötigt, oder?
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