Hallo Anne,
Ihre Rente wird ab dem 01.12.2025 neu berechnet, wenn ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für die Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist. Der Zuschlag verbessert die Rente für Personen, die bereits seit längerer Zeit eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente beziehen. Die Verbesserung wirkt auch für Altersrenten, denen eine solche Rente vorausgegangen ist, und für Hinterbliebenenrenten. Rechtsgrundlage für diesen Zuschlag ist § 307i Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Bis November 2025 wurde der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Mit dem Monat Dezember sollten die Umstellungen der Zahlung und auch die Versendung der Bescheide bereits abgeschlossen sein.
Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihres individuellen Sachverhaltes schriftlich (z.B. über das Kontaktformular auf unserer Homepage) an uns oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin (persönlich/telefonisch oder via Videoberatung). Hier prüfen wir sehr gern Ihr Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Anne,
Ihre Rente wird ab dem 01.12.2025 neu berechnet, wenn ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für die Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist. Der Zuschlag verbessert die Rente für Personen, die bereits seit längerer Zeit eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente beziehen. Die Verbesserung wirkt auch für Altersrenten, denen eine solche Rente vorausgegangen ist, und für Hinterbliebenenrenten. Rechtsgrundlage für diesen Zuschlag ist § 307i Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Bis November 2025 wurde der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Mit dem Monat Dezember sollten die Umstellungen der Zahlung und auch die Versendung der Bescheide bereits abgeschlossen sein.
Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihres individuellen Sachverhaltes schriftlich (z.B. über das Kontaktformular auf unserer Homepage) an uns oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin (persönlich/telefonisch oder via Videoberatung). Hier prüfen wir sehr gern Ihr Anliegen.
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Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
An Experte,
lesen Sie eigentlich meine Frage?
Ich habe mich bereits schriftlich per Einschreiben an die Rentenversicherung gewandt.
Keine Rückmeldung.
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wo steht denn die Frage?
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