1. Ob die Rente im Jahr 2011 zu Recht von dem Rentenversicherungsträger abgelehnt worden ist, kann im Forum nicht beurteilt werden.
2. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X zu stellen. Der Rentenversicherungsträger muss dann den Sachverhalt erneut überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die spätere Rentengewährung.