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Experten-Antwort

Rentenbescheid angehen

von Lara22.07.2015 | 14:05
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4 Antworten

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Hallo ich habe die teilrente genehmigt bekommen ab dem tag der antragstellung der reha . 2011 hatte ich schon einmal einen antrag gestellt der damals abgelehnt wurde. Zu dem zeitpunkt gab es ein gutachten wegen teilunfähigkeit eines Betriebsarztes. Als ich damals bei der gutachterin der RV war teilte ich ihr dieses im gespräch mit das es dieses gutachten gibt und sie es anfordern muss da ich es nicht habe. Ob es angefordert wurde weiss ich nicht. Die rente wurde damals abgelehnt. Und da ich damals so krank war psysche hab ich nie einspruch eingelegt. Nun heist es das es die erwerbsminderung jetzt erst bekannt/ anerkannt wird . Dabei war es 2011 schon bekannt . Habe den bescheid für 3 jahre bekommen es könnte sich ja was bessern aber seid 2011 geht schon nicht mehr . Was nun ???? Meine rente wurde berrechnet nach den letzten 3 jahren aber 2011 hab ich noch 8 monate vollzeit gearbeitet . Seid dem nur teilzeit . Daher ist meine hinzuverdienst grenze sehr niedrig. Ich bin damals nur wegen der gesundheit in teilzeit gegangen um nun zwar rente zu haben aber kein geld zu bekommen. Ist das so in ordnung. Da 2011 die RV schon auf das gutachten aufmerksam gemacht worden ist ????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Ob die Rente im Jahr 2011 zu Recht von dem Rentenversicherungsträger abgelehnt worden ist, kann im Forum nicht beurteilt werden.

2. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X zu stellen. Der Rentenversicherungsträger muss dann den Sachverhalt erneut überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die spätere Rentengewährung.

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3 Antworten

???am 22.07.2015 | 14:23
Tut mir leid, aber hier im Forum wird Ihnen keiner genau sagen können, ob die Entscheidung der DRV richtig ist oder ob Sie eigentlich schon länger erwerbsgemindert sind. Es wäre z.B. möglich, dass Ihr Betriebsarzt nur auf Ihren Beruf bei seiner Aussage abgestellt hat. Sollten ab dem 2.1.61 geboren sein, ist das allein für eine Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend. Beantragen Sie doch Akteneinsicht und schauen Sie sich an, welche Unterlagen und Krankheiten bei der Rentenablehnung berücksichtigt wurden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie immer noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
F.am 22.07.2015 | 14:32
Sie können auch formlos einen Widerspruch formulieren und teilen dem Rentenversicherungsträger mit, dass Sie diesen nach der Akteneinsicht begründen.
Laraam 17.11.2015 | 16:03
Mein Einspruch liegt nun beim wiederspruchsausschuss. Wie mir bekannt ist ist die chance sehr sehr gering das ihm statt gegeben wird . Dann wird es nur den weg der klage geben . Oder wie seht ihr das ?....
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