Hallo Huckla,
"von...." hat bereits richtig geschildert, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Kommunikation per E-Mail nicht zulässig ist. Jedoch wäre eine Kommunikation per DE-Mail möglich.
Auch über die Online-Dienste der Rentenversicherung ist eine Kommunikation möglich. Am besten nutzt Ihre Freundin hierzu das Online-Formular S8003:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Wir möchten noch zu bedenken geben, dass bei Rentenverfahren mit Auslandsberührung eine Verzögerung in der Regel nicht zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung geht, da regelhaft Unterlagen des ausländischen Versicherungsträger benötigt werden (vor allem wenn auch dort gearbeitet wurde). Auf die dortige Bearbeitungsdauer hat die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung