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Experten-Antwort

Rentenbescheid (Ausland) wird seit über einem Jahr nicht bearbeitet

von Huckla07.02.2023 | 15:33
281 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Freundin aus USA lebte über 20 Jahre in D und zahlte in die Deutsche Rentenversicherung ein. Sie ist seit 2020 rentenbezugsberechtigt. Seit dieser Zeit versucht sie, einen Rentenbescheid zu erwirken. Die letzte Aussage ist genau 12 Monate her: Es lagen nun alle Informationen vor und man avisierte ihr den Rentenbescheid. Seitdem hat sie mehrfach per Email erinnert, aber nie eine Antwort und auch keinen Bescheid erhalten. Wo gibt es eine wirksame Beschwerde- oder Ombudsstelle? Die Webseite der DRV hat nicht einmal Sucheinträge bei dem Wort "Beschwerde"...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Huckla,

"von...." hat bereits richtig geschildert, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Kommunikation per E-Mail nicht zulässig ist. Jedoch wäre eine Kommunikation per DE-Mail möglich.

Auch über die Online-Dienste der Rentenversicherung ist eine Kommunikation möglich. Am besten nutzt Ihre Freundin hierzu das Online-Formular S8003:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Wir möchten noch zu bedenken geben, dass bei Rentenverfahren mit Auslandsberührung eine Verzögerung in der Regel nicht zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung geht, da regelhaft Unterlagen des ausländischen Versicherungsträger benötigt werden (vor allem wenn auch dort gearbeitet wurde). Auf die dortige Bearbeitungsdauer hat die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

....am 07.02.2023 | 15:49
Die DRV beantwortet keine E-Mails, können Sie unter "Sichere elektronische Kommunikation mit der Rentenversicherung nachlesen" Vertrauliche Daten, insbesondere beweiserhebliche Angaben können nicht per E-Mail angenommen werden. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Service/Footer…
Abschlägeam 07.02.2023 | 16:23
Hat denn die DRV überhaupt Ihre Postanschrift? Oder die eines bevollmächtigten Empfängers? Denn wenn keine online-Kommunikation vereinbart wurde (vermutlich nicht, gabs vor zwanzig Jahren noch nicht und ist nur mit einem deutschen Perso oder einer E-Identcard möglich, die es m.W. in Amerika nicht gibt...), gibt es auf eine E-Mail auch keine Antwort, schon gar nicht einen 'personenbezogenen' Bescheid. Und eine 'Beschwerde' nutzt also nur etwas, wenn alles dort vorliegt (eigene Postanschrift oder eben die eines Bevollmächtigten und dessen Vollmacht), denn nicht immer ist die DRV 'schuld'. Nutzen Sie für Ihre (erneute) Nachfrage also nicht E-Mail sondern dann doch besser das online-Kontaktformular. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Hier bekommen Sie dann auch eine Eingangsbestätigung, die Sie sich als PDF abspeichern können. Die Antwort kommt aber trotzdem per Post.
W°lfgangam 07.02.2023 | 19:11
...sollte es an der mangelnden Mitwirkung der US-RV liegen https://www.ssa.gov/ muss sie der ausländischen RV Dampf machen. Die DRV hat Ihrer Freundin sicher nach dem Rentenantrag 2020 mitgeteilt, dass eine Anfrage zur ssa gegangen ist, um die Versicherungszeiten für einen offensichtlichen vorzeitigen Altersrentenbeginn in D (35 bzw. 45 Jahre erforderlich) zusammenzuführen. > "Die letzte Aussage ist genau 12 Monate her: Es lagen nun alle Informationen vor und man avisierte ihr den Rentenbescheid." Hmm ...offensichtlich liegen der DRV die erforderlichen Daten dazu doch vor/seit 1 Jahr ...Beschwerde: zunächst formlos ontop "persönlich" an die Geschäftsführung der DRV adressiert, mit Fristsetzung; zudem den Hinweis, einen Anwalt zur Durchsetzung des eigenen Antrags nach Fristablauf einzuschalten. Gruß w. PS: nicht 'schön', ab manchmal kommt der/die schneller zum Zug, wenn die Sachbearbeitung völlig 'abgesoffen' ist/von oben allein gelassen wird. Nebenbei: DRV Bund?
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