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Experten-Antwort

Rentenbescheid EMR und Zurechnungszeit

von Holger Sch.13.10.2017 | 15:35
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7 Antworten

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Guten Tag, ich habe vorgestern meinen Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Ich bin 45 Jahre alt und schwer krank geworden. Auf den letzten Seiten des Bescheides steht Zurechnungszeit 25,3455 (Zurechnungszeit), Frage: Wie wurde diese Zahl ermittelt? Und wie kann ich selbst das überprüfen ob das seine Richtigkeit hat? Und eine Frage hätte ich noch. Nehmen wir mal an ich bin in 10 Jahren wieder gesund. Werden mir dann die Endgeltpunkte für diese 10 Jahre gutgeschrieben? Danke. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holger Sch.,

mit § 88 Abs. 1 SGB VI wird für Versichertenrenten ein Besitzschutz durch Übernahme der in einer zuvor bezogenen Rente berücksichtigten persönlichen Entgeltpunkte in eine nachfolgende Rente geregelt:

"Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt."

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6 Antworten

W*lfgangam 13.10.2017 | 16:21
Hallo Holger Sch. in der Anlage "Versicherungsverlauf" steht die ermittelte Zurechnungszeit vom Beginn der Erwerbsminderung bis zum 62. Lbj., ist eine gesetzliche Vorgaben - Sie so zustellen, gerade in jungen Jahren, als hätten Sie den bisher erreichten Durchschnittswert Ihrer Versicherungszeiten auch bis 62 erzielt. Und damit wird auch der hochgerechnete Teit/Zurechnungszeit Bestandteil Ihrer jetzigen Rente. Wenn Sie wieder gesund/erwerbsfähig sind und die Rente wegfällt, ist die Zeit bis dahin Rentenbezugszeit. Auch die erhält dann bei einer Altersrente den Durchschnittswert aller Zeiten, die Sie bis zum Beginn der Altersrente erarbeitet haben. Ist etwas vereinfacht dargestellt ...und sollten Sie später ins Altersrentenalter mit dieser Rente auf Dauer bis dahin kommen/auch durch ggf. wiederholte Befristungen, erwarten Sie dann grundsätzlich keinen Mehrbetrag "dann kommt doch die richtige Rente?!" ...nein, die Rente bekommt dann nur einen neuen Namen mit dem alten Betrag. Gruß w.
Holger Sch.am 13.10.2017 | 16:54
Hallo W*lfgang, borab schon mal vielen herzlichen Dank. Den Durchschnittswert anhand meiner Versicherungszeiten und mit Hochrechnung bis zum 62. LJ habe ich soweit verstanden. Das mit der Rentenbezugszeit nicht ganz. Nehmen wir an ich kann wieder in 8 Jahren arbeiten, verdiene aber nicht mehr ganz soviel wie bisher. Dann bekomme ich bei erreichen meiner AR für diese 8 Jahre weniger,wie die zur Zeit ermittelt wurde. Kann man für die Rentenbezugszeit in EP ausdrücken? Da ich bisher einigermaßen gut verdient habe, sind mir für diese 8 Jahre entsprechende EP zugerechnet worden. Ich gehe mal davon aus, dass ich wenn ich wieder arbeite nicht mehr soviel verdienen werde, dann bekomme ich nicht mehr so viel EP für die 8 Jahre. Wie Sie sehen bin ich Neuling auf diesem Gebiet. Mache mir Gedanken ob ich später dann mit der AR auskomme. Herzlichen Dank nochmal für Ihre Mühe. Grüße
Fortitude oneam 16.10.2017 | 09:33
Hallo Holger Sch., nach Ihrer Beschreibung haben Sie für 17 Jahre Zurechnungszeit 25,3455 EP erhalten. Das entspricht pro Jahr 1,4909 EP. In Ihrem Beispiel für 10 Jahre sind das 14,9009 EP. User W*lfgang hat geschrieben: Wenn Sie wieder gesund/erwerbsfähig sind und die Rente wegfällt, ist die Zeit bis dahin Rentenbezugszeit. Auch die erhält dann bei einer Altersrente den Durchschnittswert aller Zeiten, die Sie bis zum Beginn der Altersrente erarbeitet haben. Damit ist nur gemeint, dass die Zurechnungszeit bis zum Wegfallen daraus RENTENBEZUGSZEIT wird. Es könnte sein wenn Sie die AR beantragen, dass Sie für die damalige RENTENBEZUGSZEIT(Zurechnungszeit) weniger EP bekommen. Da ich Laie bin, könnte meine Beschreibung falsch sein. Ich hoffe für Sie, dass die Experten Ihnen eine bessere und detaillierte Informationen (z.b. Praxis Beispiel ) geben werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Holger Sch.am 16.10.2017 | 22:35
Hallo W*lfgang, was meinen Sie damit: Karenzzeit/Vertrauensschutz für max. 2 Jahre nach Endfall einer Rente in die bisherigen persönlichen EP verflossen sind Wie kommen Sie auf die 2 Jahre? Ist das im SGB VI nachzulesen. D.h. also wenn ich wieder eines Tages arbeiten gehen sollte und aufgrund meiner Leistungsfähigkeit (gesundheitlich immer noch leicht angeschlagen), dann nur noch 6,5 Stunden am Tag arbeiten kann. Erhalte dann weniger EP und somit sind dann meine EP von der letzten Zurechnungszeit futsch (keine 1,5 EP). Erhalte dann vielleicht nur noch 0,9 EP?) Habe ich das soweit richtig verstanden? Sind dann die 2 Jahre Wartezeit/Karrenzzeit extrem wichtig oder? Danke. @Fortitude one Ihnen auch vielen Dank. @Experten ich warte auf eine Antwort Danke. Grüße
Holger Sch.am 18.10.2017 | 07:22
Hallo Experte, danke. Ist also im § 88 Abs. 1 SGB VI versteckt. Ich frage mich warum nur 2 Jahre? Wenn man nach schwererer Erkrankung (und das ist bestimmt nach 2 Jahren) wieder versucht arbeiten zu gehen, dann wird man doppelt bestraft. Die damaligen EP der ersten Rentenzeit sind futsch, man verdient bestimmt nicht mehr soviel wie noch vor der Erwerbsminderung. Das ist wie im wirklichen Leben. Immer auf die Kleinen und kranken. Also stellt sich die Frage: Lohnt sich überhaupt dann noch arbeiten zu gehen? Ein ausgeklügeltes System. Danke an Alle. Mfg
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