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Experten-Antwort

Rentenbescheid Entgeltpunkt ost u. West

von Schulz26.02.2017 | 09:50
984 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ab 01.04.2017 gehe ich mit 9,6% Abstriche in Altersrente. Bis Dezember 1989 habe ich in der DDR gewohnt. Bin dann in die alten Bundesländer umgezogen. Laut Einigungsvertag vom 18.05.1990 wird bei allen Umsiedlern vor diesem Datum die Renten nach Entgeltpunkte West berechnet und somit nicht unterschieden zwischen Entgeltpunte West und Ost. Bei meinem Rentenbescheid zum 01.04.2017 wurde mit Entgeldpunkte Ost (28,66€ und Entgeldpunkte West(30,45€) gerechnet. Dieses kann nach meiner Ansicht nicht richtig sein. Ich bitte um eine Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schulz,

ich möchte auf die Antwort von zelda verweisen und empfehle nach Ihren Schilderungen auf jeden Fall eine Prüfung Ihres Sachverhalts bei Ihrem zuständigen Rententräger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

zeldaam 26.02.2017 | 13:43
Hallo Frau / Herr Schulz, für Sie sollte § 254 d (2) SGB VI gelten. (Ausnahme zur Regelung nach Absatz 1, dass für Beitrittsgebietszeiten Entgeltpunkte (Ost) zu ermitteln sind, die dann mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen sind). Dies gilt aber nur - für Zeiten vor dem 18.05.1990 und - sofern der Wohnsitz auch genau am 18.05.1990 in den alten Bundesländern lag. Dass bei Ihnen dennoch Zeiten mit Entgeltpunkten Ost bewertet wurden, so kann es daran liegen, dass entweder - Sie Zeiten in der ehemaligen DDR / im Beitrittsgebiet nach dem 18.05.1990 zurückgelegt haben ("wieder im Osten gearbeitet") - die DRV nicht erkannt / vermerkt hat, dass Sie am 18.05.1990 bereits in den alten Bundesländern Ihren Wohnsitz hatten. MfG zelda
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