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Experten-Antwort

rentenbescheid erhalten

von beate steil29.10.2014 | 20:36
1648 Ansichten
4 Antworten
Hallo, hab' heute meinen Rentenbescheid erhalten, weiss jetzt nicht ob die Muetterrente dabei ist. Da ich nur 60 Beitragsmonate habe ist die Rente gering. Bekomme die Rente rückwirkend ab Aug. Da ich 3 Kinder habe, musste ich doch noch ein paar Euro für Juli bekommen. Ist das richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2014 | 12:03

Hallo beate steil,

die Rente beginnt in dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesetz zur "Mütterrente" ist zwar zum 1.7.2014 in Kraft getreten. Wenn Sie das für die Altersrente für Sie maßgebliche Lebensalter zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht hatten, kann die (Mütter-)Rente dennoch nicht im Juli 2014 beginnen. Ich nehme an, dass Sie im April 1949 geboren sind und so die Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 3 Monaten im Juli 2014 erreicht haben. Somit ist der Rentenbeginn August 2014 in Ordnung.

Ob die "neuen" Kindererziehungszeiten für den 13. - 24. Monat pro Kind in der Rente enthalten sind, können Sie - wie von W*lfgang beschrieben - der Anlage zu Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

W*lfgangam 29.10.2014 | 21:41
Hallo beate steil, bereits auf der 1. Seite steht ALLES drauf. Wann die Rente (bestimmt Regelaltersrente) beginnt, wie hoch der mtl. Betrag ist, wann die laufende Zahlung einsetzt und welche Nachzahlung von/bis sich angesammelt hat - demnächst an Sie überwiesen wird/oder zwecks möglicher Verrechnung mit anderen Stellen erst mal einbehalten wird. Ihre Rente wird wahrscheinlich um die/unter 200 EUR *) mtl sein - ja, da ist dann die 'Mütterrente' schon drin. Das sehen Sie konkret in der Anlage 2 'Versicherungsverlauf' des Bescheides, wo ab Geburt der Kinder jeweils 24 Monate 'Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung' auftauchen - im 'Volksmund' oder 'Politikergewäsch' als Mütterrente tituliert. Gruß w. PS: wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Rentenbescheides haben, ab in die nächste Beratungsstelle. *) der Betrag könnte auch nur halb so groß sein, wenn nicht alle 3 Kinder ab Geburt im Inland/Deutschland erzogen worden sind.
KSCam 29.10.2014 | 22:37
Wenn die Regelaltersrente im August beginnt, sind Sie wahrscheinlich im April 1949 geboren. Daher beginnt die Rente mit 65+3 im August und dann haben Sie im Juli noch nichts zu beanspruchen.
Christina Nowakam 29.10.2014 | 22:39
Hallo Beate, wenn Ihre Rentenzahlung erst ab August beginnt, dann ist ab diesem Zeitpunkt auch die Mütterrente dabei. Das können Sie kontrollieren, hat User W" beschrieben. Allerdings gibt es für Juli keine Nachzahlung, da Ihre Rente ja erst ab August bewilligt ist. Hätten Sie Ihre Rente zu einem früheren Zeitpunkt bereits bezogen, dann gäbe es eine Nachzahlung für Juli. Mfg Christina Nowak
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