In der Tat sieht das Gesetz vor, dass Erwerbsminderungsrenten nur befristet geleistet werden sollen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So wird eine die Rente dann unbefristet geleistet, wenn bereits mehrmals eine Befristung verlängert worden ist. Oder wenn der medizinische Dienst eine Besserung des Gesundheitszustandes für unwahrscheinlich hält. Auf eine Befristung wird oft auch verzichtet, wenn der Antragsteller schon recht nahe an der Altersgrenze für eine Altersrente ist. Sie sehen - es gibt mehrere mögliche Antworten auf Ihre Frage. Die einzig richtige Antwort werden Sie nur von Ihrem Sachbearbeiter in der DRV erfahren können.