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Experten-Antwort

Rentenbescheid inklusive Mütterrente

von Gabriele Berger10.07.2014 | 11:52
8095 Ansichten
33 Antworten
Ich habe diese Woche meinen Rentenbescheid erhalten für die Zahlung der Regelaltersrente ab August.Im März 2014 ging mir ein Bescheid zu aufgrund einer von meinem Rentenberater beantragten Korrektur. Laut dem Schreiben der RV vom März hatte ich zu diesem Zeitpunkt 16,8147 Entgeltpunkte Ost ( darin enthalten 2,9679 Entgeltpunkte für 3 Kinder ). Der Bescheid vom 1. Juli enthält 18,3654 Entgeltpunkte Ost ( darin enthalten sind 5,1105 Entgeltpunkte für 3 Kinder ). Meine Frage: ich ehalte 2,1426 Punkte jetzt mehr für die 3 Kinder. Warum hat man auf die Entgeltpunkte vom März nicht einfach die 2,1426 Entgeltpunkte für die Kinder draufgepackt ? Es macht ca 16 Euro weniger Rente für mich aus und es ist mir ein Rätsel, wo man Punkte abgezogen haben könnte. Ich möchte wissen, ob ich einen Widerspruch schreiben sollte oder ob ich mit meiner Rechnung falsch liege. Da schon mal ein Fehler zu meinen Ungunsten gemacht wurde, bin ich jetzt noch misstrauischer als früher. Freundliche Grüße Gaby

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2014 | 12:15

Hallo Gabriele Berger,

da mir Ihre beiden Bescheide nicht vorliegen, kann ich nicht beurteilen, ob die Entgeltpunkte falsch sind. Aussagen hierzu wären reine Spekulation.

Sie sollten daher die Problematik entweder durch einen Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei einer Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung klären.

32 Antworten

Poetam 10.07.2014 | 12:28
Hallo liebe Gabriele, der Experte hat schon Recht. So kann man das nicht erkennen. Mich düngt, Sie müssen irgendwo eine "Begrenzung" der Kindererziehungszeiten drin haben. Der 1. Wert von 2,9679 entspricht schon nicht dem eigentlichen Wert für drei Kinderlein (2,9988 EP) Haben Sie evtl. noch eine Zusatzversorgung / Sonderversorgung in der ehmaligen DDR gehabt? Schauen Sie doch mal, ob der der bewertung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten der Begriff "Begrenzung" auftaucht. Ansonsten befolgen Sie den Rat des Experten und nehmen die Bescheide zur Beratungsstelle mit. LG Poet
oder soam 10.07.2014 | 14:15
Anfang/Mitter der 1970er Jahre können max. 1,5xxx EP entstehen - mit Beschäftigung in der ehem.DDR und Aufwertung auf Westniveau ist der Spielraum für weitere EP wegen Kindererziehung recht knapp, ggf. auch nicht mehr vorhanden. In diesen Fällen sollte die Rente schon vor dem 01.07.2014 begonnen haben, dann gibt es die Höherwertung pauschal obendaruf ohne Rücksicht auf die jew. BBG - was hat der Rentenberater denn für seine Dienstleistung kassiert...? 8-)
Gabriele Bergeram 10.07.2014 | 15:11
Danke für die Antworten. Die helfen mir leider nicht wirklich weiter. Die Höhe der Entgeltpunkte für die 3 Kinder zweifele ich auf keinen Fall an, die Höhe von 5,1105 Punkten ist korrekt. Ich frage nur, ob evtl. etwas abgezogen wird, wenn man den 2. Entgeltpunkt für ein Kind bekommt.Es gibt ja auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Monate mit Berücksichtigungszeiten und mit beitragsfreien Zeiten. Im neuen Bescheid wurden die Jahre herausgenommen, die jetzt in die Mütterrente eingingen (also das 2. Lebensjahr des jeweiligen Kindes ). Kann das bei 3 Kindern einen Verlust von ca 16 Euro bedeuten ? Sorry, mit der Rentenversicherung habe ich schon telefoniert. Der meinte, ich müßte den Fehler schon selber suchen.Und der Mann im Rathaus sucht auch nicht. Und: so gut der Rentenberater auch war, ist mir zu teuer ein weiteres Mal.Und was ich bezahlt habe ist auch nicht wichtig. Oder ?
Pegasusam 10.07.2014 | 15:19
Was ist denn überhaupt korrigiert worden? Es kann schon sein, dass durch die Korrektur nicht unbedingt mehr EP zustandegekommen sind. Ggf. kommt bei Ihnen durch die Anrechnung der zusätzlichen EP für die Kindererziehung nicht mehr die Mindestentgeltpunkteberechnung zum Tragen. Das können Sie erkennen, wenn Sie die Berechnungen beider Bescheide vergleichen (Anl. 3 Berechnung der EP, am Ende). Sollten Sie mit beiden Berechnungen eine Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen, wird man Ihnen dort natürlich erklären können, wo der Unterschied herrührt.
Poetam 10.07.2014 | 15:41
Hallo liebe Gabriele, ich glaube, an den "Mindestentgeltpunkten" wie von @Pegasus erwähnt liegt es nicht, da sie vermutlich die 35 jährige Wartezeit gar nicht erfüllt haben oder? Was aber tatsächlich möglich ist, ist die Veränderung des sog. Gesamtleistungswertes durch die zusätzlichen 12 KM mit Kindererziehungszeiten hat sich die "Bewertung" der Kinderberücksichtigungszeit vermutlich verändert. Das haben Sie ja auch selbst schon vermutet. Nein, den privaten Rentenberater finanzieren Sie ganz allein. Bitte nehmen Sie die Bescheide und suchen die nächstgelegene Beratungsstelle auf. Die werden Ihnen helfen und Licht ins Dunkel bringen. LG Poet
Gabriele Bergeram 10.07.2014 | 16:20
Danke für alle Antworten,dann warte ich mal auf den nächsten Termin zu dem ein Verteter der RV Sprechstunde im Rathaus hat und gehe mit den Papieren hin. Viele Grüße Gaby Berger
W*lfgangam 10.07.2014 | 18:38
Gabriele Berger schrieb

Ich wollte mich noch einmal bei diesem Forum und allen Schreibern ganz herzlich bedanken.

Ich sehe jetzt klar.

Gut, dass es das Internet gibt.

Gabriele Berger

Hallo Gabriele Berger, einfache Antwort: vor 'Herbst' ist die Mitberechnung der 'Mütterrente' technisch gar nicht möglich - es sind die Werte aus allen bisher bekannten/neuen Zeiten mit etwaigen Korrekturen wegen neuer Datenlage ab 01.07.2014. Gruß w.
Schießl Konradam 10.07.2014 | 19:06
Gabriele Berger schrieb

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Gabriele Berger

So sehe ich dies.Für 1 Kind bisher o,9996 EP. x 3 ergibt 2.9988 EP. Jetzt t kommen nochmals 2,9988 EP. hinzu, somit künftige Verrechnung von 5,9976 EP. Hatten Sie aber in den Geburtsjahren auch Arbeits Einkommen, kann durchaus sein, dass, verglichen das jährliche Durchschnitts Einkommen aller Werktätigen mit der Bemessungsgrenz- auch jetzt schon- die hochstmöglichen EP. übersteigen, werden die 0,9996 EP. je Kind entspre- chend gekürzt. MfG.
Schießl Konradam 10.07.2014 | 19:06
Gabriele Berger schrieb

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Gabriele Berger

So sehe ich dies.Für 1 Kind bisher o,9996 EP. x 3 ergibt 2.9988 EP. Jetzt t kommen nochmals 2,9988 EP. hinzu, somit künftige Verrechnung von 5,9976 EP. Hatten Sie aber in den Geburtsjahren auch Arbeits Einkommen, kann durchaus sein, dass, verglichen das jährliche Durchschnitts Einkommen aller Werktätigen mit der Bemessungsgrenz- auch jetzt schon- die hochstmöglichen EP. übersteigen, werden die 0,9996 EP. je Kind entspre- chend gekürzt. MfG.
zeldaam 10.07.2014 | 20:37
W*lfgang schrieb

Hallo Katja,

dort habe ich nur 'Umsetzung' aber nicht Bescheidversand gefunden ;-)

"wird die Mütterrente nach einem besonderen Zeitplan für alle Rentenversicherungsträger in der Zeit zwischen dem 19. August 2014 und 2. Oktober 2014 umgesetzt."

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/5_Services/05_Fachinformationen/00_rundschreiben_/2014/3_2014.html#doc364318bodyText3

Es deutet aber wohl darauf hin, dass der Versand der Bescheide in diesem Zeitraum geplant/gemeint ist - wann es dann auf dem Konto ist und laufend kommt, ist noch eine andere Geschichte.

Danke auch an Zelda für die Info, dass Neubescheide jetzt die 'Doppel-KEZ' bereits enthalten ...mal sehen, wann die erste 'Mütterrentnerin' zur Kontrolle des Bescheides bei mir aufläuft.

Gruß

w.

Meine Frage: ich ehalte 2,1426 Punkte jetzt mehr für die 3 Kinder. Warum hat man auf die Entgeltpunkte vom März nicht einfach die 2,1426 Entgeltpunkte für die Kinder draufgepackt ?
Hallo Gabriele Berger, einfache Antwort: vor 'Herbst' ist die Mitberechnung der 'Mütterrente' technisch gar nicht möglich - es sind die Werte aus allen bisher bekannten/neuen Zeiten mit etwaigen Korrekturen wegen neuer Datenlage ab 01.07.2014. Gruß w.
Hallo W*lfgang, dies scheint eine "Neurentnerin" mit einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 oder später zu sein. Sofern der Rentenbescheid ab dem 04.07. erstellt wurde, sollte dort schon das zweite Jahr Kindererziehungszeiten enthalten sein. Die Regelung "Herbst" gilt nur für die Berechnung des Zuschlages für diejenigen Renter, deren Rente vor dem 01.07.2014 begonnen hat. MfG zelda
JohnFam 10.07.2014 | 22:38
Gabriele Berger schrieb

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Gabriele Berger

Liebe Gabriele Berger, Ich bin rentenfachlicher Berater für ein PC-Programm und staune, dass es schon solche Bescheide gibt. Mich würde das wirklich reizen, Ihnen das kostenlos zu erklären. Ich kann solche Fälle auch schon be- und damit nachrechnen und könnte sicherlich Ihre Frage beantworten. Fragt sich nur, wie wir "zusammen kommen können" ohne dass die ganze Welt davon erfährt. Habe Sie eine Idee?
Katjaam 10.07.2014 | 22:48
Hallo W*lfgang, dies scheint eine "Neurentnerin" mit einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 oder später zu sein. Sofern der Rentenbescheid ab dem 04.07. erstellt wurde, sollte dort schon das zweite Jahr Kindererziehungszeiten enthalten sein. MfG zelda Hallo Zelda, sind _alle_ DRV-Träger schon so weit? 'Hier unten' stochert man leider im Nebel und kann nur die 'Verlautbarungen' im öff. Netz auswerten. Trotzdem Danke für die Info, die ich so werte 'einige sind so weit, andere hecheln hinterher' Gruß w.
Die RVTräger werden doch keine großen zeitlichen Unterschiede mit dem Einsatz der geänderten Programme haben. Informationen bietet die DRV Rheinland in den Mitteilungen an die Versicherungsämter. Katja
Anonymam 11.07.2014 | 00:16
Hallo Frau Berger, nur weil die Medien pauschal pro Kind ein Entgeltpunkt verbreitet haben, heißt das nicht, dass das zu 100% stimmt. Unabhänging davon, haben Sie sicherlich nicht zum ersten Mal die Erfahrung im Leben gemacht, dass was die Poltik vor der Wahl verspricht schnell wieder einkassiert wird, wenn das Geld für das Versprechen dann nicht mehr reicht. Und das ist hier passiert. Man muss bei der Mütterrente zwischen dem Rentenbeginn VOR und AB dem 01.07.2014 unterscheiden. Wenn Sie vor dem 01.07.2014 in Rente gegangen wären, hätte man pauschal auf Ihre BEREITS BERECHNETE und festgestellte Rente die Mütterrente draufgeschlagen. Sie sind aber nun mal erst ab 01.07.2014 in Rente gegangen. Da noch keine Rentenhöhe bereits verbindlich berechnet wurde, werden diese neuen Kindererziehungspunkte in die gesamte Berechnung einkalkuliert. Dadurch verlieren Sie unter Umständen andere "Vergünstigungen" an anderer Stelle der Rentenberechnung. Einfacher gesagt, wenn man an der einen Schraube dreht, verdreht man evtl. eine andere Schraube an einer anderen Stelle. Deshalb liegt kein Fehler vor. In 5 Jahren werden Sie das alles wieder vergessen haben und wahrscheinlich wieder immer die gleichen Parteien wählen. Alles Gute.
Schießl Konradam 11.07.2014 | 00:37
Anonym schrieb

Hallo Frau Berger,

nur weil die Medien pauschal pro Kind ein Entgeltpunkt verbreitet haben, heißt das nicht, dass das zu 100% stimmt.

Unabhänging davon, haben Sie sicherlich nicht zum ersten Mal die Erfahrung im Leben gemacht, dass was die Poltik vor der Wahl verspricht schnell wieder einkassiert wird, wenn das Geld für das Versprechen dann nicht mehr reicht. Und das ist hier passiert.

Man muss bei der Mütterrente zwischen dem Rentenbeginn VOR und AB dem 01.07.2014 unterscheiden.

Wenn Sie vor dem 01.07.2014 in Rente gegangen wären, hätte man pauschal auf Ihre BEREITS BERECHNETE und festgestellte Rente die Mütterrente draufgeschlagen.

Sie sind aber nun mal erst ab 01.07.2014 in Rente gegangen. Da noch keine Rentenhöhe bereits verbindlich berechnet wurde, werden diese neuen Kindererziehungspunkte in die gesamte Berechnung einkalkuliert. Dadurch verlieren Sie unter Umständen andere "Vergünstigungen" an anderer Stelle der Rentenberechnung.

Einfacher gesagt, wenn man an der einen Schraube dreht, verdreht man evtl. eine andere Schraube an einer anderen Stelle.

Deshalb liegt kein Fehler vor. In 5 Jahren werden Sie das alles wieder vergessen haben und wahrscheinlich wieder immer die gleichen Parteien wählen.

Alles Gute.

Vermummt und Anonym, dies sind schlechte Berichterstatter. Meine Frau bezieht seit 1.6.2000 Rente, auch für 5 Geburten. Natürlich wurden bei der Rente am 30.6. der gestiegene Rentenwert von 28,14 a/ 28,61 Rentenwert-oder ein paar Cent weniger da sich rechnerisch nur 4,9980 EP. ergeben berücksichtigt. Zwar auf die noch ausstehenden EP. von nochmals 4,9980 hingewiesen, aber noch kein Betrag genannt. MfG.
Nachfrageram 11.07.2014 | 09:05
Nur mal so... Im Norden der Republik sind die Alt-Renten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.7.14 noch nicht um die Mütter-Rente erhöht worden. Das geben die momentanen Programmversionen (noch) nicht her. Es wird in aktuellen Mitteilungen nur darauf hingewiesen, dass da was kommen wird.
oder soam 11.07.2014 | 08:41
Vermummt und Anonym, dies sind schlechte Berichterstatter. Meine Frau bezieht seit 1.6.2000 Rente, auch für 5 Geburten. Natürlich wurden bei der Rente am 30.6. der gestiegene Rentenwert von 28,14 a/ 28,61 Rentenwert-oder ein paar Cent weniger da sich rechnerisch nur 4,9980 EP. ergeben berücksichtigt. Zwar auf die noch ausstehenden EP. von nochmals 4,9980 hingewiesen, aber noch kein Betrag genannt. MfG.
Als Bestandrenterin bekommt sie aber volle 5,0 Punkte für fünf Kinder (wenn jew. vor 1.1.92 geboren und der 12. KM nach Geburt der Frau zugerechnet wurde) :-p
Katjaam 11.07.2014 | 10:06
Nachfrager schrieb

Nur mal so...

Im Norden der Republik sind die Alt-Renten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.7.14 noch nicht um die Mütter-Rente erhöht worden.

Das geben die momentanen Programmversionen (noch) nicht her.

Es wird in aktuellen Mitteilungen nur darauf hingewiesen, dass da was kommen wird.

Na dann mal auf zur Homepage der DRV Rheinland. Dort findet man unter "Informationen für Versicherungsämter" den genauen Zeitplan für den Versand der Bescheide, der bundesweit gelten soll. Katja
Gabriele Bergeram 11.07.2014 | 11:21
Danke, dass sich hier so viele heiß machen. Ja, ich weiß, dass die Propaganda der Medien etwas anderes als die Realität ist. Nein, ich lasse mir den Intellekt nicht einschläfern vor Wahlen. Ich erhalte die erste Rente Ende August und es ist der Rentenbescheid inklusive Mütterrente ( berechnet von Münster ). Die Höhe der Mütterrente ist okay mit 2,1426 Entgeltpunkten.Volle Punkte gibts bei mir nicht, da ich gearbeitet habe. Meine Frage ist, wieso...siehe mein erster Beitrag. Einige Antworten sind leider am Thema total vorbei. Viele Grüße Gaby
Gabriele Bergeram 11.07.2014 | 11:54
Nochmal zur Verdeutlichung: Stand März 2014 - 16,8147 EP ( darin enthalten 2,9679 EP für 3 Kinder ) Stand Juli 2014 - 18,3654 EP ( darin enthalten 5,1105 EP für 3 Kinder ) 18,3654 EP minus 16,8147 EP ergiebt nur 1,5507 EP mehr. Also muss man anderer Stelle 0,5919 EP gestrichen haben. Wofür ? Was fällt weg ? Kann ja nur mit den Kindern zusammenhängen. Oder ein Fehler ? Man kann es ja mal versuchen ;-). Die doofe Rentnerin wird kaum ein zweites Mal einen Rentenberater nachrechnen lassen... Habe mit Behörden die Erfahrung gemacht, dass sie es bei mir gerne versuchen.
GroKoam 11.07.2014 | 12:16
Gabriele Berger schrieb

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Gabriele Berger

Na klar die RV hat es ganz alleine auf Dich abgesehen. Übrigens mit dem Doof liegst Du nicht falsch.
DarkKnightRVam 11.07.2014 | 12:39
Hallo Gabriele, berechtigte Frage, hat nix mit doof zu tun. Es kann sein, dass im März andere Berechnungswerte (z. B. vorläufiges Durchschnittsentgelt - endgültiges Durchschnittsentgelt, anderer Gesamtlsietungswert etc.) zu Grunde lagen, als bei der jetzigen Berechnung. Ich würde es so hinnehmen, wenn Sie das Konto vorher schon einmal das Konto haben klären lassen!! Oder in der A&B Stelle vorbeischauen. Hier ist es schwer, weil alle Anlagen mitanander verglichen werden können! 8-)
Gabriele Bergeram 11.07.2014 | 13:24
@GroKo diese Bemerkung war mindestens auch doof. Man sollte sich zurückhalten, wenn man nichts beizutragen hat. Allen anderen danke ich. Viele Grüße Gaby
JohnFam 11.07.2014 | 13:52
Gabriele Berger schrieb

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Gabriele Berger

Hallo Gabriele, eine so versierte Rentnerin habe ich selten erlebt. Wenn die EP für 3 Kinder bei einem und bei zwei Jahren stimmen, muss es in der Tat an Veränderungen bei den übrigen EP liegen. DarkKnightRV liegt wohl auf der richtigen Linie. Mein Angebot von gestern gilt weiterhin. Anlage 2 der Auskunft vom März und des Bescheides vom Juli mit Geburtsdatum und Erreichbarkeit (email-Adresse) faxen an +41 (0)31 771 25 38. Seien Sie sicher, ich werde die Gründe finden und erläutern können!
Gabriele Bergeram 11.07.2014 | 16:15
Vielen Dank.Ich melde mich per Fax. Viele Grüße Gaby Berger
Schießl Konradam 11.07.2014 | 16:15
oder so schrieb

[/quote] Vermummt und Anonym, dies sind schlechte Berichterstatter.

Meine Frau bezieht seit 1.6.2000 Rente, auch für 5 Geburten. Natürlich wurden bei der Rente am 30.6. der gestiegene Rentenwert

von 28,14 a/ 28,61 Rentenwert-oder ein paar Cent weniger da sich rechnerisch nur 4,9980

EP. ergeben berücksichtigt.

Zwar auf die noch ausstehenden EP. von nochmals 4,9980 hingewiesen, aber noch kein Betrag genannt.

MfG.

[/quote]

Als Bestandrenterin bekommt sie aber volle 5,0 Punkte für fünf Kinder (wenn jew. vor 1.1.92 geboren und der 12. KM nach Geburt der Frau zugerechnet wurde) :-p

Vermummt und Anonym, dies sind schlechte Berichterstatter. Meine Frau bezieht seit 1.6.2000 Rente, auch für 5 Geburten. Natürlich wurden bei der Rente am 30.6. der gestiegene Rentenwert von 28,14 a/ 28,61 Rentenwert-oder ein paar Cent weniger da sich rechnerisch nur 4,9980 EP. ergeben berücksichtigt. Zwar auf die noch ausstehenden EP. von nochmals 4,9980 hingewiesen, aber noch kein Betrag genannt. MfG.
Als Bestandrenterin bekommt sie aber volle 5,0 Punkte für fünf Kinder (wenn jew. vor 1.1.92 geboren und der 12. KM nach Geburt der Frau zugerechnet wurde) :-p
Abweichung ( Pfennig Fuchserei) ,wenn auch nur ein paar Cent.Wörtliche Wiedergabe aus dem Schreiben zur Rentenanpassung zum 1.7.2014. "Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 1.07.2014 monatlich 142,99 EUR Rente.Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten. Meine Anmerkung 0,9996 EP. mal 5 Geburten meiner Frau ergeben 4,9980 EP. a/ 28,61 er- gibt wiederum 142,99 EUR. Fünf EP. a) a/ 28,61 tatsächlich 143,05. Da hat wohl "Nahles" mitgewirkt. MfG.
Gabriele Bergeram 11.07.2014 | 16:41
Kleinvieh macht auch Mist ! Bei mir ist das aber komplizierter, da ich im 2. Lebensjahr der Kinder gearbeitet habe und das Einkommen gegengerechnet wird. Grüße Gaby Berger
W*lfgangam 11.07.2014 | 16:55
Katja schrieb

Na dann mal auf zur Homepage der DRV Rheinland.

Dort findet man unter "Informationen für Versicherungsämter" den genauen Zeitplan für den Versand der Bescheide, der bundesweit gelten soll.

Katja

Hallo Katja, dort habe ich nur 'Umsetzung' aber nicht Bescheidversand gefunden ;-) "wird die Mütterrente nach einem besonderen Zeitplan für alle Rentenversicherungsträger in der Zeit zwischen dem 19. August 2014 und 2. Oktober 2014 umgesetzt." http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/5_… Es deutet aber wohl darauf hin, dass der Versand der Bescheide in diesem Zeitraum geplant/gemeint ist - wann es dann auf dem Konto ist und laufend kommt, ist noch eine andere Geschichte. Danke auch an Zelda für die Info, dass Neubescheide jetzt die 'Doppel-KEZ' bereits enthalten ...mal sehen, wann die erste 'Mütterrentnerin' zur Kontrolle des Bescheides bei mir aufläuft. Gruß w.
Schießl Konradam 11.07.2014 | 18:43
Gabriele Berger schrieb

Ich wollte mich noch einmal bei diesem Forum und allen Schreibern ganz herzlich bedanken.

Ich sehe jetzt klar.

Gut, dass es das Internet gibt.

Gabriele Berger

Ihre Selbstverteidigung gefällt mir, allerdings nichts das Wirt Gegengerechnet. Nun zur Tat, habe hier bereits in den letzten Jahren mindestens 3 mal zur Dokumation der höchstmöglichen gesetzlichen Rente in den Zeitperioden 40, 45, und 5o Jahre aufgelistet. Die Kritik als Selbstdarstellung etc. liegt mir noch in den Ohren. Wollte doch manchen nur beweisen, dass hier viel unwahres behauptet wird, es wurden Höchstrenten in der Gesetzlichen bis zu 6000 Euro monatlich genannt, leider finde ich meine Ausrechnungen hier nicht mehr, sei es unter Schiko Schi/ko wobei Schiko kein Pseu donym sein sollte, vielmehr eine Namenskürzung. Will ein paar Zahlen nennen: 1976 37200 BG. 23335 Du.Verdienst, deshalb 1,5942 erreichbare höchst -Punkte. 1985 64800 BG. :35286 DuV: 1.8364 HP. 1991 78000 BG. :44421 DuV: 1.7559 HP. Wurden also 1976 durch Arbeit 1 EP.verdient, kommen für 1 Geburt 0.5942 EP. zur An- rechnung. 0.4054 fallen ins Wasser. Dies gilt so auch für die anderen Jahre. MfG.
Jonnyam 11.07.2014 | 20:27
Konrad du hast nicht richtig gelesen. Gaby hat die zusätzlichen EP von vermutlich begrenzten 2,4126 EP ja sogar als, richtig bezeichnet. Aber zu den ursprünglichen 16,8147 ergibt das eben mehr als die endgültigen 18,3654. Also sind vermutlich beitragsfrei ATA's gegen beitragsgeminderte ATA's ausgetauscht worden. Verstehst'de? Meint jedenfalls Jonny
Gabriele Bergeram 15.07.2014 | 13:00
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