Hallo Gabriele Berger,
da mir Ihre beiden Bescheide nicht vorliegen, kann ich nicht beurteilen, ob die Entgeltpunkte falsch sind. Aussagen hierzu wären reine Spekulation.
Sie sollten daher die Problematik entweder durch einen Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei einer Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung klären.
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Ich sehe jetzt klar.
Gut, dass es das Internet gibt.
Gabriele Berger
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Gabriele Berger
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Gabriele Berger
Hallo Katja,
dort habe ich nur 'Umsetzung' aber nicht Bescheidversand gefunden ;-)
"wird die Mütterrente nach einem besonderen Zeitplan für alle Rentenversicherungsträger in der Zeit zwischen dem 19. August 2014 und 2. Oktober 2014 umgesetzt."
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/5_Services/05_Fachinformationen/00_rundschreiben_/2014/3_2014.html#doc364318bodyText3
Es deutet aber wohl darauf hin, dass der Versand der Bescheide in diesem Zeitraum geplant/gemeint ist - wann es dann auf dem Konto ist und laufend kommt, ist noch eine andere Geschichte.
Danke auch an Zelda für die Info, dass Neubescheide jetzt die 'Doppel-KEZ' bereits enthalten ...mal sehen, wann die erste 'Mütterrentnerin' zur Kontrolle des Bescheides bei mir aufläuft.
Gruß
w.
Hallo W*lfgang, dies scheint eine "Neurentnerin" mit einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 oder später zu sein. Sofern der Rentenbescheid ab dem 04.07. erstellt wurde, sollte dort schon das zweite Jahr Kindererziehungszeiten enthalten sein. Die Regelung "Herbst" gilt nur für die Berechnung des Zuschlages für diejenigen Renter, deren Rente vor dem 01.07.2014 begonnen hat. MfG zeldaMeine Frage: ich ehalte 2,1426 Punkte jetzt mehr für die 3 Kinder. Warum hat man auf die Entgeltpunkte vom März nicht einfach die 2,1426 Entgeltpunkte für die Kinder draufgepackt ?Hallo Gabriele Berger, einfache Antwort: vor 'Herbst' ist die Mitberechnung der 'Mütterrente' technisch gar nicht möglich - es sind die Werte aus allen bisher bekannten/neuen Zeiten mit etwaigen Korrekturen wegen neuer Datenlage ab 01.07.2014. Gruß w.
Meine Frage: ich ehalte 2,1426 Punkte jetzt mehr für die 3 Kinder. Warum hat man auf die Entgeltpunkte vom März nicht einfach die 2,1426 Entgeltpunkte für die Kinder draufgepackt ?
[/quote]Hallo Gabriele Berger,
einfache Antwort: vor 'Herbst' ist die Mitberechnung der 'Mütterrente' technisch gar nicht möglich - es sind die Werte aus allen bisher bekannten/neuen Zeiten mit etwaigen Korrekturen wegen neuer Datenlage ab 01.07.2014.
Gruß
w.
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Hallo W*lfgang,
dies scheint eine "Neurentnerin" mit einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 oder später zu sein. Sofern der Rentenbescheid ab dem 04.07. erstellt wurde, sollte dort schon das zweite Jahr Kindererziehungszeiten enthalten sein.
Die Regelung "Herbst" gilt nur für die Berechnung des Zuschlages für diejenigen Renter, deren Rente vor dem 01.07.2014 begonnen hat.
MfG
zelda
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Hallo W*lfgang, dies scheint eine "Neurentnerin" mit einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 oder später zu sein. Sofern der Rentenbescheid ab dem 04.07. erstellt wurde, sollte dort schon das zweite Jahr Kindererziehungszeiten enthalten sein. MfG zelda Hallo Zelda, sind _alle_ DRV-Träger schon so weit? 'Hier unten' stochert man leider im Nebel und kann nur die 'Verlautbarungen' im öff. Netz auswerten. Trotzdem Danke für die Info, die ich so werte 'einige sind so weit, andere hecheln hinterher' Gruß w.Die RVTräger werden doch keine großen zeitlichen Unterschiede mit dem Einsatz der geänderten Programme haben. Informationen bietet die DRV Rheinland in den Mitteilungen an die Versicherungsämter. Katja
Hallo Frau Berger,
nur weil die Medien pauschal pro Kind ein Entgeltpunkt verbreitet haben, heißt das nicht, dass das zu 100% stimmt.
Unabhänging davon, haben Sie sicherlich nicht zum ersten Mal die Erfahrung im Leben gemacht, dass was die Poltik vor der Wahl verspricht schnell wieder einkassiert wird, wenn das Geld für das Versprechen dann nicht mehr reicht. Und das ist hier passiert.
Man muss bei der Mütterrente zwischen dem Rentenbeginn VOR und AB dem 01.07.2014 unterscheiden.
Wenn Sie vor dem 01.07.2014 in Rente gegangen wären, hätte man pauschal auf Ihre BEREITS BERECHNETE und festgestellte Rente die Mütterrente draufgeschlagen.
Sie sind aber nun mal erst ab 01.07.2014 in Rente gegangen. Da noch keine Rentenhöhe bereits verbindlich berechnet wurde, werden diese neuen Kindererziehungspunkte in die gesamte Berechnung einkalkuliert. Dadurch verlieren Sie unter Umständen andere "Vergünstigungen" an anderer Stelle der Rentenberechnung.
Einfacher gesagt, wenn man an der einen Schraube dreht, verdreht man evtl. eine andere Schraube an einer anderen Stelle.
Deshalb liegt kein Fehler vor. In 5 Jahren werden Sie das alles wieder vergessen haben und wahrscheinlich wieder immer die gleichen Parteien wählen.
Alles Gute.
Vermummt und Anonym, dies sind schlechte Berichterstatter. Meine Frau bezieht seit 1.6.2000 Rente, auch für 5 Geburten. Natürlich wurden bei der Rente am 30.6. der gestiegene Rentenwert von 28,14 a/ 28,61 Rentenwert-oder ein paar Cent weniger da sich rechnerisch nur 4,9980 EP. ergeben berücksichtigt. Zwar auf die noch ausstehenden EP. von nochmals 4,9980 hingewiesen, aber noch kein Betrag genannt. MfG.Als Bestandrenterin bekommt sie aber volle 5,0 Punkte für fünf Kinder (wenn jew. vor 1.1.92 geboren und der 12. KM nach Geburt der Frau zugerechnet wurde) :-p
Nur mal so...
Im Norden der Republik sind die Alt-Renten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.7.14 noch nicht um die Mütter-Rente erhöht worden.
Das geben die momentanen Programmversionen (noch) nicht her.
Es wird in aktuellen Mitteilungen nur darauf hingewiesen, dass da was kommen wird.
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Gabriele Berger
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Gabriele Berger
[/quote] Vermummt und Anonym, dies sind schlechte Berichterstatter.
Meine Frau bezieht seit 1.6.2000 Rente, auch für 5 Geburten. Natürlich wurden bei der Rente am 30.6. der gestiegene Rentenwert
von 28,14 a/ 28,61 Rentenwert-oder ein paar Cent weniger da sich rechnerisch nur 4,9980
EP. ergeben berücksichtigt.
Zwar auf die noch ausstehenden EP. von nochmals 4,9980 hingewiesen, aber noch kein Betrag genannt.
MfG.
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Als Bestandrenterin bekommt sie aber volle 5,0 Punkte für fünf Kinder (wenn jew. vor 1.1.92 geboren und der 12. KM nach Geburt der Frau zugerechnet wurde) :-p
Abweichung ( Pfennig Fuchserei) ,wenn auch nur ein paar Cent.Wörtliche Wiedergabe aus dem Schreiben zur Rentenanpassung zum 1.7.2014. "Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 1.07.2014 monatlich 142,99 EUR Rente.Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten. Meine Anmerkung 0,9996 EP. mal 5 Geburten meiner Frau ergeben 4,9980 EP. a/ 28,61 er- gibt wiederum 142,99 EUR. Fünf EP. a) a/ 28,61 tatsächlich 143,05. Da hat wohl "Nahles" mitgewirkt. MfG.Vermummt und Anonym, dies sind schlechte Berichterstatter. Meine Frau bezieht seit 1.6.2000 Rente, auch für 5 Geburten. Natürlich wurden bei der Rente am 30.6. der gestiegene Rentenwert von 28,14 a/ 28,61 Rentenwert-oder ein paar Cent weniger da sich rechnerisch nur 4,9980 EP. ergeben berücksichtigt. Zwar auf die noch ausstehenden EP. von nochmals 4,9980 hingewiesen, aber noch kein Betrag genannt. MfG.Als Bestandrenterin bekommt sie aber volle 5,0 Punkte für fünf Kinder (wenn jew. vor 1.1.92 geboren und der 12. KM nach Geburt der Frau zugerechnet wurde) :-p
Hallo Gabriele,
berechtigte Frage, hat nix mit doof zu tun.
Es kann sein, dass im März andere Berechnungswerte (z. B. vorläufiges Durchschnittsentgelt - endgültiges Durchschnittsentgelt, anderer Gesamtlsietungswert etc.) zu Grunde lagen, als bei der jetzigen Berechnung.
Ich würde es so hinnehmen, wenn Sie das Konto vorher schon einmal das Konto haben klären lassen!!
Oder in der A&B Stelle vorbeischauen. Hier ist es schwer, weil alle Anlagen mitanander verglichen werden können!
8-)
Na dann mal auf zur Homepage der DRV Rheinland.
Dort findet man unter "Informationen für Versicherungsämter" den genauen Zeitplan für den Versand der Bescheide, der bundesweit gelten soll.
Katja
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