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Experten-Antwort

Rentenbescheid - kann ich ablehnen?

von Lieberarbeiten28.03.2014 | 00:12
2043 Ansichten
3 Antworten

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Soll Erwerbsminderungsrente bekommen für 3-6 h, okay. Aber: Die Tätigkeitsbeschreibung stimmt nicht mit meinem jetzigen Beruf überein, den ich im Rahmen meiner Wiedereingliederung ausübe. Ich komme gut zurecht mit den wenigen Stunden. Die RV will mir aber diesen Beruf "verbieten". Damit bin ich nicht einvestanden. Ich habe bereits den Bescheid, wie soll es nun weotergehen? Kann ich den Rentenbescheid ablehnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Kommentar von Marie ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Marieam 28.03.2014 | 06:19
Grundsätzlich kann die DRV keinem das Arbeiten verbieten. Wenn Sie jedoch weiter arbeiten möchten können Sie das, jedoch wird das Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst auf Ihre Erwerbsminderungsrente angerechnet. Falls Ihr Arbeitsentgelt den Freibetrag übersteigt wird Ihnen dabei allerdings die Rente gekürzt. Des Weiteren können Sie innerhalb eines Monats einen Wiederspruch einreichen.
Sozialröchler?am 29.03.2014 | 23:23
Wenn Ihr Dispositionsrecht nicht durch einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger eingeschränkt worden ist, können Sie den Rentenantrag bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat (im Inland) zurücknehmen. Damit wird der Rentenantrag gegenstandslos. Bereits gezahlte Beträge müssen erstattet werden. Die Aussage zur Arbeitszeit ist eine theoretische Größe, die sich aus der Begutachtung durch den medizinischen Sachverständigen ergibt. Grundsätzlich können Sie arbeiten wie es Ihnen gefällt. Sie können auch eine Teilrente in Anspruch nehmen, die sich einkommensabhängig nach § 96a SGB VI richtet. Die Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in der Anlage 19 Ihres Rentenbescheides.
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