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Experten-Antwort

Rentenbescheid noch nicht angekommen, was mit dem Arbeitesvertrag?

von Peter16.08.2022 | 09:28
1622 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Geburtsdatum ist der 27.10.1956, im März dieses Jahres rief ich bei der Rentenversicherung an, um eine Rente zu beantragen. Im Mai bekam ich einen Termin bei einem Berater, und dann wurde der Rentenantrag offiziell eingereicht. Offiziell hätte ich meine Rente am 1.9.22 beginnen sollen, aber obwohl dieser Termin noch zwei Wochen entfernt war, habe ich meinen Rentenbescheid immer noch nicht erhalten. Nachdem ich mich mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt hatte, wurde mir gesagt, dass alle Unterlagen eingereicht worden seien und ich nur noch warten müsse, der offizielle Bescheid aber erst im September eintreffen würde. Das ist mein Problem. Ich bin derzeit angestellt, obwohl ich bis Ende des Monats (August) krankgeschrieben bin. Am 1.09.22 soll ich eine Rente bekommen, aber ich habe keinen Rentenbescheid. Wenn dieses Dokument rechtzeitig angekommen wäre, hätte sich das Problem von selbst gelöst, aber jetzt weiß ich nicht, was ich mit meinem Job anfangen soll. Offiziell soll ich ab dem 1.9.22 wieder arbeiten, aber aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr auf der Baustelle arbeiten, deshalb bin ich mir nicht ganz sicher, was ich in dieser Situation tun soll. Gibt es eine Möglichkeit, die Bearbeitungszeit meines Antrags zu beschleunigen, da sie bereits fast drei Monate gedauert hat? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2022 | 10:38

Hallo Peter,

in Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Rentenbescheid auch erst nach dem gewünschten Rentenbeginn erstellt werden kann. Dies kann die verschiedensten Ursachen haben. Eine Spekulation hier im Forum würde zu keinem Ergebnis führen.

Eine pauschale Antwort auf Ihre Frage nach einer Beschleunigung können wir leider nicht geben. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung und klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber das weitere Vorgehen ab.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

RWam 16.08.2022 | 10:32
Ihre erste Rentenauszahlung wird Ende September sein, von daher ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie Ihren Rentenbescheid noch nicht haben. Vielleicht können Sie sich bis dahin weiter krankschreiben lassen.
Peteram 16.08.2022 | 18:49
Hier geht es nicht um irgendwelche Spekulationen, ich weiß nur nicht, was ich in meiner derzeitigen Situation tun soll. Gleichzeitig habe ich eine Rente in Polen beantragt (weil ich dort mehr als 25 Jahre gearbeitet habe), aber um eine Rente in Polen zu erhalten, muss ich eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, um nachzuweisen, dass ich nicht mehr beschäftigt bin. Allerdings bin ich derzeit noch angestellt, weil ich meinen Rentenbescheid aus Deutschland noch nicht erhalten habe. Ich bin also in einer Situation, in der mir niemand genau sagen kann, was ich tun soll. Ich habe mich auch an meinen Arbeitgeber gewandt, und auch er weiß nicht recht, was ich tun soll. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als wieder arbeiten zu gehen, aber es ist auch unklar bis wann, denn niemand kann mir in der jetzigen Situation helfen, nach Telefonaten mit Arbeitsamt, Rentenverscherung, Arbeitgeber weiß ich nicht, was ich noch machen soll. Ich für meinen Teil habe alles getan, was ich konnte, denn ich habe mich im März dieses Jahres (0,5 Jahre) vor meiner geplanten Rente an die Rentenverschireung gewandt, und bis heute ist der Fall noch nicht abgeschlossen, obwohl die Rente am 1.09. hätte beginnen sollen. Es geht nicht um Geld, sondern einfach um den aktuellen Stand der Dinge, denn niemand kann mir konkret sagen, was ich tun soll. Trotzdem danke ich Ihnen für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
KSCam 16.08.2022 | 19:15
Da Sie ab September das Regelalter erreicht haben, wäre es zunächst kein Problem dem Arbeitgeber zu sagen, dass Sie nicht mehr zum arbeiten kommen, weil Sie zum 01.09. die Rente bekommen. Ob Sie nun den Bescheid schon haben oder nicht, wäre da zunächst mal zweitrangig. Und dann könnte Ihr AG Ihnen morgen bestaätigen dass die Arbeit am 31.08. endet und diese Bescheinigung könnten Sie "den Polen" vorlegen. Da Sie neben der RegelAR aber auch weiterarbeiten dürften, können Sie das auch tun - spielt für die Rente in D keine Rolle. So dramatisch sehe ich das alles erstmal nicht,....
W°lfgangam 16.08.2022 | 19:42
Hallo Peter, > "aber jetzt weiß ich nicht, was ich mit meinem Job anfangen soll. Offiziell soll ich ab dem 1.9.22 wieder arbeiten," ...ist Ihr Arbeitsvertrag so uralt, dass er kein Ende/unbefristet des Arbeitsverhältnisses enthält?? Müssen Sie mit Ihrem AG klären. Ergänzend: Ihr Rentenantrag hat mit Ihrem Job zunächst rein gar nichts zu tun - üblicherweise enden Arbeitsverträge mit Erreichen der Regelaltersgrenze/hier zum 01.09. (eine ggf. befristete/wiederholte Verlängerung ist möglich, wenn AN + AG das wollen). "Im Mai bekam ich einen Termin bei einem Berater, und dann wurde der Rentenantrag offiziell eingereicht." Haben Sie die Hochrechnung für die letzten max. 3 Einkommensmonate vor Rentenbeginn gewählt, oder abgewählt ...sorry, ist Quatsch, da Sie ja bis Ende 08. im KG-Bezug sind/so im Rentenantrag abgefragt + eingetragen. Ggf. 'trödelt' daher Ihre KK mit der Rückmeldung wg. KG an die DRV, damit die Rente endlich berechnet werden kann. Genauen Verzögerungsgrund kann Ihnen nur Ihre DRV mitteilen ...aber, wie oben erwähnt: bis zum Zahltag sind noch 6 Wochen, kein Grund vorher schon unruhig zu werden! – in 4 Wochen können Sie anfangen zu zappeln ;-) Gruß w.
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