Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbescheid seit 2 Monaten überfällig

von Sabine2366929.09.2021 | 08:15
508 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin Neurentner und habe Anfang März 2021 meinen Rentenantrag gestellt. Seit 1.8. bin ich nicht mehr erwerbstätig und habe bisher noch keinen Rentenbescheid erhalten. Bei Nachfragen wurde ich vertröstet und gebeten, noch einige Wochen zu warten. Mittlerweile fehlt mir das Geld für zwei Monate und mein Krankenversicherungsstatus ist ungeklärt. Was kann ich tun? Danke für Ihre Hilfe und herzliche Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine23669,

wir können Ihnen nur raten, bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem konkreten Sachstand zu fragen. Warum Ihr Rentenbescheid bislang nicht erteilt werden konnte, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.

Ich habe einen unangemessenen Beitrag entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Sabine23669am 06.10.2021 | 17:22
Da jegliche Kontaktaufnahme mit dem Rentenversicherungsträger ins Leere lief und nichts bewirkt hat, habe ich eine Bearbeitungsfrist von 10 Tagen gesetzt und eine Untätigkeitsklage in Aussicht gestellt. Innerhalb von 2(!) Tagen bekam ich einen Anruf, dass meine Rente berechnet ist. Eine Untätigkeitsklage ist für den Kläger kostenlos und kann erhoben werden, wenn der Rentenversicherungsträger mehr als ein halbes Jahr untätig ist.
Schadeam 06.10.2021 | 17:56
Schön, dann ist ja alles in Butter wenn man Ihnen gesagt hat dass die Rente berechnet ist. Dann wird der Bescheid auch demnächst im Briefkasten liegen und Sie können sich die Untätigkeitsklage sparen. LG
Sabine23669am 06.10.2021 | 18:06
Im Prizip haben Sie Recht, aber es ist eine Schande für unser Land, dass sowas nicht ohne Drohungen und Klagen funktioniert. Ich bin beileibe kein Einzelfall.
Rentenuschiam 07.10.2021 | 08:20
Doch, so etwas funktioniert sogar in einem überraschend hohen Anteil ohne Drohungen und Klagen, auch wenn derartige Vorkommnisse gerne generalisert werden. Denn niemand, der einen Bescheid pünktlich oder schnell bekam, schreibt das in ein solches Forum ;-) LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026