1. Ihre Rente erhalten Sie zunächst weiter.
2. Aus welchen Gründen Ihr Rentenversicherungsträger angeführt hat, dass die Leistung nur bis zum Ablauf des Kalendermonats in dem die Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben beendet hat, geleistet wird, kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Nur durch Rückfrage beim zuständigen RV-Träger kann dieses Problem geklärt werden.
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