Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbescheid verstehe ich nicht

von Otto 18.06.2024 | 17:45
633 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo In der Zeile Monatlicher Zahlbetrag steht der Betrag 800 Euro Muss ich davon die KV und PV noch bezahlen? Verstehe die vorherigen Zeilen nicht. Es ist ja aufgeführt Gesamtanteil für KV Dann geteilt Anteil DRV und Rentner für KV ( Den PV Beitrag zahlt wohl nur der Rentner? ) "Ihren PV Beitrag leiten wir an die Pflegeversicherung weiter" Kann ich davon ausgehen das der Zahlbetrag wie genannt 800 Euro auf mein Konto geht und muss ich damit rechnen davon noch Beiträge an KV und PV zahlen zu müssen? Oder werden meine Beiträge automatisch von der DRV an KV und PV gezahlt? Selbst komplizierte Lohnabrechnungen fand ich einfacher Für sachliche Antworten bedankt sich Otto

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2024 | 10:54

Hallo Otto,

auf der ersten Seite Ihres Rentenbescheides finden Sie unter "Höhe der laufenden Zahlung" in der ersten Zeile Ihren Bruttobetrag der Rente (vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). In der untersten Zeile finden Sie unter "monatlicher Zahlbetrag" Ihren Nettobetrag (nach Abzug der Beiträge). Ausgewiesen werden nur die Beitragsanteile, die Sie selbst zahlen. Der Rentenversicherungsträger übernimmt paritätisch die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge und des Zusatzbeitrages. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist durch Sie allein zu tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Du meine Güteam 18.06.2024 | 18:00
Warum fragen Sie hier und nicht den, der Ihnen den Bescheid geschickt hat? Komische Welt.
Zahlbetrag und Einkommensteueram 18.06.2024 | 18:27
Wenn Sie in dergesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung versichert sind, dann führt die Rentenversicherung die beiden Beiträge automatisch ab und auf Ihrem Konto landet dann jeden Monat der "Zahlbetrag", also Ihre Bruttorente abzüglich des KK- und PV-Beitrages. monatlicher Zahlbetrag = monatliche Bruttorente minus Krankenkassenbeitrag (ca 8,1 Prozent) minus PV-Beitrag (ca. 3,4 bis 4,0 %). Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich Einkommensteuer-pflichtig. Wenn Ihr "zu versteuerndes Einkommen" (zvE) über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, müssen Sie für den übersteigenden Betrag Einkommensteuer zahlen. In der Regel müssen Sie dann also selbständig eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben OHNE Aufforderung durch das Finanzamt. Bei einem absehbaren zvE unter dem Grundfreibetrag können Sie sich dann auf Antrag von der Abgabepflicht befreien lassen. Zur überschlägigen Steuerberechnung folgende Links: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die… https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuer…
Mondkindam 19.06.2024 | 06:55
Reden Sie tatsächlich vom Rentenbescheid? Im Rentenbescheid ist auf der ersten Seite doch genau der Bruttobetrag, die abzuziehenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und der Nettobetrag aufgeführt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026