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Zur Experten-Antwort springenHallo Otto,
auf der ersten Seite Ihres Rentenbescheides finden Sie unter "Höhe der laufenden Zahlung" in der ersten Zeile Ihren Bruttobetrag der Rente (vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). In der untersten Zeile finden Sie unter "monatlicher Zahlbetrag" Ihren Nettobetrag (nach Abzug der Beiträge). Ausgewiesen werden nur die Beitragsanteile, die Sie selbst zahlen. Der Rentenversicherungsträger übernimmt paritätisch die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge und des Zusatzbeitrages. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist durch Sie allein zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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