Den Ausführungen von Oldenburger und Laatzener kann zugestimmt werden. Sie erhalten eine sogenannte Arbeitsmarktrente, weil der allgemeine Arbeitsmarkt mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich verschlossen ist. Diese Arbeitsmarktrenten sind immer auf Zeit zu gewähren. Wenn Sie jedoch eine Beschäftigung im oben genannten Rahmen (3 bis unter 6 Std.) aufnehmen ist dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dieser prüft dann ob die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente noch vorliegen.
Der Hinzuverdienst ist ebenfalls dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Sofern dieser über 450,00 Euro liegt, hat diese, im Rahmen der Einkommensanrechnung, Auswirkungen auf die volle Erwerbsminderungsrente.
Sollten sich weitere Rückfragen zu Ihrem Rentenbescheid ergeben, bitten wir Sie sich direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie oben rechts auf dem Rentenbescheid.
wenn sie mit 18h starten, liegen die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung, unabhängig vom Entgelt wohl nicht mehr vor, dann wird wohl nur noch den Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Abhängigkeit des Hinzuverdienstes gezahlt.
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