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Experten-Antwort

Rentenbescheid volle Erwerbsminderung - Zusatz teilweise Erwerbsminderungssrente

von Micoracon21.10.2016 | 07:37
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10 Antworten
Guten Morgen, ich hatte einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt und war auch beim Gutachter der RV. Gestern kam der Rentenbescheid und hat mich vom Hocker gehauen. Ich habe eine volle Erwerbsminderung bekommen und habe folgenden Zusatz bei Ende der Rente: "Die Rente kann auf Antrag weitergezahlt werden......." Falls Sie keinen Antrag auf Weiterzahlung stellen, leisten wir im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies gilt nicht, wenn die Erwerbsminderung bis dahin behoben ist. Bedeutet das tatsächlich, das ich mehr Zeit bekommen habe wieder langsam in den Job zu finden und auch die Zeit das auszuprobieren? D.h. ist würde erstmal mit einem 450€ Job starten und wenn es klappt langsam die Stunden steigern. Mir würde keiner einen Strick daraus drehen, wenn ich während der vollen Erwerbsminderung schon Anfange 18Std/Woche zu arbeiten??? (Klar, Rentenhöhe wird der Hinzuverdienstgrenze angepasst) Ich kann das gar nicht glauben, das wäre PERFEKT für mich. Ich war gestern schon bei der VDK aber diesen Satz hatte der Rentenberater auch noch nicht gesehen.... Vielen Dank für Antworten :)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2016 | 10:50

Den Ausführungen von Oldenburger und Laatzener kann zugestimmt werden. Sie erhalten eine sogenannte Arbeitsmarktrente, weil der allgemeine Arbeitsmarkt mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich verschlossen ist. Diese Arbeitsmarktrenten sind immer auf Zeit zu gewähren. Wenn Sie jedoch eine Beschäftigung im oben genannten Rahmen (3 bis unter 6 Std.) aufnehmen ist dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dieser prüft dann ob die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente noch vorliegen.

Der Hinzuverdienst ist ebenfalls dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Sofern dieser über 450,00 Euro liegt, hat diese, im Rahmen der Einkommensanrechnung, Auswirkungen auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Sollten sich weitere Rückfragen zu Ihrem Rentenbescheid ergeben, bitten wir Sie sich direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie oben rechts auf dem Rentenbescheid.

9 Antworten

Oldenburgeram 21.10.2016 | 07:56
Moin, Micoran. Bei Ihnen wurde eine teilweise Erwerbsminderung auf Dauer und eine volle Erwerbsminderung auf Zeit festgestellt. Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung ausläuft, erhalten Sie im Anschluss ohne Ihr Zutun die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiter gewährt. Das ist ein recht typischer Satz in den Rentenbescheiden. Gruß, Oldenburger
Laatzeneram 21.10.2016 | 08:01
Für mich klingt das nach einer sog. "Arbeitsmarktrente". Wenn Sie während des Bezuges der Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung aufnehmen, ist der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen und die Rente wegen voller Erwerbsminderung fällt weg; es wird dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Im Prinzip bedeutet das also, dass Ihre Einschätzung, "nur" teilweise erwerbsgemindert zu sein, geteilt wird.
Galgenhumoram 21.10.2016 | 09:05
wenn sie mit 18h starten, liegen die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung, unabhängig vom Entgelt wohl nicht mehr vor, dann wird wohl nur noch den Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Abhängigkeit des Hinzuverdienstes gezahlt.
Galgenhumoram 21.10.2016 | 09:05
wenn sie mit 18h starten, liegen die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung, unabhängig vom Entgelt wohl nicht mehr vor, dann wird wohl nur noch den Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Abhängigkeit des Hinzuverdienstes gezahlt.
Micoraconam 21.10.2016 | 09:23
Vielen Dank für die Rückinfos - hört sich für mich logisch an. Das mit den Stunden ist aber auch ein interessantes Thema.... Wenn ich einen 450€ Job annehme, muss ich dann auch darauf achten das es täglich nicht mehr als 3 Stunden werden? Oder ist €450 Job egal?
Oldenburgeram 21.10.2016 | 09:13
Gut, ich rede etwas wirr. Bitte den letzten Kommentar einfach ignorieren. Das ist dem Wochenende geschuldet.
Micoraconam 21.10.2016 | 09:23
Vielen Dank für die Rückinfos - hört sich für mich logisch an. Das mit den Stunden ist aber auch ein interessantes Thema.... Wenn ich einen 450€ Job annehme, muss ich dann auch darauf achten das es täglich nicht mehr als 3 Stunden werden? Oder ist €450 Job egal?
Rentenberateram 21.10.2016 | 10:18
Dieser Satz ist nicht auf eine Arbeitsmarktrente gemünzt. Sollte dievolle Erwerbsminderungsrente nur wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes geleistet werden, steht dies ausdrücklich im Bescheid. In dem Fall wird eine volle EM-Rente befristet bis ... geleistet. Diese kann mit Ablauf der Befristung weitergewährt werden. Die teilweise EM Rente wird unbefristet geleistet bzw ab Ablauf der befristeten vollen EM Rente. Sie können zur vollem EM Rente 450 EUR hinzuverdienen. Dies ist unabhängig von der Stundenanzahl. Die Prüfung der Stundenanzahl ist nur für die Entscheidung notwendig.
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