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Experten-Antwort

Rentenbescheid zur Witwenrente nach 3 Monaten noch nicht erstellt

von witwe202207.12.2022 | 14:16
2484 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten! Ich bin seit August verwitwet. Mein Mann war der Hauptverdiener in unserer Familie. Am 04.09. habe ich mit Hilfe einer Sachbearbeiterin der örtlichen DRV den Antrag auf Witwenrente gestellt. Im September ist in der DRV aufgefallen, dass der Ausbildungsvertrag meines Mannes fehlte und bei mir die Erziehungszeiten für 3 Kinder fehlten. Ich habe alles umgehend (noch im September) bei der DRV eingereicht. Leider habe ich bis heute (Dezember!) weder einen Rentenbescheid noch einen Cent Rente erhalten. Telefonisch sind die Sachbearbeiter unter den angegebenen Telefonnummern nicht zu erreichen (ich habe es teilweise bis zu 5 Mal täglich innerhalb der angegebenen Sprechzeiten versucht). Über die zentrale Vermittlungsstelle habe ich dann jemanden sprechen können. Die für meine RV-Nummer zuständige Mitarbeiterin sagte mir, dass die Erziehungszeiten seit Ende November nun bearbeitet sind. die Mitarbeiterin, die für die RV-Nummer meines Mannes zuständig ist sagte, dass ihr aber nichts gemeldet wurde von den Kollegen. So zieht sich das seit Wochen hin. Es ist den Mitarbeitern offensichtlich nicht möglich, selber telefonisch Kontakt zu den Kollegen aufzunehmen um den Sachverhalt zu klären. Zwischenzeitlich heißt es, dass meine Erziehungszeiten doch noch in der Bearbeitung in einem Lernteam sind, allerdings weiß niemand, welche Gruppe das grade bearbeitet. Da das Lernteam nicht weiß, dass es sich um einen Antrag auf Witwenrente handelt, sondern glaubt, dass es um eine Kontenklärung geht (die noch 14 Jahre zeit hätte), passiert weiterhin nichts. Die sogenannten Lernteams sind telefonisch angeblich nicht zu erreichen. Offensichtlich ist es auch nicht möglich, mir die Rente schon einmal ohne die Punkte aus den Erziehungszeiten auszuzahlen und diese dann nach erfolgter Feststellung später nachzuzahlen. Inzwischen sind alle Ersparnisse aufgebraucht und ich weiß bald nicht mehr, wie ich den Lebensunterhalt bestreiten soll, da mein sehr geringes Einkommen nicht ausreicht und ich 3 Kinder zu versorgen habe. Was also kann ich tun um meine Witwenrente zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo witwe2022,

leider können wir Ihnen bei diesem Problem nicht weiter helfen, da wir hier aus dem Forum heraus nicht in die Verfahrensabläufe der einzelnen Träger eingreifen können. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich nochmals schriftlich an den zuständigen RV-Träger zu wenden,

nachdrücklich eine zeitnahe Bearbeitung anzumahnen und hilfsweise die Auszahlung eines Vorschusses zu beantragen.

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9 Antworten

witwe2022am 07.12.2022 | 15:55
Ja, es ist die DRV Bund.
Weberam 07.12.2022 | 15:24
Hallo, handelt es sich um die DRV Bund?
Sinaam 07.12.2022 | 17:58
Ich gehe davon aus das Ihr Mann kein Rentner war ? Dann kann es leider solange dauern. Da erstmal die Kontenklärung erfolgen muss und das kann dauern da aus verschiedenen Bereichen angefordert wird. Haben Sie auch das Sterbevierteljahr beantragt oder nur die normale Witwenrente oder nur das erste ? Da die Witwenrente sicherlich nicht reichen wird würde ich an Ihrer Stelle mal beim Jobcenter nachfragen. Haben Sie Halbwaisenrente beantragt ?
Sinaam 07.12.2022 | 19:55
Wie kann man so einen Bullsh..... reden ! Warum sollte man ein Konto klären lassen wenn man Mitten im Leben steht. Es gibt auch Menschen die sicherlich anderes im Kopf haben und woher soll eine Witwe wissen was genau in einer Rentenauskunft des Mannes steht. Soll jetzt jeder für den Fall der Fälle das Konto klären lassen weil man kann ja morgen schon nicht mehr sein. Wenn ich so einen Blödsinn schon höre. Empathie für jemanden mit 3 Kindern plötzlich alleine dahinstehend ist ein Fremdwort. Kein Wunder das unsere Welt so ist. Beschämend !
KSCam 07.12.2022 | 20:08
Schön, dass Sie so empatisch sind, liebe Sina, aber was raten Sie der Witwe? Sie vermuten dass der Verstorbene noch nicht Rentner war und mitten im Leben stand, das kann sein. Aber warum bringen Sie dann das Sterbevierteljahr ins Spiel? Also etwas was es nicht automatisch sofort geben kann, wenn der Verstorbene noch nicht Rentner war. Da sind Sie wohl ziemlich ahnungslos (aber Hauptsache empatisch). Natürlich kann die Witwe die Rentenauskunft und die alten Versicherungszeiten Ihres Mannes von vor der Ehe vielleicht nicht kennen - kein Vorwurf. Aber auch Sie, Sina sollten vielleicht überlegen ob es für ein Ehepaar nicht grundsätzlich wichtig wäre zu Lebzeiten gemneinsam die Rentenansprüche zu klären und sich zu kümmern. So was nennt man Eigenverantwortung um in einem Todesfall nicht "alt auszusehen". Bitte denken Sie in Ruhe darüber nach bevor Sie auf andere losgehen......
W°lfgangam 07.12.2022 | 20:21
Ergänzend: eine turnusmäßige Kontenklärung wird erst ab Alter 43 durchgeführt - gut, dass Sie das in Ihrer Aussage berücksichtigt haben ...insofern ist der Nutzwert Ihres Beitrags =< NULL. Gruß w. PS: zu den ggf. _nicht zeitnahen_ Bearbeitungszeiten der DRV Bund/auch noch in Kombination mit Regional-DRV ...so geht eben digital-D + Personalmangel eben. Probleme, die nicht erst gestern entstanden sind. TIPP an @witwe2022: 'nerven' Sie beide DRV'n - aber bitte auch sachbezogen - bis die 'Ihren Fall' als oberste Priorität 'abgearbeitet' haben ... Nebenbei: "Im September ist in der DRV aufgefallen, dass der Ausbildungsvertrag meines Mannes fehlte und bei mir die Erziehungszeiten für 3 Kinder fehlten." ...DAS MERKT MAN BEIDES gleich beim Rentenantrag seitens der Beratungsstelle und wuppt das gleich in den Witwenrentenantrag/ins eigene Rentenkonto mit rein! So ganz optimal ist da schon die Antragsaufnahme nicht gelaufen!!! ...meine MA hätten dafür den Hinweis erhalten, sich einen anderen Job zu suchen – vielleicht was mit Tieren ;-)
Beschwerdenam 08.12.2022 | 20:15
sind form-, frist- und oft zwecklos.
Weberam 08.12.2022 | 19:54
Hallo, einige Tipps haben Sie ja schon bekommen. Zusätzlich würde ich mich dort beschweren: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/beschwerde-u… Dort wird jeder Beschwerde nachgegangen. Alles Gute für Sie und die Kinder!
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