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Experten-Antwort

Rentenbescheide nebst Rentenberechnung an Arbeitgeber

von Anja24.07.2023 | 15:02
330 Ansichten
8 Antworten

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Darf der Arbeitgeber sämtliche Rentenbescheide komplett einsehen? D.h., hat er anrecht auf die Seiten bzw. Bescheide über die Berechnung der Rente? Vielen Dank!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

 

bitte richten Sie Ihre Frage an Ihren Arbeitgeber. Er wird Ihnen sicherlich erklären können wofür er Ihren Rentenbescheid sehen möchte.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Falsches Forumam 24.07.2023 | 15:04
Vermutlich nicht. Das ist aber keine rentenrechtliche, sondern eine arbeitsrechtliche Frage und gehört daher nicht in dieses Forum.
KSCam 24.07.2023 | 15:31
Da sollten Sie doch in erster Linie den AG fragen was er genau sehen will und warum. Die x Seiten Rentenberechnung werden den AG doch in aller Regel gar nicht interessieren, der will doch bestenfalls sehen ab wann Sie berentet sind....... Welches Problem sehen Sie überhaupt? Stelle mir gerade vor die Personalstelle eines großen Konzerns wollte sich sämtliche Bescheide all ihrer Rentner durchlesen - die haben doch wichtigeres zu tun? Und wären da tagelang beschäftigt......
..am 24.07.2023 | 16:54
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Schon mal was von Datenschutz gehört? Für Sie ist das anscheinend alles kein Problem, für andere Menschen eben doch und Sie wissen selbstverständlich auch wie die Leute in der Firma reagieren würden. Allerdings ist es eben nur Ihr Denken, was Sie anderen überstülpen wollen.
KSCam 24.07.2023 | 17:32
Seien Sie beruhigt, ich weiß was Datenschutz ist. Ich kenne allerdings auch unsere Rentenberechnungen (z.T Bescheide mit 50 und mehr Seiten) und da bezweifle ich dass es sich irgendjemand in der Personalabteilung "antut" so einen Bescheid "genüßlich reinzuziehen" weil er neugierig ist wie sich beispielsweise die Gesamtleistungsbewertung im Falle der berenteten Mitarbeiterin Lieschen Maier auswirkt - den Lebenslauf und die Arbeitszeiten vom Lieschen kennt die Personalabteilung ohnehin aus der Personalakte und dem Bewerbungsbogen, grins. Manchmal sollten wir uns alle nicht zu wichtig nehmen........und nicht allen anderen nur Böses unterstellen. Aber Fragesteller kann ja auch die ersten 2 Seiten kopieren und nur die dem AG vorliegen und die Zahlen schwärzen.......
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