Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbescheid/Rentenbeginn Em Rente

von tina2306.11.2022 | 01:35
79 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bezüglich der für 2024 anstehenden Änderungen für Erwerbsminderungsrente möchte ich gerne in Erfahrung bringen, welches DATUM aus meinem Rentenbescheid zugrunde gelegt wird, da ja einmal 7,5% (von 2001 bis 06.2014) und einmal 4,5% (von 07.2014 - 12.2018) möglich sind ... Kurze Eckdaten: - Erhalt Rentenbescheid: 14.12.2016 - Antrag vom 14.08.2008 - volle EM Rente bis 2035 - Rente beginnt: 01.06.2008 - Zahlung ab: 01.02.2017 Nachzahlung vom 01.06.2008-31.01.2017 nicht ausgezahlt, ist direkt an die Krankenkasse etc gezahlt worden ... Mein Frage: relevanter Rentenbeginn mit 1.regulärer Zahlung an mich (01.02.2017) ? Oder der 01.06.2008?? Herzlichen Dank im Voraus an die Experten...

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tina23,

der Rentenbeginn ist maßgebend, bei Ihnen also der 1. Juni 2008.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte bemühen Sie sich um einen respektvollen Umgang miteinander und bleiben Sie auf der Sachebene. Die Antworten sollen der Klärung einer Sachfrage dienen. Daher habe ich einige Kommentare entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

PeterTam 06.11.2022 | 06:28
Ich behaupte einmal : ab Rente beginnt. Wann die Zahlungen gestartet wurden, wer was nachgezahlt bekam ist für den Rentenbeginn unwichtig. Der Rentenbeginn ist ja auch für den Steuerfreibetrag maßgebend. Und nicht das Datum der Zahlungen.
Abschlägeam 06.11.2022 | 11:51
@Peter T.: Da haben Sie aber nun zwei Paar Schuhe vermischt, denn das Eine betrifft SGB VI und das Andere das EStG. Ihre 'Begründung' ist also so nicht stichhaltig :-) Aber ein Blick in den Gesetzestext des §307i SGBVI, der am 01.07.2024 in Kraft tritt, hilft da, denn dort ist es 'eindeutig' geregelt: "Der Faktor nach Satz 1 bestimmt sich in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 nach dem Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung oder nach dem Beginn der Erziehungsrente." Den 'Volltext' findet - natürlich auch @Tina23 - z.B. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/ Letztendlich bleibt aber dennoch abzuwarten, was dann in ca. 1,5 Jahren tatsächlich (noch) gilt... Einen schönen Sonntag für alle!
Peter T.am 06.11.2022 | 14:44
Da hat wohl jemand den gleichen Namen, ohne "." nach dem "T". Da ihre Rente 2008 begann und sie daher eine Zurechnungszeit bis 60 Jahre haben (davon gehe ich mal aus), wird es wohl 7,5 % bei Ihnen werden...
Pascalam 07.11.2022 | 11:38
Meine Frage bezieht sich darauf zur Kostenübernahme einer entwöhnungsbehandlung die eine Gültigkeit von 6 Monaten hat aus nicht eigenem Verschulden möchte ich diese gerne verlängern weitere Unterlagen zur Bestätigung den Termin nicht einhalten zu können liegen bei meine Frage ist gibt es einen speziellen Antrag auf Verlängerung der Kostenübernahme zur entwöhnungsbehandlung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026