Hallo tina23,
der Rentenbeginn ist maßgebend, bei Ihnen also der 1. Juni 2008.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte bemühen Sie sich um einen respektvollen Umgang miteinander und bleiben Sie auf der Sachebene. Die Antworten sollen der Klärung einer Sachfrage dienen. Daher habe ich einige Kommentare entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Ich behaupte einmal : ab Rente beginnt.
Wann die Zahlungen gestartet wurden, wer was nachgezahlt bekam ist für den Rentenbeginn unwichtig.
Der Rentenbeginn ist ja auch für den Steuerfreibetrag maßgebend. Und nicht das Datum der Zahlungen.
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