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Experten-Antwort

Rentenbescheinigung 2018

von WES19.03.2019 | 15:50
108 Ansichten
4 Antworten
Ich habe vor 2 Wochen eine Rentenbescheinigung im Online-Formular erbeten, habe aber bis heute (19. 3. 2019) nicht mal eine Eingangsbestätigung, geschweige denn die Bescheinigung erhalten. Beim Bestellen stand irgendwo, dass das innerhalb von 1 Woiche erledigt wird. Schöner Service! Wolfgang Schlegel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2019 | 08:46

Hallo User WES,

wenn es sich um eine Rentenbezugsbescheinigung für das Finanzamt handelt, können Sie diese Bescheinigung auch über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 – 1000 48 00) anfordern.

Wie auch User Rentenschmied ausgeführt hat, werden nur für Anträge Eingangsbestätigungen versandt. Auch kann unter Umständen die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle Ihnen diese Bescheinigung ausstellen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_b).

Sollen Sie in den nächsten Tagen die gewünschte Bescheinigung noch nicht erhalten haben, dann setzen Sie sich ggfs. auch mal telefonisch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

3 Antworten

Kaiseram 19.03.2019 | 16:06
Schön, dass Du hier im Forum Deinen Ärger rauslässt. Wenn’s Dir hilft?! Dadurch wirst Du Deine „Rentenbescheinigung“ aber auch nicht eher bekommen. Die Zeit fürs Schreiben hier im Forum hättest Du besser nutzen können, um Dich direkt an Deinen zuständigen Rententräger zu wenden und den Sachstand zu erfragen.
Rentenschmiedam 19.03.2019 | 16:12
Hallo, welche Bescheinigung haben Sie angefordert? Zur Vorlage beim Finanzamt oder eine Rentenbezugsbescheinigung? Normalerweise wird meines Wissens nur für Anträge auf Leistungen eine Eingangsbestätigung verschickt. Sofern das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, könnte der zuständige Sachbearbeiter, sofern er nicht krank ist oder wegen Vertretung überlastet, die Bescheinigung erstellen und versenden, eine Woche ist aber erfahrungsgemäß zu knapp, alleine der Postweg nimmt ca. 4 Tage in Anspruch, eine Onlineübermittlung ist der Sachbearbeitung nicht möglich. Wenn Sie die Bescheinigung dringend brauchen kann Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle eine solche u.U. direkt ausstellen. Mit besten Grüßen
W*lfgangam 22.03.2019 | 21:30
Hallo WES, vielleicht konkretisieren Sie ihre Frage, welche Formulare/Bescheinigungen Sie online angefordert haben, etwa über diese Seite: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Warum manche Online-Anforderungen aus diesem Pool nicht gehen, erfahren Sie dann bei individueller Konstellation des Versicherungskontos = hier kann Ihnen auch keiner weiter helfen -> schriftliche Anfrage an Ihre DRV erforderlich. Gruß w. PS: das hat mit 'Service' nix tun ...eher mit Schlampigkeit beim Versicherten selbst, der auf frühere Kontenklärungen/Überprüfungen nicht reagiert hat - aus ungeklärtem/Mitwirkung fehlendem Konto gibt es da nix online ...und dann beginnt (unverständlicher!!) das Weinen ... ;-)
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