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Experten-Antwort

Rentenbesteuerung

von mitleser20.02.2017 | 12:52
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10 Antworten

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Je nach dem Jahr, in dem man erstmalig eine Rente erhält, wird die Rente ja neuerdings besteuert. In der Steuer-Bescheinigung der DRV steht aber nur der Jahresbetrag der Rente, nicht aber der Steuersatz (bzw. das Jahr, in dem ich erstmal eine Rente erhalten habe). Im Elsterformular (das ich gerade ausfülle) ist auch nicht vorgesehen, dass dies irgendwo angegeben wird. Woher weiß das Finanzamt, wie die Rente zu besteuern ist? Danke ein mitleser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Deutsche Rentenversicherung meldet seit 2005 jährlich die Rentenhöhe und den Rentenbeginn an das Finanzamt.

Außerdem können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt anforden. Wenn Sie diese einamal angefordert haben, bekommen sie diese automatisch jährlich zugesandt.

In dieser Bescheinigung ist genau aufgeführt, wass in welcher Zeile der Anlage R einzutragen ist.

In der Zeile 7 der Anlage R ist der Rentenbeginn einzutragen der auf der Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt angegeben ist.

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9 Antworten

Sturkoppam 20.02.2017 | 13:03
Hallo Mitleser, zum Mantelbogen gehört dann die Anlage R, dort wird auch nach dem Rentenbeginn gefragt. L.G. Sturkopp
Steuerzahleram 20.02.2017 | 13:21
Nur der Prozentsatz je nach Jahr des Beginns der Steuer wird zum Einkommen gerechnet. In der Steuerbescheinigung der DRV steht sogar der "Anpassungsbetrag", das ist die jährliche Erhöhung. Hier ist der volle Betrag steuerpflichtig. Meisten sind die Renten jedoch so gering, dass keine Steuer anfällt. Es sei denn: Ehepartner arbeitet noch (Vorsicht bei Steuerklassenwahl 3/5, Mieteinnahmen oder ähnlichem.
Andyam 20.02.2017 | 13:13
komisch, in meinen Steuerbescheinigungen von der DRV stand und steht immer der Rentenbeginn drin.
mitleseram 20.02.2017 | 13:34
Vielen Dank für die Antworten. Haben mir weiter geholfen. In der Steuerbescheinigung steht tatsächlich ein Datum, das hatte ich überlesen. Ist für mich das erste mal, dass ich das Formular R benutze, deshalb wohl etwas verwirrt, was ich wo beachten und eintragen muss. mitleser
Steuerzahleram 20.02.2017 | 13:41
Vergiss die KK + PV Beiträge nicht - die sind wieder steuermindernd. Wenn noch eine Betriebsrente - die wir auf einem an Blatt angegeben.
Andr*asam 20.02.2017 | 14:15
Nach § 22a EStG ist die DRV verpflichtet, jährlich Meldungen über gezahlte Renten an die Finanzbehörden zu senden (die sogenannte "Rentenbezugsmitteilung"). Diese Meldung ist seit 2005 gesetzlich vorgeschrieben. Das Finanzamt kennt also auch ohne Steuererklärung sowohl Rentenbeginn als auch die Höhe der jährlichen Rentenbezüge.
Steuerzahleram 20.02.2017 | 13:42
....die wird auf einem anderen Blatt....
mitleseram 20.02.2017 | 14:26
Nochmal danke an alle! Alle Unklarheiten beseitigt :). mitleser
Herz1952am 20.02.2017 | 18:09
Kleiner Nachtrag zum Beitrag von Andr*as Das Finanzamt hat den steuerfreien Betrag "ein für allemal" festgehalten. Die großen Rentenerhöhungen gehen ja alle in das "Steuerbrutto" mit ein. :-) Ob vom Steuerbrutto auch Steuern zu zahlen sind, ist eine andere Sache und hängt vom "zu Versteuernden Einkommen" ab.
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