Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbesteuerung bei Aufnahme einer Teilzeitstelle

von Rentner18.02.2025 | 19:48
304 Ansichten
13 Antworten
Hallo, ich beziehe seit 01.09.2024 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, diese hat einen Besteuerungsanteil von 83% (Rentenfreibetrag 17%). Mir wurde jetzt durch meinen früheren Arbeitgeber (öffentlicher Dienst/Kommune) eine Teilzeitstelle (50%) angeboten, wie verhält es sich dann mit dem Besteuerungsanteil meiner Altersrente, bleibt dieser bei 83 % oder verändert sich dieser durch die Aufnahme der angebotenen Teilzeitstelle? Im Voraus schon mal vielen Dank für konstruktive Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2025 | 09:20

Hallo Rentner, 

 

aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an das Finanzamt. 

 

Grundsätzlich gilt: Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn stattfand. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt unverändert.

12 Antworten

Kein Steuerforumam 18.02.2025 | 19:50
Sehen Sie sich die wichtigen Hinweise zu diesem Forum an. Experten beantworten hier keine steuerrechtlichen Fragen. Dafür gibt es Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Du meine Güteam 18.02.2025 | 20:05
Falsches Forum
Rentneram 18.02.2025 | 20:11
@Kein Steuerforum @Falsches Forum Auch wenn es euch schwer fällt, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen!
Jaam 18.02.2025 | 20:33
Bleibt
Was soll das?am 18.02.2025 | 20:44
Rentner schrieb

@Kein Steuerforum

@Falsches Forum

Auch wenn es euch schwer fällt, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen!

Was wollen Sie der Welt mit Ihrem Geschwafel mitteilen?
Rentneram 18.02.2025 | 21:40
Schleicht euch, ihr armseligen Trolle, daheim und im realen Leben nichts zu sagen und hier im virtuellen und anonymen Raum einen auf dicke Hose machen, in der Realität würde es jetzt von mir ein paar Ohrfeigen hageln!
Steuern macht die DRV nichtam 18.02.2025 | 21:41
Natürlich bleibt Ihr Rentenfreibetrag in Prozent und auch in Euro unverändert. Das Gehalt aus dem Teilzeitjob erhöht aber Ihr "zu versteuerndes Einkommen", das in der jährlichen Einkommensteuererklärung festgesetzt wird (und damit auch ihren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz).
RVam 19.02.2025 | 07:42
Rentner schrieb

Danke für diese Information, wenigstens ein User, der konstruktiv antwortete!

@Trolle, euch sollte man je Troll-Beitrag die Rente um 1% kürzen!!!

Was sind Sie nur für ein Einfaltspinsel. In der Realität werden Sie sicherlich Tag für Tag ausgelacht.😂
Rentneram 19.02.2025 | 18:57
RV schrieb

Was sind Sie nur für ein Einfaltspinsel. In der Realität werden Sie sicherlich Tag für Tag ausgelacht.😂

Der "Einfaltspinsel" verfügt über eine Bruttorente von 2.805,64 € und einer Betriebsrente aus der Zusatzversorgung von 673,38 €, dafür lasse ich mich gerne "in der Realität auslachen", wer zuletzt lacht, lacht am besten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026