Hallo Rentner,
aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an das Finanzamt.
Grundsätzlich gilt: Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn stattfand. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt unverändert.
@Kein Steuerforum
@Falsches Forum
Auch wenn es euch schwer fällt, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen!
Schleicht euch, ihr armseligen Trolle, daheim und im realen Leben nichts zu sagen und hier im virtuellen und anonymen Raum einen auf dicke Hose machen, in der Realität würde es jetzt von mir ein paar Ohrfeigen hageln!
Natürlich bleibt Ihr Rentenfreibetrag in Prozent und auch in Euro unverändert.
Das Gehalt aus dem Teilzeitjob erhöht aber Ihr "zu versteuerndes Einkommen", das in der jährlichen Einkommensteuererklärung festgesetzt wird (und damit auch ihren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz).
Danke für diese Information, wenigstens ein User, der konstruktiv antwortete!
@Trolle, euch sollte man je Troll-Beitrag die Rente um 1% kürzen!!!
Tja, leider bist DU ja zu dumm, die wichtigen Hinweise zu diesem Forum zu lesen und zu verstehen.🤦♂️
Was sind Sie nur für ein Einfaltspinsel. In der Realität werden Sie sicherlich Tag für Tag ausgelacht.😂
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