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Experten-Antwort

Rentenbesteuerung bei Aufnahme einer Teilzeitstelle

von Rentner18.02.2025 | 19:48
309 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 01.09.2024 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, diese hat einen Besteuerungsanteil von 83% (Rentenfreibetrag 17%). Mir wurde jetzt durch meinen früheren Arbeitgeber (öffentlicher Dienst/Kommune) eine Teilzeitstelle (50%) angeboten, wie verhält es sich dann mit dem Besteuerungsanteil meiner Altersrente, bleibt dieser bei 83 % oder verändert sich dieser durch die Aufnahme der angebotenen Teilzeitstelle? Im Voraus schon mal vielen Dank für konstruktive Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner, 

 

aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an das Finanzamt. 

 

Grundsätzlich gilt: Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn stattfand. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt unverändert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

12 Antworten

Kein Steuerforumam 18.02.2025 | 19:50
Sehen Sie sich die wichtigen Hinweise zu diesem Forum an. Experten beantworten hier keine steuerrechtlichen Fragen. Dafür gibt es Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Du meine Güteam 18.02.2025 | 20:05
Falsches Forum
Rentneram 18.02.2025 | 20:11
@Kein Steuerforum @Falsches Forum Auch wenn es euch schwer fällt, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen!
Jaam 18.02.2025 | 20:33
Bleibt
Was soll das?am 18.02.2025 | 20:44
Was wollen Sie der Welt mit Ihrem Geschwafel mitteilen?
Rentneram 18.02.2025 | 21:40
Schleicht euch, ihr armseligen Trolle, daheim und im realen Leben nichts zu sagen und hier im virtuellen und anonymen Raum einen auf dicke Hose machen, in der Realität würde es jetzt von mir ein paar Ohrfeigen hageln!
Steuern macht die DRV nichtam 18.02.2025 | 21:41
Natürlich bleibt Ihr Rentenfreibetrag in Prozent und auch in Euro unverändert. Das Gehalt aus dem Teilzeitjob erhöht aber Ihr "zu versteuerndes Einkommen", das in der jährlichen Einkommensteuererklärung festgesetzt wird (und damit auch ihren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz).
RVam 19.02.2025 | 07:42
Was sind Sie nur für ein Einfaltspinsel. In der Realität werden Sie sicherlich Tag für Tag ausgelacht.😂
Rentneram 19.02.2025 | 18:57
Der "Einfaltspinsel" verfügt über eine Bruttorente von 2.805,64 € und einer Betriebsrente aus der Zusatzversorgung von 673,38 €, dafür lasse ich mich gerne "in der Realität auslachen", wer zuletzt lacht, lacht am besten!
Deutsche Rentenversicherung
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