Hallo, Max,
überschlagend kann man natürlich mit 2 EP rechnen, wenn man für die Zukunft etwas prognostizieren will. Wir sind der Meinung, dass diese Handhabe in der Praxis für Sie als ausreichende Hilfe dienen kann. Da es sich wie gesagt um Prognosen handelt und auch wir als Rentenversicherungsträger zunächst mit Durchschnittswerten arbeiten müssen, welche zum Jahresbeginn als Maßgabe gelten (z.B. vorläufiges durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt), kann es immer sein, dass sich nach der Festlegung der dann sich nachträglich ergebenen Werte, Veränderungen ergeben in der Höhe der max. EP. Siehe auch den Kommentar von „Senf-dazu“.
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