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Rentenbewilligung teilzeit wiedetspruch

von Rita15.06.2022 | 14:16
191 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe einen Bewilligungs bescheid bekommen, wegen Teilweiser Erwerbsminderung. Moechte jetzt Wiederspruch einlegen, weil ich die volle Erwerbsminderungsrente bekommen will. Jetzt sagte mir jemand, dass es mir passieren könnte, das ich bei der erneuten Prüfung als voll erwerbsfaehig eingestuft werde und der vorherige Bescheid dann nicht mehr gilt. Kann das wirklich sein?? Die zugesagt teil rente wieder verlieren, da traut sich ja niemand Wiederspruch einzulegen, oder behält man den Status von teilweise Erwerbsminderungsrente auf alle Faelle. Wie gesagt ein Mitarbeiter des VDK wo ich Mitglied bin hat mir dringend abgeraten. Nach dem Motto sonst stehtan ohne alles am Schluss da. Danke schon mal!! LG Rita

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich habe zwei Einträge gelöscht, die für die Beantwortung nicht nötig waren.

Viele Grüße

Ihr Admin

8 Antworten

Valzuunam 15.06.2022 | 14:37
Theoretisch ist das möglich, praktisch aber nur wenn Sie falsche (unvollständig) Angaben gemacht haben oder sich der Gesundheitszustand dich zwischenzeitlich verbessert hat. Diese Fälle kommen extrem selten vor. Aber eine Garantie gibt es nicht.
DELA-DUS-DEam 15.06.2022 | 14:27
Ja natürlich! Eine erneute Prüfung kann in alle Richtungen das Ergebnis bringen.
-am 15.06.2022 | 14:40
Hallo Rita, völlig ausgeschlossen ist das nicht, da jede Prüfung natürlich ergebnisoffen ist. Vielleicht beruhigt es Sie aber, dass so etwas nur äußerst selten vorkommt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Titaam 15.06.2022 | 14:41
Kann das wirklich sein??
Ja natürlich! Eine erneute Prüfung kann in alle Richtungen das Ergebnis bringen.
1. In wie viel Prozent der Fälle ist denn das Ergebnis, dass nach dem Widerspruch, gar keine Erwerbsminderungsrente bezahlt wird? 2. Und in wie viel Prozent der Fälle ist das Ergebnis, dass nach dem Widerspruch, die volle Erwerbsminderungsrente bezahlt wird?
DRVam 15.06.2022 | 14:44
Ich fürchte, da gibt es keine offiziellen Statistiken und selbst wenn, woher wollen Sie denn wissen, zu welchem Prozentsatz Sie gehören?
Abschlägeam 15.06.2022 | 15:52
Hallo Rita, wurde die teilweise EM-Rente befristet oder unbefristet bewilligt? Denn wenn 'unbefristet', dann wären die gesundheitlichen Einschränkungen höher/längerwieriger/unheilbar als bei einer befristeten EM-Rente. Und somit ein Risiko wohl geringer, dass dann bei einer Überprüfung der Unterlagen plötzlich gar keine Erwerbsminderung mehr vorliegen soll. Wenn Sie aber gerade nur so 'durchgerutscht' sind, also die Einschränkungen zwar für eine Teilrente erst einmal reichen, aber sich auch beheben oder bessern lassen, zumindest nach einer gewissen Abwartezeit, dann würden die wohl (zumindest jetzt) auch nicht für eine volle EM-Rente ausreichen. Ein Widerspruch müsste jedenfalls mit guten Begründungen erfolgen, weshalb die DRV das 'falsch' eingeschätzt haben sollte. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, keinen Widerspruch einzulegen und nach einer gewissen Zeit einen Überprüfungsantrag zu stellen, der ebenfalls medizinisch begründet sein müsste. Wenn sich Ihr Zustand aber bereits in der Zeit seit Antragstellung, also nach Einreichung der ärztlichen Unterlagen/Reha oder Gutachterterminen, deutlich verschlechtert hat und diese Verschlechterung der DRV noch gar nicht bekannt ist, weil Sie Befunde nicht nachgereicht hatten, dann können Sie auch jetzt schon aktiv werden. Letztendlich entscheiden Sie selbst, wie Sie vorgehen wollen, und nicht irgendwelche Statstiken, die Ihnen nicht helfen, und auch nicht der VdK oder die Meinungen hier, inklusive meiner. Viel Erfolg, bei welcher Entscheidung auch immer, und alles Gute!
Aloisam 15.06.2022 | 16:02
Wenn Sie eine Teilrente erhalten und einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben, ist das Ganze vielleicht gar nicht so schlecht. Wenn Sie arbeitslos sind und eine solche Stelle nicht haben und sich auch keine finden lässt, könnte der Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen gelten und Sie erhalten dann mit der sog. Arbeitsmarktrente dennoch eine volle EM-Rente.
Schadeam 15.06.2022 | 17:26
zu 1) das kommt äußerst selten vor, ich habe so einen Fall in den letzten 10 Jahren nicht in der Beratung gehabt. zu 2) das kommt immer wieder vor dass ein Widerspruch erfolgreich verläuft. Prozentzahlen kenne ich in beiden Fragen nicht, sehe aber auch nicht dass Ihnen diese auf Ihren Einzelfall bezogen wirkliche Klarheit bringen können. Sehr wohl dürfen Sie aber solche Fragen stellen, wenn Ihnen das persönlich wichtig ist. Vielleicht schaffen Sie es ja durch Internet Recherche entsprechendes Zahlenmaterial in irgendwelchen Statistikplattformen zu ergattern. Viel Glück bei der Suche. Vielleicht finden Sie da am morgigen Feiertag dafür Zeit und Muße.
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